Hauptbereich
Öffentliche Auslegung
zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Ottenbach
für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Göppingen und den Strafkammern des Landgerichts Ulm.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ulm und das Amtsgericht Göppingen gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
22.05. bis 29.05.2023
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Ottenbach, Hauptstraße 4, Zimmer 3 aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Ottenbach, Hauptstraße 4 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Ottenbach, 18.05.2023
Franz
Bürgermeister