Kontrolle des Wasserverbrauchs
Oft werden schadhafte Wasserleitungen, WCs, Wasserhähne etc. erst bei der jährlichen Ablesung für die Wasserendabrechnung bemerkt. Oder es fällt bei der Abrechnung am Ende des Jahres ein unverhältnismäßig hoher Wasserverbrauch auf.
Wir möchten deshalb die Hauseigentümer darauf hinweisen, den Verbrauch hin und wieder zu kontrollieren. Prüfen Sie auch mithilfe des Hauptwasserzählers, dass wirklich kein Wasser durch undichte Stellen verloren geht. Wenn alle dem Zähler nachgeordneten Entnahmestellen geschlossen sind, sollte der Zähler stillstehen.
Nach § 45 Abs. I WVS (Wasserversorgungssatzung) gilt die nach § 21 WVS gemessene Wassermenge als Gebührenbemessungsgrundlage, auch wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist.