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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Hundehaltung

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 15.05.2014

Nachdem immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft über freilaufende Hunde im Ort an uns herangetragen werden, möchten wir die Hundehalter nochmals darauf hinweisen, dass im Innenbereich (§§ 30 bis 34 Baugesetzbuch) Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind.

Ansonsten (Außenbereich) dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Gem. §13 (3) und (4) Polizeiverordnung der Gemeinde Ottenbach sind ab Einbruch der Dunkelheit bis zur Morgendämmerung auf der gesamten Markung Hunde an der Leine zu führen, ausgenommen auf ausreichend befriedetem Besitztum.

http://www.ottenbach.de//gemeinde-ottenbach/archiv