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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Niederschlagswassergebühr

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 18.04.2016

Alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die öffentliche Entwässerung eingeleitet werden, sind gebührenpflichtig und werden zur Niederschlagswassergebühr
herangezogen.

Unter bebauten Flächen sind Dachflächen von Häusern und Gebäuden zu verstehen. Befestigte oder versiegelte Flächen sind z.B. Straßen, Wege, Plätze und Terrassen mit einem wasser-undurchlässigen bzw. teilweise wasserdurchlässigen Material.

Sollten Sie auf Ihrem Grundstück seit der Ersterhebung Veränderungen bezüglich der bebauten, befestigten oder versiegelten Flächen vorgenommen haben, welche bei uns noch nicht erfasst wurden, bzw. sollten Sie dies in der Zukunft tun, ist dies auf dem Rathaus, Zimmer Nr. 1 bei Frau Ludmann, 07165 91291-21 zu melden.

http://www.ottenbach.de//gemeinde-ottenbach/neuigkeiten