Archiv: Gemeinde Ottenbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Ottenbach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jahreszeit wählen:
Archiv

Hauptbereich

Bericht aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 09.05.2018

Bericht aus dem Gemeinderat

Ein umfangreiches Pensum hatte das vollzählig anwesende Gemeinderatsgremium bei der Sitzung am Donnerstag, 03.05.2018 abzuarbeiten. Bevor es an die Arbeit ging, konnte Bürgermeister Franz den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ottenbach und seinen Stellvertreter sowie drei Interessierte aus der Bürgerschaft begrüßen.

Laufendes und Bekanntgaben
Bereits vor einigen Jahren wurde eine Bürgerbroschüre herausgebracht, bei den Bürgern im Ort verteilt und bis heute zur Information ausgegeben. BM Franz gab bekannt, dass geplant ist, bis zum Herbst 2019 eine neue Broschüre herauszubringen, da eine Aktualisierung aufgrund verschiedener Änderungen innerhalb der Verwaltung und in weiteren Bereichen erforderlich ist.

Bauangelegenheiten
- Auf dem Wohngebäude auf Flst. 292/9, Lindenstraße, ist geplant, zur Gartenseite eine Dachgaube aufzubauen. Dies ist im allgemeinen Wohngebiet Breitfeld möglich, nachdem jedoch die durch den Bebauungsplan geregelte Dachneigung mit der Gaube nicht eingehalten werden kann, war eine Befreiung bzw. Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Diese wurde bei zwei Enthaltungen erteilt, wobei letztendlich die Entscheidung über die Zulässigkeit durch das Baurechtsamt erfolgt.
- Eine bereits bestehende Pergola auf Flst. 87/27, Adlerstraße, soll durch eine neue Terrassenüberdachung mit beweglichen Lamellen, die bei Regen geschlossen und sonst offen sind, ersetzt werden. Laut den Vorgaben des Bebauungsplans Wiedenberg III muss ein derartiges Nebengebäude an eine Garage angebaut oder in diese integriert werden. Im vorliegenden Fall erfolgt der Anbau an die Garage auf dem Nachbargrundstück, so dass das Gremium bei einer Gegenstimme der Baumaßnahme zugestimmt hat.
- Bereits seit einiger Zeit liegt beim ehemaligen Lagerhaus und Außenbereich auf Flst. 281/8, Kreuzwiesenweg, eine veränderte Nutzung vor. Die vom Besitzer beantragten Nutzungsänderungen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen, lediglich im Zusammenhang mit Lagerflächen für Baumaterial im Außenbereich, mit denen die laut Bebauungsplan Ottenbach West II zulässige befestigte Grundflächenzahl überschritten wird, kam es zu Diskussionen. Als Kompromiss wird der Antragsteller verschiedene Grünflächen mit Hecken oder Sträuchern anlegen und das Gremium beschloss einstimmig eine Befristung für die Nutzung der Außenbereichsflächen auf fünf Jahre mit dem Hinweis, dass diese Regelung ausschließlich nur für dieses Vorhaben auf diesem Grundstück gilt und keinen Bestandsschutz für Rechtsnachfolger hat.
- Auf Flst. 58/12, Ahornstraße, wurden entlang der Verkehrsflächen hohe Tannen entfernt, so dass ein neuer Sichtschutz erforderlich ist. Für diesen wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt, welche bei einer Enthaltung und einer Befangenheit beschlossen wurde.

