Archiv: Gemeinde Ottenbach

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Gemeinderatssitzung vom 16.03.2017

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 20.03.2017

Bericht aus dem Gemeinderat

Interessante Tagesordnungspunkte lagen vor, die der örtliche Gemeinderat am Donnerstag, 16.03.2017 zu beraten hatte. Pünktlich zum Beginn um 20.00 Uhr fanden sich sechs Interessierte, zwei eingeladene Sachverständige sowie ein Vertreter der NWZ im Sitzungssaal ein. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz galt es zunächst, nach dem Ausscheiden eines Gemeinderats anlässlich der Februar-Sitzung das Gremium wieder zu komplettieren.

Nachrücken in den Gemeinderat
Dass beim Ausscheiden aus dem Gemeinderat ein wichtiger Grund vorliegen und durch den Gemeinderat festgestellt werden muss, darüber haben wir Sie im Zusammenhang mit dem Bericht aus der letzten Sitzung informiert. Gleiches gilt auch, wenn ein laut Wahlergebnis feststehender Nachrücker einen Grund für die Nichtausübung dieses Ehrenamts nennt. Das Gremium stellte fest, dass bei Herrn Ulrich Eisele ein wichtiger Grund für seine Ablehnung vorliegt und deshalb die laut Wahlergebnis nächste Person nachrückt. Dies ist Herr Michael Weber und der Gemeinderat stellte fest, dass keine Hinderungsgründe nach der Gemeindeordnung für ein Nachrücken in den Gemeinderat bestehen.
(Foto)
Nach diesen einstimmig gefassten Beschlüssen konnte BM Franz Herrn Michael Weber als neuen Gemeinderat verpflichten. Dies erfolgte durch Vorlesen der laut Gemeindeordnung vorgeschriebenen Verpflichtungsformel mit anschließender Verpflichtung durch BM Franz per Handschlag.

Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED
In Teilbereichen des Ortes wurden bereits verschiedene Straßenlampen auf die neue, energiesparende LED-Technik umgestellt. Jetzt soll der nächste Abschnitt einer Modernisierung durch Umrüsten der vorhandenen Kofferleuchten angegangen werden. Der ins Gremium eingeladene Verantwortliche für die Umrüstungsmaßnahmen informierte, dass möglichst bis 31.03.2017 ein Antrag auf Fördermittel für die noch ausstehenden 184 Leuchten gestellt werden sollte, da mit einer Bearbeitungszeit von ca. sechs Monaten gerechnet werden muss und erst nach Zuschussbewilligung die Ausschreibung erfolgen kann. Bei einem berechneten Investitionsvolumen von ca. 138.000 € wollten sich die Gremiumsmitglieder nicht ohne die Vorlage von Alternativangeboten entscheiden. Außerdem wurde vorgebracht, dass durch den Landkreis die Sanierung der Ortsdurchfahrt geplant ist und die Bereiche der Salacher Straße und Hauptstraße deshalb nicht vorher mit neuen Straßenleuchten ausgestattet werden sollte. Die Entscheidung wurde vertagt und vor der Antragstellung auf Fördermittel, möglich im Zeitraum 01.07. bis 30.09.2017, sollen Leuchtkopf-Alternativen vorgestellt werden.

Gewässerentwicklungsplan
Größerer Informations- und Diskussionsbedarf lag auch bei diesem TOP vor, obwohl über einen Gewässerentwicklungsplan (GEP) bereits in der letzten Sitzung informiert und beraten wurde. Zu weiteren Informationen war auch hier ein Vertreter des Fachbüros eingeladen, welches bereits durch die Stadt Eislingen mit einem GEP beauftragt wurde. Der Gemeinderat wurde über den GEP, den Umfang der Fördermöglichkeiten und die zu erwartenden finanziellen Belastungen informiert. Nachdem die Gemeinde gewässerunterhaltungspflichtig ist für Gewässer zweiter Ordnung, die sich auf der Gemarkung Ottenbach auf insgesamt 19.807 m belaufen, wobei die Krumm das längste Fließgewässer mit 4.350 m ist, und darüber hinaus noch Gewässer mit untergeordneter Bedeutung hinzukommen, steht allein für Hochwasserschutzmaßnahmen ein enormer Investitionsaufwand in den kommenden Jahren an. Um hierfür nicht unerhebliche Fördermittel (bis zu 85 %) beantragen zu können, muss als Grundlage ein GEP vorliegen, wobei auch die Ausarbeitung des GEP mit 70 % gefördert wird.
Im Gremium gab es den Wunsch, den Planungsumfang nicht über die Gesamtgewässerlänge von 19,8 km zu erstrecken, da hierfür das Honorarangebot bei 33.081 € liegt, wovon die Gemeinde nach Fördermittelbewilligung noch einen Anteil von 30 %, d. h. knapp 10.000 € zu tragen hätte. Nach Information, dass sich bei Reduzierung der Kilometerlänge das Gesamthonorar erhöht, da höhere Stundensätze angerechnet werden müssen, und sich zudem die Höhe der Fördermittel reduziert, wurde bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen letztendlich doch beschlossen, die Planung im Gesamtumfang erstellen zu lassen. Vor Vergabe und Auftragserteilung muss jedoch zunächst der Förderantrag gestellt und der Förderbescheid abgewartet werden.
BM Franz stellte heraus, dass Wasser einerseits eine Gefahr bedeuten kann und bspw. der Hochwasserschutz eine wichtige Aufgabe der Gemeinde ist. Andererseits sieht er auch positive Aspekte durch eine gesteigerte Lebensqualität durch Gewässer und deren ökologische Bedeutung. Außerdem können im Gewässerrandbereich Flächen sparend Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden, die bei Baulanderschließungen erforderlich sind. Zudem hat ein GEP kein Verfallsdatum und ist über viele Jahre nutzbar.

