Neuigkeiten: Gemeinde Ottenbach

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Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 25.07.2022

Zur letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause konnte Bürgermeister Franz am Donnerstag, 21.07.2022 neben den Gremiumsmitgliedern einen Sachverständigen, die Vertreterin der Presse sowie zwei Interessierte aus der Bürgerschaft begrüßen. Die öffentliche Tagesordnung umfasste folgende Punkte:

Laufendes und Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beiträge vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung

- Grundschule und Gemeindekindergarten werden bisher durch eine Reinigungsfirma sauber gehalten. Dies soll sich ab Herbst ändern und durch eigenes Personal erfolgen. BM Franz gab bekannt, dass die Verwaltung beauftragt wurde, die Arbeitsstellen für diese Reinigungsarbeiten auszuschreiben.

- Im Gemeindegebiet müssen 594 Wasserzähler mit auslaufender Eichfrist ausgetauscht werden. Dies muss bis Jahresende 2022 bei insgesamt 75 % der Zähler erfolgen. BM Franz gab bekannt, dass beschlossen wurde, bei dieser Gelegenheit auf moderne Ultraschall- bzw. Funktechnik umzustellen. Damit können bspw. immer zum 31.12. j. J. die Wasserstände ausgelesen werden, ohne dass die Hauseigentümer tätig werden müssen, und die Funktionstätigkeit der einzelnen Zähler kann überprüft werden. Nachdem die Frist für den Zähleraustausch bei Einsatz der neuen Technik nicht eingehalten werden kann, wird beim Eichamt eine Fristverlängerung beantragt. Ergänzend informierte BM Franz, dass aufgrund der Umstellung am Jahresende die Wasserversorgungssatzung geändert werden muss.

Einbeziehungssatzung Kitzen - Erweiterung

Zu diesem Thema begrüßte BM Franz den beauftragten Planer, Ing. Mezger vom Büro mquadrat. Der Gemeinderat wurde mit einer umfangreichen Sitzungsvorlage über den Stand der Angelegenheit und das weitere Verfahren informiert. Herr Mezger erklärte nochmals die Entstehung der Abgrenzungen, zeigte die potenziellen Erweiterungsflächen auf, informierte über vorhandene Schutz- und Überschwemmungsgebiete sowie das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden. Aus dem Gremium wurde vorgebracht, dass auch eine Innenentwicklung im Weiler Kitzen erfolgen sollte.

Nachdem zunächst die Stellungnahmen der Fachbehörden erforderlich sind, wurden die nächsten Verfahrensschritte beschlossen: Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kitzen – Erweiterung“ im vereinfachten Verfahren, die Billigung des Vorentwurfs der Einbeziehungssatzung „Kitzen – Erweiterung“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Sanierung ländlicher Wege Etzberg und Fladenhof

BM Franz erinnerte, dass die Sanierungsarbeiten in zwei Losen ausgeschrieben wurden und informierte, dass die eingegangenen Angebote deutlich über den Kostenberechnungen liegen. Die Maßnahmen müssen jedoch auch aufgrund der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt werden. Die Arbeiten wurden an den günstigsten Bieter, die Firma Gebrüder Eichele, vergeben und zwar Los Etzberg mit 53.040,54 € und Los Fladenhof mit 95.252,81 €, jeweils brutto. Die notwendigen Arbeiten werden noch detailliert abgesprochen, mit den Sanierungsarbeiten soll nach der Sommerpause  begonnen werden.

Bauangelegenheiten

- Der Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf Flst. 88/66, Taubenweg, kann wie geplant realisiert werden. Bei einer Enthaltung und einer Befangenheit wurde das Einvernehmen für erforderliche Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans erteilt.

- Dem geplanten Aufbau einer Dachgaube auf vorhandenem 3-Familienhaus auf Flst. 80/9, Falkenstraße, wurde ebenfalls zugestimmt.

- Die Entscheidung über das Einvernehmen zur Errichtung eines Sicht- und Schallschutzzauns auf Flst. 158/12 und 152/2, Ahornstraße, wurde zurückgestellt. Hier wünscht das Gremium die Vorlage eines anderen Gestaltungsvorschlags und Pflanzplans mit Berücksichtigung von heimischen Pflanzen.

