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Bericht aus dem Gemeinderat
icon.crdate26.11.2025
Gemeinderatssitzung vom 20.11.2025
Nach einer vorangegangenen nicht öffentlichen Beratung begrüßte Bürgermeister Franz am Donnerstag, 20.11.2025, drei Zuhörer sowie einen eingeladenen Sachverständigen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung im Bürgersaal des Rathauses. Es waren folgende Tagesordnungspunkte abzuarbeiten.
Laufendes und Bekanntgaben
Bei diesem TOP konnten zwei erfreuliche Bekanntgaben zur Kenntnis genommen werden:
- Für den Bau des Naturkindergartens Im Buchs wurden Fördermittel beantragt und aktuell ist der Fördermittelbescheid eingegangen. Für die Baukosten von ca. 460.000 € wurden Fördermittel in Höhe von 132.000 € bewilligt.
- Auch der Fördermittelbescheid für die neu angelegten E-Ladestationen ist eingegangen. Für die Baukosten von knapp 46.000 € wurde eine 100%ige Förderung bewilligt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung
Zu diesem TOP lagen keine Bekanntgaben vor.
Modernisierung RÜB Neuhof
Nicht nur der Bau, sondern auch die Unterhaltung von Regenüberlaufbecken bedeutet für die Gemeinde kostenintensive Maßnahmen. Jetzt müssen für das RÜB Neuhof rechtliche Bedingungen erfüllt, die Technik und die bauliche Anlage saniert und ergänzt werden und dies verursacht voraussichtlich Kosten von ca. 410.000 € für Ottenbach. Der eingeladene Sachverständige vom Büro VTG Straub informierte ausführlich über die Grundlagen von Kanalisation und Regenbecken sowie die rechtlichen Vorgaben. Er erläuterte den Bestand und Aufbau des RÜB Neuhof mit einem Becken mit 590 m³ Volumen und vorhandene Bauwerksmängel. Detailliert informierte er im Entwurf über die Maßnahmen mit Abbrucharbeiten, Modernisierungsmaßnahmen, Elektrotechnik mit Bau eines Schaltschrankes etc. Bei einer Enthaltung wurde das Büro VTG Straub mit den weiteren Planungen beauftragt. Die Baumaßnahmen werden beschränkt ausgeschrieben.
Entsprechende Maßnahmen am Regenüberlaufbauwerk Kreuzwiesen sind im Jahr 2027 und Salacher Straße im Jahr 2028 vorgesehen.
Bauangelegenheiten
Zu diesem TOP lagen keine Beiträge vor.
Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer zum 01.01.2026
Kämmerer Mehring informierte nochmals über die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025. Mit dem beschlossenen Hebesatz von 263 v.H. für die Grundsteuer B wurde die Aufkommensneutralität nicht erreicht und der Planansatz 2025 um 3.806,74 € unterschritten. Hier wäre ein Hebesatz von 264 v.H. notwendig gewesen. Er erinnerte, dass in der Finanzplanung für 2026 ein Aufkommen von 380.000 € bei der Grundsteuer B eingeplant wurde und ein Hebesatz von 283 v.H. notwendig ist, um dies zu erreichen. Er machte deutlich, dass das Kommunalamt bei der Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 unmissverständlich klargemacht hat, dass für die zukünftige Handlungs- und Zahlungsfähigkeit der Gemeinde alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen und dies auch für unpopuläre Maßnahmen, wie bspw. eine Anhebung der Hebesätze auch über die Aufkommensneutralität hinaus, gilt.
Kämmerer Mehring betonte, dass aus Sicht der Kämmerei eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B unabdingbar ist. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Gewerbesteuer sollen unverändert bleiben.
BM Franz ergänzte, dass die Forderung des Landratsamts, dass die Gemeinde die Einnahmen ausschöpfen muss, auch im Zusammenhang mit zukünftigen Fördermittelanträgen beachtet werden muss. Er wies darauf hin, dass die letzte Hebesatzerhöhung im Jahr 2022 erfolgte und jetzt ab 2026 vorgesehen ist. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Änderung der Abwassersatzung
Mit einer umfangreichen Sitzungsvorlage wurde das Gremium über die Gründe einer notwendigen Anpassung der Abwassergebühren informiert. Bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen Abwassermenge, Unterhaltungsaufwendungen für das Kanalnetz, Straßenentwässerungsanteil, kalkulatorische Kosten, Versiegelungsflächen, Niederschlagswasser sowie ein Gewinn-/Verlustausgleich.
