Dienstleistungen: Gemeinde Ottenbach

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger

 

 

 

  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

  • Karten anzeigen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger

 

 

 

  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Haben Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.

Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen dahingehend berichtigt:

  • Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
  • Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
  • Änderung des Betriebssitzes

Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.

Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen.
  • Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so müssen Sie die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen vorlegen
  • Die Erlaubnisurkunde wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt bzw. geändert.

Fristen

Unverzüglich.

Unterlagen

Nachweise, die die Änderungen belegen.

Bei personellen Änderungen in der Leitung des Unternehmens:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung, zum Beispiel:
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
    • eine gleichwertige anerkannten Abschlussprüfung
    • Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
  • bei Angestellten: Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag)
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Verwendungszweck: "Zulassung zu einem Güterkraftverkehrsbetrieb"
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Bei einer Adressänderung

  • Angaben zu der neuen Niederlassung

Kosten

Gebühr: 40 - 100 EUR

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Freigabevermerk

08.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg