Tagesordnung & Sitzungsberichte: Gemeinde Ottenbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Ottenbach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jahreszeit wählen:
Tagesordnung & Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 09.11.2020

Bericht aus dem Gemeinderat

Erneut in der Gemeindehalle fand die Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 05.11.2020 statt mit einer interessanten öffentlichen Tagesordnung. Anwesend waren neben dem Gremium drei Zuhörer, eine eingeladene Referentin, ein Vertreter des Büros mquadrat, der Geschäftsführer des Stauferwerks und die drei gemeindlichen Bauhofmitarbeiter. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz ging es pünktlich an die Arbeit:

Blutspenderehrung

BM Franz informierte, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wird, da es die derzeitige Corona-Situation nicht zulässt, eine persönliche Blutspenderehrung vorzunehmen. Dies erfolgt diesmal auf dem Postweg oder zu einem späteren Zeitpunkt persönlich.

Laufendes und Bekanntgaben

Das Gremium wurde über die Entwicklung der Corona-Zahlen in der Gemeinde informiert. Die Zahlen sind wieder angestiegen auf derzeit 10 Verdachtsfälle und 4 Infektionsfälle. In häuslicher Quarantäne befinden sich über 30 Personen. BM Franz machte deutlich, dass das Thema ernst genommen werden muss und Corona nicht nur eine grippeähnliche Erkrankung ist. Die Menschen leiden zum Teil schwer unter dieser Infektion.

Bis auf weiteres können die Gemeinderatssitzungen wieder in der Gemeindehalle stattfinden, da sich das Gremium wie bisher auch weiterhin konsequent an die wichtigen Hygienevorschriften hält und alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

Alternative Wohnformen für Senioren

BM Franz begrüßte zu diesem interessanten Thema Frau Horbach von der Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen, die Kommunen und Landkreise u. a. über Wohnen für Senioren berät. Er erinnerte daran, dass eine schon fortgeschrittene Planung zum Bau einer Pflegeeinrichtung in Ottenbach durch den Projektverantwortlichen leider nicht umgesetzt wird und weitere Bemühungen in dieser Richtung erfolglos waren. Frau Horbach informierte über die mögliche Alternative von ambulant betriebenen Wohngemeinschaften für Senioren. Dabei handelt es sich um eine kleinteilige Wohnform für volljährige Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf, die in einer gemeinsamen Wohnung und einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Bewohner erhalten Assistenz-, Betreuungs- und Pflegeleistungen von professionellen Diensten, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten, wobei Selbst- und Mitbestimmung der Bewohner oder ihrer Vertreter zentrale Aspekte sind. Das Gremium wurde detailliert informiert über bauliche Voraussetzungen, die maximale Größe mit 12 Zimmern und zwei Wohngemeinschaften pro Gebäude, die Finanzierung, Fördermöglichkeiten etc.

BM Franz bedankte sich für die Vorstellung dieser Alternative und bezeichnete kleine familiäre Wohngemeinschaften als eine interessante Idee für Ottenbach. Mit dem Thema wird sich das Gremium noch weiter befassen und, sobald es die Situation zulässt, entsprechende Einrichtungen besichtigen.

Bauangelegenheiten

Diesmal lagen keine Baugesuche vor, so dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde.

Bebauungsplan „Ottenbach-West II, 6. Änderung“

BM Franz begrüßte Herrn Höfle vom Büro mquadrat, der den Vorentwurf für die 6. Änderung mit ausgearbeitetem Textteil für diesen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften vorstellte. Betroffen von der Änderung sind eine unbebaute Fläche im Bereich Heldenbergstraße, für die neu zwei Baufenster vorgesehen sind, sowie ein Gebiet im Bereich Hauptstraße/Kreuzwiesenweg/Hornbergstraße, für das verschiedene Vorschriften überarbeitet wurden bzw. neu hinzukommen. Neu ist bspw. die Festsetzung der Wohneinheiten je Gebäude mit maximal zulässigen vier Wohneinheiten. Die geforderten Stellplätze pro Wohneinheit wurden auf Wunsch des Gremiums erhöht und die mögliche Gebäudelänge entlang der Hauptstraße reduziert. Diese Änderungen werden nun in den Textteil eingearbeitet und das Verfahren fortgeführt. Dafür musste ein bisheriger Aufstellungsbeschluss aufgehoben und ein neuer Aufstellungsbeschluss beschlossen werden. Außerdem wurde der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen, da die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig in die Planung einbezogen werden sollen, obwohl darauf im vorliegenden beschleunigten Verfahren verzichtet werden könnte. In welcher Form die interessierte Bürgerschaft informiert werden soll wird noch festgelegt, da eine geplante Informationsveranstaltung in der jetzigen Corona-Situation nicht stattfinden kann. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig bei einer Befangenheit.

Jahresrechnung 2019

Durch Gemeindepfleger Vogt wurde eine informative Sitzungsvorlage sowie ein gebundener Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2019 erstellt und jedem Gremiumsmitglied vorgelegt. Er ging auf die wichtigsten Zahlen ein und informierte ergänzend über den Schuldenstand der Gemeinde, der mit 842 €/Einwohner immer noch über dem Landesdurchschnitt liegt. Er betonte, dass der Schuldenstand seit dem Höchststand nach den großen Investitionen im Jahr 2012 um 1.062.000 € abgebaut wurde.

Der Beschluss erfolgte einstimmig. Die Veröffentlichung der Jahresrechnung 2019 mit den einzelnen Zahlen erfolgt voraussichtlich im Mitteilungsblatt der kommenden Woche.

Beschaffung eines Kommunalfahrzeugs

Die Bauhofmitarbeiter und eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderäten haben drei verschiedene Traktoren, die als Ersatzbeschaffung für den Kommunaltraktor infrage kommen, besichtigt und Probe gefahren. In der Sitzung wurde über die Vor- und Nachteile der beiden Fabrikate New Holland und Fendt, die noch in Betracht kamen, berichtet und diskutiert. Die Entscheidung fiel schwer, letztendlich aber doch für den teureren Fendt 208 V. Entscheidend waren u. a. der Vorteil des Automatikgetriebes, die Bedienerfreundlichkeit, eine bessere Sitzposition und Bewegungsfreiheit, niedrigere Bauweise, etwas geringere Maße und ein zu erwartender höherer Wiederverkaufspreis.

Stauferwerk GmbH & Co.KG und Stauferwerk Verwaltungs-GmbH

Zur Information: Die Gemeinde ist mit 5,4 % an der Stauferwerk GmbH & Co KG beteiligt, deren Komplementärin die Stauferwerk Verwaltungs-GmbH ist. BM Franz begrüßte Herrn Gropp, Geschäftsführer des Stauferwerks, der über geplante Änderungen der Gesellschaftsverträge informierte. Diese sollen in der nächsten Gesellschafterversammlung beschlossen werden und hierzu muss der Vertreter der Gemeinde beauftragt werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Stauferwerk Netzgesellschaft GmbH & Co.KG und

Stauferwerk Netzgesellschaft-Verwaltungs-GmbH

Gleiches gilt für diese Gesellschaften. Hier müssen Gesellschaftsverträge neu gefasst werden und sollen in der nächsten Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Auch hierzu wurde der Vertreter der Gemeinde einstimmig beauftragt. 

Verschiedenes

Die derzeitige Corona-Situation zwingt dazu, auch traditionelle Veranstaltungen abzusagen. So auch die jährliche Altenfeier, zu der jedes Jahr alle über 70jährigen Gemeindemitglieder eingeladen werden. Auf Vorschlag von BM Franz soll es diesmal als Ersatz einen Jahresschlussgruß geben, dem ein Gutschein beigelegt wird, der bei den örtlichen Geschäften und Gaststätten eingelöst werden kann. Das Gremium stimmte dieser Anerkennung für die Lebensleistung der Senioren zu.

Bürgermeisteramt