Erhöhung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023

Auch zu diesem Thema wurde durch die Verwaltung eine umfangreiche Sitzungsvorlage erarbeitet. BM Franz erinnerte,  dass es in der Gemeinde schon seit Jahren in Absprache mit der katholischen Kirche einheitliche Kindergartenbeiträge auf Basis der Empfehlung der Landesverbände der Kindergartenträger gibt. Deshalb sollte auch für die Kindergartenjahre 2022/2023 eine Anpassung wie vorgeschlagen erfolgen. Aus dem Gremium wurde deutlich gemacht, dass die vorgeschlagene Erhöhung der Elternbeiträge den Fehlbetrag aufgrund von hohen Investitions- und Personalkosten in keinster Weise deckt und 85 %, die nicht aus den Elternbeiträgen eingenommen werden, vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen. Der Beschluss, die Elternbeiträge für die Kindergartengruppen für die Kindergartenjahre 2022/2023 auf Basis der Empfehlung der Landesverbände der Kindergartenträger für die einzelnen Betreuungsangebote mit Festbetragsaufschlägen wie vorgeschlagen festzulegen, erfolgte einstimmig. Gleiches gilt für die Betreuung in der Kinderkrippe. Für die besonderen Betreuungsformen bei der Regelbetreuung werden die bisherigen Festbetragsaufschläge um dieselben Beträge wie im letzten Jahr leicht angehoben.

Wassergraben Wiedenberg

Die Gemeinde hat die Verpflichtung, das anfallende Oberflächenwasser oberhalb der Bebauung Im Wiedenberg abzufangen und in den Kitzbach einzuleiten. Damit sollen Teile des anfallenden sauberen Wassers nicht mehr in die Kanalisation eingeleitet und dort mit Abwasser vermischt werden. BM Franz informierte über das Ausschreibungsergebnis, das Baukosten von 220.705,73 € durch den günstigsten Bieter erbrachte. Auch hier liegen sämtliche Angebote über der Kostenberechnung. Die Vergabe an die Firma Georg Eichele erfolgte einstimmig. Die Arbeiten sollen außerhalb der Vegetationszeit (ab 01.10.2022) durchgeführt werden.

Sanierung der Ortsdurchfahrt

Mit diesem Großprojekt hatte sich das Gremium aktuell wieder zu befassen. BM Franz informierte, dass man in Absprache mit verschiedenen Fachbehörden und dem Landkreis übereingekommen ist, aufgrund der Komplexität der Maßnahme eine Abschnittsbildung vorzunehmen. Er machte deutlich, dass es sich um ein sehr aufwändiges Projekt handelt, das erhebliche Beeinträchtigungen für die Anwohner durch Straßensperrungen, Vollsperrungen und Umleitungen bringen wird. Zudem wird voraussichtlich 2024 auf dem Dorfplatz und um das Rathaus die Mängelbehebung des Pflasterbelags erfolgen und zusätzlich ein Kindergarten-Neubau anstehen. Diese Projekte sind schwer umsetzbar während der Sanierungsarbeiten Ortsdurchfahrt, so dass eine Abschnittsbildung notwendig wird. Vorstellbar ist, als ersten Bauabschnitt in 2023 den Bereich Ortseinfahrt Rechbergstraße bis Einmündung Kichbühlstraße anzugehen und den zweiten Bauabschnitt 2025 oder später durchzuführen. Die Aufteilung der Sanierung der Ortsdurchfahrt in zwei Bauabschnitte wurde einstimmig beschlossen.

Derzeit läuft bereits die Versuchsphase im Zusammenhang mit der Umgestaltung in der Rechbergstraße. BM Franz machte deutlich, dass dies eine Chance für die Bürgerschaft ist, daran mitzuwirken und wünscht sich Rückmeldungen an die Verwaltung. Abschließend ist noch eine Begehung mit Fachplanern und den beteiligten Behörden des Landratsamts vorgesehen, zu der auch die Bürgerschaft eingeladen wird.

Ebenfalls einstimmig wurde das Büro VTG Straub mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-8 (Gehwege, Straßenbau Landkreis, Umbau Bushaltestellen, Kanalisationsarbeiten, Wasserversorgung) für den ersten Bauabschnitt beauftragt.

Verschiedenes

- Aus dem Gremium wurde vorgebracht, dass die E-Ladestation beim Rathaus größtenteils belegt ist durch die Carsharing-Fahrzeuge und für private Nutzer kaum zur Verfügung steht. Die Überlegung, einen weiteren Ladeplatz für die Öffentlichkeit zu installieren, sollte überlegt werden. BM Franz wird über diese Problematik Gespräche führen, ebenso wegen der teilweise problematischen Verfügbarkeit bzw. Buchungsmöglichkeit der E-Fahrzeuge.

- Das Jakobskreuzkraut wächst auch in diesem Jahr an den Böschungen und Randstreifen. Aus dem Gremium wurde dringend darum gebeten, für das abmähen und entsorgen dieses problematischen Gewächs zu sorgen.

Bürgermeisteramt