Tagesordnung & Sitzungsberichte: Gemeinde Ottenbach

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Tagesordnung & Sitzungsberichte

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Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 20.07.2020

Bericht aus dem Gemeinderat

Am 09.07.2020 fand die Gemeinderatssitzung wieder in der Gemeindehalle Im Buchs statt. Die immer noch wichtigen Hygienevorschriften können dort mit dem notwendigen Abstand erfüllt werden.

Bürgermeister Franz konnte 15 Interessierte, zwei Vertreter des Bauhofs und die Vertreterin der Presse begrüßen.

Laufendes und Bekanntgaben

BM Franz erinnerte nochmals an die Bestimmungen der Befangenheit nach der Gemeindeordnung. Befangene Gemeinderäte dürfen weder beratend noch entscheidend an Tagesordnungspunkten mitwirken. Bei öffentlichen Punkten muss vom Sitzungstisch eindeutig abgerückt werden, bei nicht öffentlichen Punkten muss der Saal verlassen werden.

Bekanntgabe von Eilentscheidungen

Um für das Baugebiet Wiedenberg III, 3. BA rechtzeitig für die Erschließung und Vermarktung von Bauplätzen gesicherte Grundstücksflächen und -grenzen zu haben mussten die  Vermessungsleistungen im Wege der Eilentscheidung vergeben werden. Beauftragt wurde das Vermessungsbüro Hils in Stuttgart mit einer Auftragssumme von ca. 60.000 €.

Zur Beseitigung von Wasserschäden in der Gemeindehalle musste dringend eine Sanierung des Hallendachs im Bereich des Geräteraums erfolgen. Eine Ausschreibung war aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich. Der Auftrag wurde die Firma Nestor zum geprüften Angebotspreis von 31.000 € vergeben.

Bauangelegenheit

Dem Einbau einer Praxis für Fußpflege und der Anlegung von 2 Stellplätzen bei Gebäude Im Mergele 7/1 wurde zugestimmt.

Bauplätze der Gemeinde

Bereits in der letzten Sitzung war dieses Thema auf der Tagesordnung. Die Rechtsanwaltskanzlei iuscomm wurde damals mit der Prüfung von verschiedenen Punkten beim Losverfahren und bei der Vergabe von Punkten beauftragt. Die Rechtsanwältin Frau Pauge von der Kanzlei iuscomm informierte über das Ergebnis und im Gremium kam man zu der Entscheidung, dass das Losverfahren nicht durchgeführt werden soll.

Bei der Vergabe nach Punkten wurden die Punkte für Kinder geändert. Punkte sind vorgesehen für Wohnsitz in Ottenbach oder früherer Wohnsitz in Ottenbach nach dem 01.01.2013. Punkte erhalten auch Ehepaare, Personen mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Paare, die seit mindestens einem Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Auch für ehrenamtliche Tätigkeit in Ottenbach gibt es Punkte.

Von der Verwaltung muss jetzt ein Bewerbungsbogen erstellt werden, der dann auf der Homepage der Gemeinde Ottenbach zum Download bereitgestellt wird. Alle bisher bekannten Interessenten werden per E-Mail informiert.

Das Thema kommt bei der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung.

Flächen für verdichtetes Bauen

Die Plätze für verdichtetes Bauen werden im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage ausgeschrieben. Interessenten können sich mit einem Preisangebot und einem Architekturvorschlag bewerben.

Sanierung Ortsdurchfahrt

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Franz Frau Krüger und Frau Morar begrüßen, die bei der Kommunalentwicklung zuständig sind für die Betreuung von -Planungs- und Sanierungsprojekten. Die vom Landkreis geplante Sanierung der Fahrbahn der K 1404 soll 2022 durchgeführt werden. Mit dieser Sanierung hat die Gemeinde, die für die Randbereiche zuständig ist, diese Randbereiche zu gestalten. Ohne finanzielle Hilfe über das Landessanierungsprogramm kann die Gemeinde die Gesamtmaßnahme nicht stemmen.

Frau Krüger stellte das Gestaltungskonzept vor mit dem Hinweis, dass Priorität für dieses Konzept die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der StVO ist, damit auch eine Chance für die Realisierung gegeben ist. Das Konzept erfasst die gesamte Ortsdurchfahrt mit ca. 1,2 km Länge.

Eine intensive Gestaltung der Randbereiche ist im Bereich der „zentralen Mitte“ zwischen Gebäude Rechbergstraße 6 und der Kirchbühlstraße vorgesehen.

Anhand von Fotomontagen wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen sehr anschaulich verdeutlich.

Vorgeschlagen wurden Baumpflanzungen zur Verengung des Straßenraums am nördlichen Ortseingang, Beseitigung von Gehwegengstellen, partiell Pflasterung von Gehwegen, und barrierefreie Anlegung der Bushaltestellen.

Bürgermeister Franz stellte klar, dass es sich hierbei um ein Ideenkonzept handelt, das bei Umsetzung mit der Bürgerschaft diskutiert wird.

Frau Morar informierte, dass auf Grundlage dieses Planungskonzepts die Antragstellung für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm erfolgen kann. Dies wäre dann die dritte Sanierung in Ottenbach , die die beiden anderen Sanierungen vervollständigen würde.

Anhand des Gestaltungskonzepts wurde ein Vorschlag für die Abgrenzung des neuen Sanierungsgebiets vorgelegt. Neben dem Straßenraum und Bereiche an der Krumm sind auch Privatgrundstücke in den Abgrenzungsplan aufgenommen worden.

Nach geltenden Städtebauförderungsrichtlinien sind bei Freiflächen 250 € pro qm förderfähig, kommunale Gebäude werden mit 60 % gefördert und für private Maßnahmen sind bis zu 35 % förderfähig, allerdings mit Höchstbetragsgrenze.

Der Antrag muss bis zum 30.09.2020 erfolgen, die Entscheidung über die Aufnahme in das Sanierungsprogramm erfolgt im Frühjahr 2021.

Im Herbst könnte eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant werden.

Einstimmig spricht sich der Gemeinderat dafür aus, auf Basis des Abgrenzungsplans den Antrag für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm zu beantragen.

Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof

Für das in die Jahre gekommene Pritschenfahrzeug des Bauhofs ist ein Ersatz zu beschaffen. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben sehr intensiv die Einsatzbereiche und erforderliche Mindestausstattungen eines Fahrzeugs geprüft. Vorgeschlagen wurde der Erwerb eines Fuso Canter 3 C 15 mit entsprechendem Aufbau zum Gesamtpreis von 52.000 € brutto. Das Fahrzeug wird bei Mercedes Benz in Schwäbisch Gmünd bestellt, der Aufbau kommt von der Firma PL Fahrzeugbau Schorndorf.

Der Gemeinderat folgte einstimmig diesem Vorschlag.

Bebauungsplan Wiedenberg III, 3. Bauabschnitt als Satzung beschlossen

Der Bebauungsplan Wiedenberg III, 3. Bauabschnitt wurde nach dem Auslegungsbeschluss im Februar 2020 im März öffentlich ausgelegt. Bedingt durch die Schließung des Rathauses wegen Corona war eine nochmalige Auslegung in der Zeit vom 04.05. bis 05.06.2020 erforderlich. Gleichzeitig wurden die Behörden angehört.

Von Privaten sind keine Stellungnahmen eingegangen. Herr Höfle vom Büro mquadrat informierte über die Stellungnahmen der Behörden. Die Vorschläge können im Rahmen der Abwägung erledigt werden, ohne dass eine Änderung des Planes erforderlich werden würde. Der Bebauungsplan konnte somit als Satzung beschlossen werden. Mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 16.07.2020 ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.

Vergabe der Erschließungsarbeiten

Die Erschließungsarbeiten für den 3. Bauabschnitt des Baugebiets Wiedenberg III wurden öffentlich ausgeschrieben. Es sind 6 Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot hat die Firma Eichele abgegeben. Die Firma Eichele wurde mit der Durchführung der Erschließungsarbeiten zum Angebotspreis von 956.348,37 € beauftragt.

Mit den Erschließungsarbeiten wird voraussichtlich ab 24.08.2020 begonnen. Sie müssen bis zum 31.08.2021 abgeschlossen sein.

Festlegung des Verkaufspreises für Bauplätze im Baugebiet Wiedenberg III, 3. BA

Die Gemeinde erhält im Baugebiet Wiedenberg III, 3. BA 16 Bauplätze, die veräußert werden sollen.

Vom Gemeinderat wurde der Verkaufspreis auf 334 €/qm festgelegt. Basis für die Entscheidung war der Durchschnitt der Verkaufspreise der benachbarten Gemeinden im mittleren Filstal.

Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet Ottenbach West II, 6. Änderung

Mit Beschluss vom 19.07.2018 ist das Bebauungsplanverfahrens „Ottenbach-West II, 6. Änderung“ eingeleitet worden. Zur Absicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre beschlossen, die am 31.07.2020 ausläuft. Da das Änderungsverfahren noch nicht so weit fortgeschritten ist, kann auf eine Absicherung der Planung nicht verzichtet werden.

Die Veränderungssperre wurde daher um ein weiteres Jahr verlängert . Die Verlängerung wurde als Satzung beschlossen und wird mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt rechtsverbindlich.

Verschiedenes

GR Rinderknecht bittet um Überprüfung der Parksituation in der Strutgasse. Insbesondere aus dem Erlenweg wird die Sicht durch parkende Fahrzeuge stark beeinträchtigt.

 

Bürgermeisteramt