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Hecken und Sträucher zurückschneiden
icon.crdate28.05.2026
Aktuelle Informationen
Hecken und Sträucher zurückschneiden – Für freie Wege und mehr Verkehrssicherheit sorgen
Derzeit sorgt die Witterung für ein besonders starkes Wachstum von Hecken, Sträuchern und Bäumen.
Dadurch ragen Äste und Zweige vielerorts in Gehwege, Straßen oder Feldwege hinein und schränken die sichere Nutzung für Fußgänger, Radfahrer sowie den Fahrzeugverkehr ein.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigten werden daher gebeten zu prüfen, ob ein Rückschnitt der eigenen Hecken, Sträucher oder Bäume derzeit erforderlich ist.
Insbesondere Gehwege, Straßenräume und Feldwege müssen ausreichend freigehalten werden. Auch das notwendige Lichtraumprofil über Straßen, Rad- und Gehwegen ist zu beachten, damit Sicht und Durchfahrt jederzeit gewährleistet bleiben.
Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzes:
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist die Fällung und Rodung von Hecken, lebenden Zäunen, Bäumen und Büschen grundsätzlich verboten. Diese Regelung dient dem Schutz wildlebender Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Lebensräume.
Notwendige Pflege- und Formschnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind jedoch weiterhin zulässig und in vielen Fällen erforderlich.
Geplante größere Rückschnittmaßnahmen oder Rodungen sollten allerdings außerhalb des genannten Zeitraums durchgeführt werden.


