












Dienstleistungen
Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten
Als Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder eine Anwältin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht das Opfer der Straftat sind.
Zeugenanwälte oder Zeugenanwältinnen sind Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die für die Dauer Ihrer Vernehmung Ihre Rechte wahrnehmen. Sie achten bei der Vernehmung beispielsweise darauf, dass Sie keine Angaben machen, wenn Sie auf bestimmte Fragen nicht antworten müssen.
Generelle Zuständigkeit:
für die Entscheidung über die Beiordnung: das Gericht, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist
Voraussetzungen:
- Sie können Ihre Rechte bei der Vernehmung aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchsetzen, beispielsweise Ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Kind oder jugendliche Person.
- Es kann nicht auf andere Weise ein gleichwertiger Schutz erreicht werden, beispielsweise durch eine Person Ihres Vertrauens.
Unterlagen:
keine
Ablauf:
Sie müssen schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen, dass Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beigeordnet wird.
Auch die Staatsanwaltschaft kann das beantragen. Ebenso kann das Gericht Ihnen von sich aus einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen.
Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.
Kosten:
keine
Rechtsgrundlage:
§ 68b Strafprozessordnung (StPO) (Beiordnung eines Rechtsanwalts)
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz
1
73033
Göppingen
Telefon: 07161/630
Fax: 07161/632429
poststelle@aggoeppingen.justiz.bwl.de
Landgericht Ulm
Olgastraße
106
89073
Ulm
Telefon: 0731/1890
Fax: 0731/1892070
poststelle@lgulm.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:
Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr Wir haben Gleitzeit.
Hausöffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Freitag: 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Solange öffentliche Sitzungen andauern, ist das Haus auch länger geöffnet.
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße
2
70182
Stuttgart
Telefon: 0711/212-0
Fax: 0711/212-3024
poststelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:
Das Oberlandesgericht ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (ggf. bis Sitzungsende). Wir haben gleitende Arbeitszeit: Kontaktzeiten - bitte auch bei Anrufen beachten - : Mo. - Do.: 9.00 - 15.30 Uhr, Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr.
Lebenslagen:
- Opferschutz und Opferhilfe | Ablauf des Strafverfahrens
- Opferschutz und Opferhilfe | Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
- Opferschutz und Opferhilfe | Zeugenvernehmung
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2017 freigegeben.