Kämmerer Mehring gab bekannt, dass nach vielen Jahren unveränderter Gebührensätze (zweitniedrigste Schmutzwassergebühr im Landkreis) ab 2026 eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 2 Cent auf 2,03 €/m³ vorgeschlagen wird. Damit liegt die Gemeinde immer noch deutlich unter dem Landkreisdurchschnitt von 2,46 €/m³ (Stand März 2025). Bei der Niederschlagswassergebühr wurde eine geringe Gebührenerhöhung um 3 Cent von 0,49 €/m² auf 0,54 €/m² vorgeschlagen
BM Franz ergänzte, dass die Grundsteuer ein allgemeines Finanzierungsmittel ist und frei verwendet werden kann. Bei Wasser und Abwasser handelt es sich um Gebühren, die nur in diesen Bereichen verwendet werden dürfen.
Den Gebührenerhöhungen wie vorgeschlagen zum 01.01.2026 wurde zugestimmt und die Änderung der Abwassersatzung beschlossen. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Änderung der Wasserversorgungssatzung
Auch hier lag dem Gremium eine umfangreiche Sitzungsvorlage vor mit Informationen über die Gründe der Neuberechnung der Verbrauchsgebühren. Dies sind bspw. Wasserbezugskosten, Wasserbezugs- und Verkaufsmengen sowie der Wasserverlust. Kämmerer Mehring wies darauf hin, dass die Wasserverbrauchsgebühren im vergangenen Jahr nicht angepasst wurden und jetzt eine kalkulierte Erhöhung um 21 Cent/m³ erforderlich ist. Eine Wasserverbrauchsgebühr von 3,05 €/m³ bezeichnete er als angemessen und erfüllt die Forderung der Kommunalaufsicht, einen geringen Überschuss zu erwirtschaften.
Der Gebührenerhöhung wie vorgeschlagen zum 01.01.2026 wurde zugestimmt und die Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen müssen derzeit noch im Mitteilungsblatt erfolgen und hierfür ist eine entsprechende Vorlaufzeit, in der Regel montags, erforderlich. Auf der gemeindlichen Homepage kann hingegen deutlich schneller reagiert werden. Außerdem liest die jüngere Generation nicht das Mitteilungsblatt, sondern informiert sich über das Internet. Dies wurde auch bereits vom Verlag so festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet bietet zusätzlich eine neue zeitliche Flexibilität bei den Einstellungen und es stellt eine zeitgemäße Handlungsweise dar.
Um auch ältere Generationen nicht zu benachteiligen, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, wichtige Informationen im Mitteilungsblatt zusätzlich abzudrucken oder auf die Detailinformationen auf der Website zu verweisen.
Bei nicht im Mitteilungsblatt abgedruckten Veröffentlichungen soll der Bürgerschaft angeboten werden, im Rathaus Einsicht zu nehmen bzw. einen Ausdruck gegen Kostenerstattung zu beantragen.
Einstimmig wurde die Neufassung der Satzung beschlossen. Die geänderte Satzung tritt am 01. Dezember 2025 in Kraft.
Änderung der Polizeiverordnung der Gemeinde Ottenbach
In einer früheren Sitzung wurde vom Gremium eine neue Polizeiverordnung beschlossen. Die Prüfung durch das Landratsamt machte drei redaktionelle Änderungen erforderlich, die in die Polizeiverordnung eingearbeitet wurden. Die Neufassung der Polizeiverordnung wurde einstimmig beschlossen. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Verschiedenes
- Im Zusammenhang mit dem Brandschutz soll an das Schulgebäude eine zusätzliche Fluchttreppe in Stahlkonstruktion angebaut werden. Von der ursprünglich vorgesehenen Wendeltreppe wurde abgeraten und eine Wangentreppe mit Podesten empfohlen. Einstimmig wurde beschlossen, hierfür ein Baugesuch einzureichen. Vorgesehen ist, die Baumaßnahme in den Osterferien 2026 durchzuführen.
- Aufgrund der veränderten Linienführung für den Omnibus ab 01.12.2025 wurde im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kitzener Straße eine Bedarfsampel installiert. Damit verbunden ist ein Parkverbot im Bereich der Kreuzung. Das Gremium wurde darüber informiert, dass die Beschilderung des Parkverbots am 21.11.2025 vorgenommen wird.
- Vom Gremium wurde gewünscht, dass die Fahrgeschwindigkeit in der Kitzener Straße durch das Geschwindigkeitsmessgerät überprüft wird. Die Messungen erfolgten von Mitte Oktober bis Mitte November und ergaben, dass 85 % langsamer oder maximal 37 km/h gefahren sind. Aus dem Ort in Richtung Kitzen wurde im Durchschnitt schneller gefahren als in den Ort.
- Für die neu erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bei Festivitäten hat sich die Gemeinde an der Beschaffung von transportablen Barrieren beteiligt. Das Aufstellen dieser Barrieren hat im Jahr 2025 bisher 7.700 € gekostet.
- Klappergeräusche wurden beim Überfahren von verschiedenen Schachtdeckeln bemängelt sowie bei einer Baumscheibe in Höhe der Bäckerei.
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