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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Schrottabfuhr durch AWB

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 04.06.2014

Seit vielen Jahren hat der Landkreis Göppingen ein bewährtes System der Schrottentsorgung. Einmal im Jahr findet in allen Kreisgemeinden eine amtliche Schrottsammlung statt. Der gesammelte Schrott geht in eine ordnungsgemäße Verwertung, die Erlöse kommen dem Gebührenzahler zu Gute. Zudem kann auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Göppingen Schrott kostenfrei selbst angeliefert werden. Auch der Erlös aus diesen Schrottmengen hilft, die Müllgebühren stabil zu halten.

Seit einiger Zeit führen nun zahlreiche Klein- und Kleinstunternehmen private Schrottsammlungen im Kreisgebiet durch. Meist werden die Bürgerinnen und Bürger durch Handzettel auf diese Sammlungen aufmerksam gemacht. Durch diese privaten Sammlungen gehen dem Landkreis große Schrottmengen und somit auch Erlöse, die dem Gebührenzahler zugute kommen würden, verloren. Dies hat natürlich auch negative Auswirkungen auf die Müllgebühren. Zudem hat sich gezeigt, dass diese kleinen Sammelunternehmen größtenteils unzuverlässig sind. Mancher bereitgestellte Schrott wird einfach „übersehen“ und dadurch zum Ärgernis. Oft werden auch nur die lukrativen Materialien wie Kupfer, Messing oder Aluminium eingesammelt. Der Rest bleibt liegen und muss vom Abfallwirtschaftsbetrieb als „wilder Müll“ auf Kosten der Gebührenzahler entsorgt werden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, in ihrem eigenen Interesse die Entsorgungsangebote des Abfallwirtschaftsbetriebs zu nutzen und private Schrottsammlungen nicht zu unterstützen.

Mitgenommen werden:

Gegenstände aus Metall wie z. B.
- Öfen (ohne Öl), Heizkörper
- Benzinrasenmäher (ohne Benzin und Getriebeöl)
- Fahrräder
- Maschendraht, Metallzäune, Metallgestelle
- Bleche, Drähte
- Metallrohre, Dachrinnen
- Töpfe, Pfannen
- Bügelbrett, Wäscheständer, Wäschespinne
- Autofelgen (ohne Reifen)
- große Warmwasser-Boiler

Nicht mitgenommen werden:
- Bettroste mit Holzrahmen
- Elektrogeräte
- Heizöltanks (Entsorgung durch Fachfirmen)
- Ölöfen mit Ölresten
- mit Öl oder mit anderen Flüssigkeiten gefüllte Metallbehälter
- Schrott aus Gewerbebetrieben
- Nachtspeicheröfen (Informationen zur Entsorgung unter 07161 202-7713)

Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg und die Abmessungen von 0,60 m x 1,20 m x 2,00 m nicht überschreiten.

Die Abfuhr beginnt um 6.00 Uhr morgens. Bitte stellen Sie den Schrott gut sichtbar am Straßen- oder Gehwegrand zur Abholung bereit.

Achtung: Gegenstände, die nicht abgefahren werden sollen, bitte nicht in unmittelbarer Nähe des Schrotts abstellen.

http://www.ottenbach.de//gemeinde-ottenbach/archiv