Schöffenwahl für die Amtszeit 2019 bis 2023
In der Strafrechtspflege sind turnusmäßig ehrenamtliche Schöffen zu wählen und die Gemeinde Ottenbach muss für diese Wahl eine Vorschlagsliste mit drei Personen aufstellen. Aus den Vorschlagslisten werden dann die Schöffen durch Wahlausschüsse, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.
Nachdem insgesamt fünf Personen aus der Bürgerschaft ihr Interesse bekundet haben, fand in der Sitzung eine geheime Wahl statt, um drei Personen nach Anzahl der Stimmen zu ermitteln. Gewählt wurden Frau Ursula Schöllhorn, Frau Eleonore Jansen und Frau Eva Semmler. Die einstimmig beschlossene Vorschlagsliste wird nun eine Woche im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Umgestaltung des Friedhofs
Die Arbeiten auf dem Friedhof sind in vollem Gang und befinden sich laut der Planerin im Kosten- und Zeitplan. BM Franz informierte das Gremium über verschiedene Maßnahmen, die durch die Arbeitsgruppe in Absprache mit der Landschaftsarchitektin und den ausführenden Unternehmen der Situation angepasst wurden. So wird bspw. die Pflasterfläche beim Eingangsportal belassen, da sich diese in einem ordentlichen Zustand befindet, und stattdessen der anschließende Weg entgegen der ursprünglichen Planung neu gepflastert, wodurch sich eine entsprechende Kosteneinsparung ergibt. Der Schwarzbelagsbereich nach dem zweiten Torbogen wird saniert, da Risse vorhanden sind und Überstände beim Schachtdeckel vorliegen. Die vorhandene Holztür beim Eingang im Bereich des Toilettenhäuschens wird belassen und lediglich das Holz neu gestrichen oder bei Bedarf ersetzt.
Nachdem die Bereiche bei den neu angebotenen Urnenbestattungen in Gräserfeldern und unter Bäumen von Anfang an durch einen Gärtner bepflanzt und auf Dauer gepflegt werden, wurde durch die Verwaltung bereits bei verschiedenen Friedhofsgärtner angefragt. Um eine kurzfristige Entscheidung treffen zu können, wurde BM Franz vom Gemeinderat bevollmächtigt, nach Eingang von Angeboten einen Friedhofsgärtner zu beauftragen.
BM Franz informierte noch über zwei festgelegte Termine im Zusammenhang mit der Maßnahme: Am 16.05.2018, Beginn 17.30 Uhr, wird eine öffentliche Baustellenbegehung angeboten und am 25.06.2018 erfolgt um 18.00 Uhr die offizielle Eröffnung bzw. Weihe des neu gestalteten Friedhofs. Es wäre schön, wenn viele Interessierte aus der Bürgerschaft diese angebotenen Möglichkeiten wahrnehmen würden. Einladungen erfolgen selbstverständlich auch noch über das Mitteilungsblatt.

Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter
Anlässlich der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ottenbach am 16.03.2018 wurden der bisherige Kommandant Reiner Högerle und sein Stellvertreter Erwin Holz für weitere fünf Jahre in ihre Ämter gewählt. Die Bestellung von Kommandant und Stellvertreter muss nach der Wahl durch den Gemeinderat beschlossen werden und erfolgte einstimmig.
BM Franz stellte fest, dass seit 2003 eine konstante und sehr gute Führung mit den Herren Högerle und Holz und bei den anderen Führungsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Ottenbach vorhanden ist. Er brachte seinen Dank zum Ausdruck, dass das bewährte Führungsduo zur Wiederwahl bereit war, dies jedoch unter der Maßgabe, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Nachfolgeregelung getroffen wird.
BM Franz bezeichnete die beiden Herren als sehr umsichtig und besonnen, auch bei den großen Ereignissen wie Brände und aktuell bei einem Gasleitungsproblem. Er betonte ein hohes Maß an Verantwortung und Fachkenntnis, wobei sowohl der Kommandant als auch sein Stellvertreter in diesem Ehrenamt voll in der Haftung stehen.
Nach Beschlussfassung gratulierte BM Franz den beiden Herren zu ihrer Wiederwahl und bedankte sich mit einem Präsent der Gemeinde.

Verschiedenes
Das Gremium wurde über eine stattgefundene extreme Geruchsbelästigung durch ausgelaufene Gülle im Bereich Kreuzwiesenweg informiert. Außerdem wurde der Wunsch geäußert, dass das Geschwindigkeitsbeeinflussungsgerät wieder öfters im Straßenbereich im Ort eingesetzt werden sollte. Auch die Lärmbelästigung durch Motorräder wurde erneut angesprochen und informiert, dass sich in Hohenstaufen eine Bürgerinitiative gebildet hat, die gegen Lärmbelästigung durch Motorräder etc. kämpft. BM Franz erinnerte, dass besprochen wurde, zunächst entsprechende Hinweisschilder als Appell an die Vernunft der Fahrer aufzustellen, dies allerdings die Genehmigung durch das Straßenbauamt erfordert. Im Zusammenhang mit der angesprochenen Gefährlichkeit der teilweise beschädigten Drähte bei den Gabionen vor der Gemeindehalle informierte BM Franz, dass bereits entsprechende Holzplatten bestellt sind, die als Sitzbänke auf die Gabionen montiert werden.

Bürgermeisteramt