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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Anmeldung der Schulneulinge

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 10.03.2015

Im September 2015 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 geboren sind. Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. Juni 2010 geboren sind, können ebenfalls zum Schulbesuch angemeldet werden.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule Ottenbach anzumelden, und zwar am

Dienstag, 24. März 2015
in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr.

Es wird gebeten, die Kinder bei der Anmeldung persönlich vorzustellen und dabei Geburtsurkunde oder Familienstammbuch oder Familienregisterauszug vorzulegen.

Kinder, die bereits zum Schuljahr 2014/15 zum Schulbesuch angemeldet, dann jedoch zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

Nicht schulreife oder kränkliche Kinder können auf Antrag zurückgestellt werden, müssen aber angemeldet werden. Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung sind bei der Anmeldung zu stellen.

Schulleitung

http://www.ottenbach.de//gemeinde-ottenbach/archiv