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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Dringende Bitte an Hundehalter:

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 21.07.2014

Führen Sie Ihren Vierbeiner an der Leine!

Aus der Bürgerschaft kamen Beschwerden, dass im Bereich der Sportanlagen im Buchs Hunde frei umherlaufen, welche von ihren Besitzern nicht zurückgerufen werden konnten.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass im Innenbereich (§§ 30 bis 34 Baugesetzbuch) Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Ansonsten (Außenbereich) dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Gem. §13 (3) und (4) Polizeiverordnung der Gemeinde Ottenbach sind ab Einbruch der Dunkelheit bis zur Morgendämmerung auf der gesamten Markung Hunde an der Leine zu führen, ausgenommen auf ausreichend befriedetem Besitztum.

http://www.ottenbach.de//gemeinde-ottenbach/neuigkeiten