Informationen zur Grundsteuerreform
Artikel vom 13.07.2022
Seit dem 1. Juli 2022 hat nun bundesweit die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen begonnen. Bis 31. Oktober 2022 haben Grundstückseigentümer Zeit, die Feststellungserklärungen einzureichen.
Aus diesem Grund wurde auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de ein allgemein zugängliches Online-Auskunftsportal freigeschaltet, aus dem die Grundstückseigentümer für ihr(e) Grundstück(e) / Flurstück(e) den Bodenrichtwert und die Fläche abrufen können. Zudem ist auf dieser Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Einreichung der Grundsteuer-Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal eingestellt.