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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühleisenbach“
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühleisenbach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenbach hat am 02.03.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühleisenbach“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Bebauungsplan vom Büro mquadrat vom 02.03.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Zur Gemeinde Ottenbach gehören derzeit zwei Kindertagesstätten mit diversen Betreuungsangeboten für Kinder von 1-6 Jahren. Neben dem katholischen Kindergarten St. Elisabeth, befindet sich in der Schulstraße ein kommunaler Kindergarten mit einer Kinderkrippe und zwei Ganztagesgruppen. Die Gemeindeverwaltung hat 2021 eine Kindergartenbedarfsplanung aufgestellt mit dem Ergebnis, dass ab den Jahren 2024 und 2025 der Bedarf an Kindergartenplätzen im Bestand nicht gedeckt werden kann. Die bestehenden Räumlichkeiten im gemeindeeignen Kindergarten reichen nicht aus, um eine weitere Gruppe zu eröffnen. 2022 wurde daraufhin eine Standortuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden rund 12 potenzielle Standorte in der Gemeinde untersucht und die Bebaubarkeit bzw. auch der Ausbau bestehender Baukörper geprüft.
Nach langer und genauer Abwägung sämtlicher Möglichkeiten, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken am östlichen Ortsrand, ein neues Gebäude für eine weitere Kindertagesstätte zu errichten. Die beiden Flurstücke mit Nummern 153/9 und 153/10 umfassen eine Fläche von rund 0,75 ha und werden derzeit als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Um auf den Flächen Baurecht zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Bebauungsplan „Mühleisenbach“ soll Baurecht für den Kindergartenneubau, die benötigten Außenanlagen, Zufahrten und notwendigen Parkplätze schaffen.
Zum jetzigen Planungsstand ist noch kein Bebauungsplanentwurf mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen vorhanden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit soll zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Planung weiter ausgereift ist, durchgeführt werden.
Ottenbach, den 16.03.2023
Oliver Franz
Bürgermeister