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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Beginn der diesjährigen Gehölzschonzeit

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 23.02.2015

Das Landratsamt Göppingen - Umweltschutzamt informiert:

Am 1. März beginnt wieder die gesetzliche Gehölzschonzeit. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in dieser „Sommerpause“

• Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundstücke,
• Hecken,
• lebende Zäune,
• Gebüsche,
• andere Gehölze
• sowie Röhrichte

nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Der Sinn dieser Regelung besteht vor allem im Schutz der im Frühling erwachenden Tierwelt. Insbesondere die Vögel, die jetzt wieder ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch z.B. Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, sind jetzt besonders zu schonen. Die Schonzeit dauert bis zum 30. September.

Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt sind u.a. die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittenen Gartenhecken. Natürlich sollte aber immer grundsätzlich mit Rücksicht auf unsere gefiederten Freunde und andere Tiere gearbeitet werden.

Alten Bäumen mit Höhlen und starkem Totholz sollte stets besondere Rücksichtnahme geschenkt werden. Sie bieten für viele Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holzkäfer und andere geschützte Tiere wichtige „Wohnungen“ und stehen daher auch unabhängig von der Schonzeit unter besonderem Schutz, genauso wie ausgewiesene Naturdenkmale.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Göppingen gerne unter Tel. 07161 202-417 und E-Mail: umweltschutzamt@landkreis-goeppingen.de zur Verfügung.

Ansprechpartner/in
Umweltschutzamt
Telefon: 07161 202-417
E-Mail: umweltschutzamt@landkreis-goeppingen.de
Homepage: www.landkreis-goeppingen.de

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