Archiv: Gemeinde Ottenbach

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Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 22.11.2021

Die letzte Sitzung des örtlichen Gemeinderats in diesem Jahr fand am Donnerstag, 18.11.2021 im Bürgersaal des Rathauses statt. Aufgrund der bestehenden Corona-Situation waren sich Bürgermeister Franz und die Gremiumsmitglieder einig, dass eine noch im Monat November vorgesehene Klausursitzung, eine im Dezember eingeplante Gemeinderatssitzung sowie die Jahresschlusssitzung nicht stattfinden sollen. Aktuell wurden folgende Tagesordnungspunkte abgearbeitet:

Laufendes und Bekanntgaben

Die geplanten Donnerstag-Sitzungstermine für das erste Halbjahr 2022 wurden den Gemeinderäten vorgelegt. Vorgesehen ist die erste Gemeinderatssitzung nach der Weihnachtspause am 20.01.2022, sofern die Corona-Pandemie dies zulässt.

Bauangelegenheit

Das Flst. 88/61, Taubenweg, soll mit einem Wohnhaus, einer Garage mit Fahrradabstellplatz, zwei Stellplätzen und einer Zisterne bebaut werden. Für zwei geringfügige Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplans wurde das Einvernehmen erforderlich, welches bei einer Befangenheit einstimmig erteilt wurde.

Neufassung der Abwassersatzung

Ein umfangreiches Thema wurde unter diesem Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Aufgrund von Änderungen im Wassergesetz musste die bisherige Abwassersatzung auf ihre Aktualität geprüft und entsprechend an das aktuelle Muster des Gemeindetages angepasst werden, damit diese weiterhin ihre Gültigkeit behält. Die wichtigsten Änderungen wurden im Bereich Begriffsbestimmungen vorgenommen, d. h. neu, dass durch eine neue Definition der Begriffe Öffentliche Abwasseranlagen und Grundstücksentwässerungsanlagen die Unterhaltspflichten für die jeweiligen „Teilstücke der Abwasseranlage“ geändert wurden.

Bisher war der Grundstückseigentümer für die gesamte Abwasserleitung vom Haus bis an den Hauptkanal in der Straße in der Unterhaltspflicht. Mit der neuen Regelung soll der Grundstückseigentümer nur noch für den Teil des Grundstücksanschlusses verantwortlich sein, welcher nicht mehr Teil der öffentlichen Verkehrs- und Grünfläche ist.

Die Neufassung wurde einstimmig beschlossen und tritt mit ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Betreuung der gemeindlichen Regenüberlaufbecken

Eine wichtige Aufgabe der Gemeinde ist die Durchführung der Eigenkontrollverordnung für die gemeindlichen Regenüberlaufbecken. Diese verpflichtende Maßnahme muss mit mindestens sechs Durchgängen pro Jahr erfolgen und zusätzlich nach jedem größeren Regenereignis. Einstimmig beschlossen wurde, mit der Stadt Göppingen einen Vertrag abzuschließen und die EKVO durch die Stadtentwässerung Göppingen durchführen zu lassen. Damit können die Erfahrung, das Fachwissen und die Ausstattung der Stadt Göppingen genutzt werden. Der Vertrag tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Gemeindewald Ottenbach

Jährlich wird der Gemeinde die Planung des Forsthaushalts vorgelegt. Aktuell informierte BM Franz über den Betriebsplan 2022, welchem einstimmig zugestimmt wurde. Dieser sieht Einnahmen aus Holzernte von 1.478 € vor. Die Ausgaben belaufen sich auf 1.730 €, so dass ein Minus von 252 € zu erwarten ist.

Malerarbeiten an Fassade und Dachgebälk der Grundschule

BM Franz gab bekannt, dass sowohl an der Fassade als auch am Dachgebälk der Grundschule Malerarbeiten erfolgen sollten, bevor größere Schäden entstehen. Deshalb soll eine beschränkte Ausschreibung erfolgen, damit die Arbeiten möglichst in den Sommerferien 2022 erledigt werden können. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Verschiedenes

- Zur täglichen Arbeit der Verwaltung gehört u. a. das Thema Bebauungspläne. Diese liegen bisher in Papierform vor und befinden sich inzwischen altersbedingt teilweise in schlechtem Zustand. Aber auch die gesetzliche Vorgabe, Bebauungspläne auf einer vom Land zur Verfügung gestellten Plattform digital einzustellen, erfordert es, dieses Thema anzugehen. Der Gemeinde entsteht für die 52 Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen ein einmaliger Kostenaufwand von ca. 15.000 €, wobei darin auch eine Aktualisierung bei Bebauungsplanänderungen enthalten ist. Dies wurde einstimmig beschlossen und ergänzend eine Darstellung auf der gemeindlichen Homepage, damit innerhalb eines Ortsplans die einzelnen Bebauungspläne mit den wichtigsten Informationen von Jedermann eingesehen werden können. Dies bedeutet einen erweiterten Service und eine gewisse Entlastung der Verwaltung.

- Auf Frage aus dem Gremium informierte BM Franz, dass die neuen Straßenmarkierungen in der Rechbergstraße für die Testphase der möglichen Parkierungsmaßnahmen im Zuge der Sanierung Ortsdurchfahrt erfolgen. Damit sollen vor den Sanierungsarbeiten in den Jahren 2023/2024 Erkenntnisse gewonnen werden, durch welche Maßnahmen eine auch von den Anwohnern gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden kann.

Bürgermeisteramt