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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 27.07.2020

 Bericht aus dem Gemeinderat

Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause fanden sich sechs Interessierte, die Vertreterin der Presse sowie die Rektorin der Grundschule, Frau Blessing, am Donnerstag, 23.07.2020 in der Gemeindehalle ein. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz wurde pünktlich mit der Abarbeitung der öffentlichen Tagesordnung begonnen:

Laufendes und Bekanntgaben

Nach der Sommerpause findet am 24.09.2020 die nächste Gemeinderatssitzung statt, vorgesehen im Bürgersaal,sofern durch die aktuelle Situation nichts anderes geboten ist. Die Gremiumsmitglieder erhielten den Terminplan für das zweite Halbjahr.

Bauangelegenheiten

- Für die Erstellung eines Carports mit Pultdach auf Flst. 153/20, Buchenweg, wurden die erforderlichen Einvernehmen einstimmig erteilt.

- Auch die Zustimmung zur Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplatz und Garage auf einer Teilfläche von Flst. 277/37, Hornbergstraße, wurde erteilt. Allerdings wurde die Verwaltung beauftragt, noch die Möglichkeit der Ausnahme von der Veränderungssperre, welche in diesem Bebauungsplangebiet vorhanden ist, überprüfen zu lassen.

- Das Gremium verabschiedete sich mit dieser Sitzung in die Sommerpause. Um während dieser Zeit Verzögerungen zu vermeiden, wurde die Verwaltung bevollmächtigt, während der Sitzungspause Entscheidungen in Bauangelegenheiten zu treffen.

DigitalPakt Schule

Wie wichtig die Digitalisierung im Schulbereich ist, wurde gleich zu Beginn der Corona-Pandemie bewusst. Um die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen nachhaltig zu verbessern, werden im Zeitraum 2019 bis 2024 von Bund und Land im Rahmen des DigitalPakt Schule Finanzhilfen zur Verfügung gestellt und ergänzend vom Land ein Fördertopf zur Beschaffung von mobilen Endgeräten sowie deren Aufbewahrungs- und Lademöglichkeit geschaffen.

Zu diesem Thema wurde die Rektorin der örtlichen Grundschule ins Gremium eingeladen und stellte den DigitalPakt Schule sowie den zur Beantragung von Fördermitteln notwendigen Medienentwicklungsplan vor. Es kann über einen Förderbetrag von 26.400 € verfügt werden, der sich durch eine 20 %ige Eigenbeteiligung des Schulträgers auf 32.000 € erhöht.

Zunächst muss an der örtlichen Grundschule die erforderliche Internetausstattung eingerichtet werden, um dann die vier Klassenzimmer mit Dokumentenkameras ausstatten zu können, die täglich mehrfach zum Einsatz kommen werden. Die erheblich teurere Version von interaktiven Tafeln soll laut Rektorin zunächst nicht zum Einsatz kommen, da diese an der Grundschule nicht benötigt werden. Im Gremium wurde jedoch dafür plädiert, wenigstens ein Klassenzimmer mit einer interaktiven Komponente auszustatten mit der Möglichkeit von Videokonferenzen etc. Nachdem es diese auch als mobile Variante gibt, könnte der Einsatz in verschiedenen Räumen erfolgen. Gemeindepfleger Vogt schloss sich an und betonte, dass eine gute Ausstattung der Grundschule vorgenommen werden sollte, da die erforderlichen Mittel im Haushalt bereits eingestellt sind und zusätzlich der Landesfördertopf für die Beschaffung von Endgeräten genutzt werden kann.

Einstimmig wurde beschlossen, dass vier Klassenzimmer die Grundausstattung mit Digitalkameras erhalten und eine mobile Version der interaktiven Komponente beschafft wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, während der Sommerpause des Gremiums die Entscheidungen zu treffen für die Ausstattung der Klassenräume und die Beschaffung von Endgeräten. Die Fördermittel für die Maßnahmen können abgerufen werden und die Einrichtung der Internetausstattung soll zeitnah erfolgen.

Verkauf von Bauplätzen der Gemeinde

Dieses komplexe Thema musste nochmals auf die Tagesordnung genommen werden, obwohl der beschlossene Punktekatalog für die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen große Teile der Rechtsprechung widerspiegelt. BM Franz gab bekannt, dass die beschlossene reduzierte Punktzahl für Kinder nochmals überdacht wurde und zur Rechtssicherheit vorgeschlagen wird, diese anzuheben. Jedem Gremiumsmitglied lag eine aktualisierte Version der Bauplatzvergaberichtlinien vor, die einstimmig beschlossen wurde.

BM Franz informierte ergänzend über den vorgesehenen Verfahrensablauf: Am 06.08.2020 erfolgt im örtlichen Mitteilungsblatt die Veröffentlichung der jetzt beschlossenen Vergaberichtlinien und die bereits vorgemerkten Bauplatzbewerber werden angeschrieben. Mit 21.09.2020 wird das Ende der Abgabefrist für Bewerbungen festgelegt und liegt bewusst außerhalb der Schulferien. Am 15.10.2020 ist die Festlegung der Rangfolge der Bauplatzbewerber und Beginn des Verkaufs in Tranchen mit einer Rückmeldefrist von 14 Tagen vorgesehen. Sofern eventuell doch ein Losverfahren erforderlich wird, erfolgt dieses in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat durch eine neutrale Person.

Verbesserung der Mobilfunkversorgung

BM Franz informierte, dass die Deutsche Telekom beabsichtigt, in Ottenbach in eine verbesserte Mobilfunkversorgung zu investieren. Dies wurde der Gemeinde im vergangenen Jahr mitgeteilt, der Gemeinderat begrüßte diese Initiative und brachte sich in die Standortsuche für einen neuen Sendemasten ein. Er betonte, dass auch ohne Mitwirkung der Gemeinde ein Mobilfunkbetreiber mit einem privaten Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer über die Errichtung eines Sendemastes einig werden kann.

