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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Informationen zur Grundsteuerreform

Autor: Mirjam Dommer
Artikel vom 13.07.2022

Seit dem 1. Juli 2022 hat nun bundesweit die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen begonnen. Bis 31. Oktober 2022 haben Grundstückseigentümer Zeit, die Feststellungserklärungen einzureichen.

Aus diesem Grund wurde auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de ein allgemein zugängliches Online-Auskunftsportal freigeschaltet, aus dem die Grundstückseigentümer für ihr(e) Grundstück(e) / Flurstück(e) den Bodenrichtwert und die Fläche abrufen können. Zudem ist auf dieser Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Einreichung der Grundsteuer-Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal eingestellt.

http://www.ottenbach.de//gemeinde-ottenbach/neuigkeiten