Archiv: Gemeinde Ottenbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Ottenbach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jahreszeit wählen:
Archiv

Hauptbereich

Defibrilator in der Gemeindehalle

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 08.05.2018

Defibrillator wurde in der Gemeindehalle installiert

In der vergangenen Woche wurde in der Gemeindehalle ein Defibrillator aufgehängt und in Betrieb genommen.

Beschrieb des Herstellers:
„Ret­tet Leben. Mobil ein­setz­bar. Schnell. Das Auf­tre­ten von plötz­li­chem Herz­still­stand kann nicht ver­hin­dert wer­den. Aber die Fol­gen! Nur we­ni­ge wert­vol­le Mi­nu­ten blei­ben dem Be­trof­fe­nen als Über­le­bens­chan­ce. Die von PRI­ME­DIC neu ent­wi­ckel­te Tech­no­lo­gie nimmt Erst­hel­fern noch mehr Hand­grif­fe ab: Denn der Voll­au­to­mat HeartS­a­ve AS gibt - nach akus­ti­scher Vor­war­nung - au­to­ma­tisch einen Elek­tro­schock ab, wenn der De­fi­bril­la­tor ein le­bens­ge­fähr­li­ches Kam­mer­flim­mern er­mit­telt hat. Das tech­no­lo­gi­sche Novum: Die Aus­lö­se­tas­te für den Elek­tro­schock muss nicht mehr ge­drückt wer­den. In einer Not­fall­si­tua­ti­on müs­sen Hel­fer nur noch die Herz-Lun­gen-Wie­der­be­le­bung durch­füh­ren und die kin­der­leicht be­dien­ba­ren, be­reits ge­steck­ten Sa­ve­Pads (Elek­tro­den) des HeartS­a­ve AS an­le­gen. Da­nach lei­ten ein­fach ver­ständ­li­che Sprach­meldungen den An­wen­der durch den Ret­tungs­ab­lauf.
Plötzlicher Herzstillstand - Jede Sekunde zählt!
Die Ur­sa­che für den plötz­li­chen Herz­tod ist das le­bens­be­droh­li­che Herz­kam­mer­flim­mern. Es kann immer und über­all ein­tre­ten: Bei der Ar­beit, zu Hause, beim Sport. Zur Erst­ver­sor­gung des Pa­ti­en­ten ge­hört die Herz-Lun­gen-Wie­der­be­le­bung. Doch sie al­lei­ne be­sei­tigt das Herz­kam­mer­flim­mern nicht. Erst durch die mög­lichst frühe De­fi­bril­la­ti­on, d. h. die Be­hand­lung mit einem kon­trol­lier­ten Strom­stoß, der vom Voll­au­to­mat HeartS­a­ve AS bei Be­darf selbst­stän­dig aus­ge­löst wird, kann ein Über­le­ben ge­si­chert wer­den.“

Der Defibrillator hängt innen im Erdgeschoss im Bereich Bühnenaufgang und Treppenabgang zu den Umkleidekabinen im Untergeschoss. Von dort aus ist er sowohl von der Halle als auch von den Sportplätzen am Schnellsten zu erreichen. Wir bitten alle Übungsleiter und Veranstalter sich über den genauen Standort des Gerätes zu informieren.

Der TSV Ottenbach hat sich um die Bestellung des Gerätes gekümmert. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel wurden von der Firma P&A Stegmaier aus Ottenbach gespendet. Hierfür möchten wir uns bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Wir hoffen, dass wir den Defibrillator nie brauchen werden. Wenn doch, ist jetzt schnelle Hilfe möglich.