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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Maischerze erlaubt - Straftaten nicht

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 29.04.2014

Wenn der Scherz zur Straftat wird, ist es für die Betroffenen schon lange kein Spaß mehr. Diese entfernen am nächsten Morgen dann nicht nur das Toilettenpapier aus dem Garten, sondern haben zum Teil bedeutenden Schaden, über den sie klagen.

Die Nacht zum 1. Mai steht vor der Tür. Schon seit Generationen zelebrieren junge Menschen die Nacht mit den berüchtigten Maischerzen. Doch was einst einmal originell und witzig erschien, ist heute für viele zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu.

Die Polizei warnt: Die Nacht auf den 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“, an dem die Polizei ein Auge zu drückt. Ganz im Gegenteil, die Polizei geht in dieser Nacht vermehrt auf Streife. Sie wird Präsenz zeigen. Sie wird Jugendschutz- und Verkehrskontrollen durchführen. Diese sollen vor allem verhindern, dass junge Menschen zu arg über die Stänge schlagen oder Berauschte sich ans Steuer setzen und sich und andere gefährden. Die Verursacher von Schäden erwarten Strafen und Ersatzforderungen.

Die Polizei bittet die Eltern und Erziehungsberechtigten: Erklären Sie Ihren Kindern, was erlaubt ist. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf. Geben Sie ihnen keine Gegenstände mit, die zu Sachbeschädigungen verleiten. Ermutigen Sie Ihre Kinder, auch ihre Freunde bei Bedarf von strafbaren Handlungen abzuhalten.

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