Die Standortsuche gestaltete sich schwierig, da dieser in räumlicher Nähe sein sollte, ohne gleich in der Wohnbebauung zu sein. Aufgrund der vorhandenen Topografie ist eine Dachinstallation schwierig, so dass als beste Lösung der Bereich um die Gemeindehalle herausgefunden wurde. Er bezeichnete dies als keinen Beitrag zur Ortsverschönerung aber eine Notwendigkeit, um eine gute Mobilfunkversorgung möglich zu machen.

Einstimmig erfolgte der Beschluss, die gemeindlichen Grundstücke Flst. 684/7 und 685 an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH zu vermieten, die darauf eine Funkübertragungsstelle betreiben kann. Dieser Standort hinter der Gemeindehalle, zwischen Tennisplätzen und dem oberen Fußballplatz, wurde als geeignet angesehen, da eine bedingte Nähe zum Ort gegeben ist und bereits Flutlichtmasten und sonstige Anlagen vorhanden sind.

Nach diesem Beschluss kann das eigentliche Genehmigungsverfahren begonnen werden, bei dem die Einhaltung von baurechtlichen und immissionsrechtlichen Vorschriften geprüft wird. Außerdem muss eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur beantragt werden, die dann die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte untersucht (siehe auch weiteren Artikel).

Betreuung der Regenüberlaufbecken

Eine wichtige Aufgabe ist die regelmäßige Überprüfung der gemeindlichen Regenüberlaufbecken, um deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Mit dieser Aufgabe einschließlich Wartung der Ausstattung soll die SEG Stadtentwässerung Göppingen beauftragt werden. Der Kostenaufwand liegt bei ca. 5.000 € pro Jahr und BM Franz bezeichnete dies als gut eingesetzte Mittel, da dann schnell erkannt werden kann, wenn Fehler bzw. Störungen auftreten und damit auch eine erforderliche Rechtssicherheit gegeben ist und notwendige Reparaturen schnell erfolgen können. Dadurch können Folgeaufwendungen reduziert werden.

Ergänzend ist laut BM Franz erforderlich, Betriebsmanagementdokumente für die Regenüberlaufbecken zu erstellen. Hierfür liegt ein Leistungs- und Honorarangebot der Firma aquadrat ingenieure GmbH, Stuttgart, in Höhe von 18.492,60 € brutto vor. Die Beauftragung erfolgte ebenfalls einstimmig.

Festlegung der Elternbeiträge für den Kindergarten

Für die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindergärten gibt es Landesrichtsätze, auf die sich kirchliche und kommunale Kindergartenträger geeinigt haben. Mit den Empfehlungen zur Erhöhung der Elternbeiträge wurde zunächst abgewartet, wie sich die Pandemie auf den Kindergartenbetrieb auswirkt. Nachdem der Regelbetrieb zum 29.06.2020 unter Pandemie-Bedingungen wieder gestartet ist, wurden am 01.07.2020 die gemeinsamen Empfehlungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 veröffentlicht mit der Maßgabe, dass es den Einrichtungen gelingt, den teilnehmenden Kindern den zeitlichen Betreuungsrahmen anzubieten, der auch vor Beginn der pandemiebedingten Einschränkung möglich war. Die Träger werden organisatorisch in hohen Maß beansprucht und neben den allgemeinen Kostensteigerungen durch steigende Personal- und Sachkosten, besonders zur Bewältigung der Hygieneanforderungen, auch finanziell stark gefordert. Deshalb wird für das kommende Kindergartenjahr eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 1,9 Prozent empfohlen. Dieser Empfehlung schloss sich das Gremium einstimmig an und beschloss außerdem eine geringfügige Anhebung der Festbeträge für die Verlängerte Öffnungszeit sowie die Ganztagsbetreuung.

Ergänzend hierzu wurden neue Betreuungszeiten und Elternbeiträge für die Schülerbetreuung im Schuljahr 2020/2021 beschlossen. Auf Wunsch der Eltern wird ab dem neuen Schuljahr die Betreuung vor dem Schulunterricht von 7-8.30 Uhr, nach dem Unterricht von 12-13.30 Uhr sowie nachmittags von 13.30-15.30 Uhr angeboten. Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung wurden von 7 € auf neu 10 € pro Tag angehoben.

Verschiedenes

- Derzeit ist die Erschließung des Neubaugebiets Wiedenberg III, 3. Bauabschnitt, in Arbeit. Die bisherigen Straßen Taubenweg und Habichtweg werden weitergeführt, für die Verbindungsstraße zwischen diesen wurde ein Straßenname gesucht. Aus den Vorschlägen der Verwaltung wurde Schwalbenweg favorisiert, aus dem Gremium kam Milanweg als alternativer Vorschlag. Mit einer Stimme Vorsprung siegte der Verwaltungsvorschlag, so dass es mit dem Schwalbenweg eine weitere Vogelstraße in der Gemeinde gibt.

- Aus dem Gremium wurde vorgebracht, dass wiederholt freilaufende Hunde im Bereich von Viehweiden beobachtet werden und dies einen enormen Stress für die Tiere bedeutet. Er bittet darum, die Hundehalter über das Mitteilungsblatt darum zu bitten, während der Vegetations- und Weidezeit ihre Hunde an der Leine zu führen.

 

Bürgermeisteramt

http://www.ottenbach.de//rathaus-gemeinderat/gemeinderat/tagesordnung-sitzungsberichte