Laufendes und Bekanntgaben
- Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass im Friedhofsbereich weitere Investitionen erforderlich sind. Um sich über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Urnenstelen, Urnengrabfeldern etc. zu informieren, wird der Gemeinderat zusammen mit der beratenden Landschaftsarchitektin eine Besichtigungstour im Kreis Göppingen vornehmen. BM Franz informierte, dass die Ausfahrt am Freitag, 31.03.2017 nachmittags stattfindet.
- Ersatzlos gestrichen wird der laut Halbjahresplanung vorgesehene Termin für eine Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 30.03.2017.

Bauangelegenheiten
- Auf Flst. 158/2, Buchenweg, ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Geräteraum und Stellplätzen geplant. Nachdem die Baugrenze auf der Nordwestseite mit dem Hauptgebäude und dem Carport um einen Meter und die Traufhöhe um 0,56 m überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Positiv wirkt sich allerdings aus, dass durch die gewählte Dachneigung die Firsthöhe mit 7,68 m geplant ist, obwohl diese laut Bebauungsplan 0,82 cm höher sein könnte. Vorbehaltlich der Zustimmungen der Angrenzer, die noch nicht vorliegen, wurde das Einvernehmen durch das Gremium einstimmig erteilt.
- Eine geänderte Rechtsprechung lässt zu, dass Grundstücke als Innenbereichsgrundstücke und damit als bebaubar anzusehen sind, wenn sie nicht mehr als 50 m hinter einer Baulinie liegen. Dies ist der Fall bei Flst. 47/2, Hauptstraße, auf dem die Bebaubarkeit im Rahmen einer Bauvoranfrage geprüft werden soll. Nachdem mit dem vorgesehenen Wohnhaus mit Doppelgarage die Vorschriften eingehalten werden und die Zufahrt gesichert ist, konnte das Einvernehmen ohne weitere Diskussion bei einer Befangenheit erteilt werden.

Haushaltsplan 2017
Der Haushaltsentwurf 2017 wurde eingebracht und das Gremium anlässlich eines Workshops über die Neuerungen im Zusammenhang mit der neuen Doppik-Haushaltsführung detailliert informiert. Deshalb waren die Inhalte des HHP schon bekannt, so dass Gemeindepfleger Vogt zügig durch die einzelnen Produktbereich und Teilergebnishaushalte führen konnte. Er beschränkte sich auf die wichtigsten Zahlen und erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen, die nach zwischenzeitlichen Beschlüssen und neuen Erkenntnissen vorliegen. So muss aufgrund des Beschlusses, für den Bauhof ein Mulchgerät zu beschaffen, der Ansatz für den Erwerb von Maschinen/Geräten für den Bauhof auf neu 8.000 € erhöht werden. Am Schulgebäude ist die Erneuerung der Eingangstür erforderlich, so dass hier für den Unterhalt der Grundschule ebenfalls ergänzende Mittel eingestellt werden müssen und der Ansatz neu bei 28.000 € liegt. Neu liegt auch der Wunsch des TSV vor, in Kooperation mit dem Fußballförderverein eine Beregnungsanlage zu beschaffen. Für Investitionen dieser Art gibt es auch einen Zuschuss der Gemeinde, die in diesem Fall bei 7.500 € liegt. Deshalb müssen auch im HHP die Aufwendungen für interne Leistungen im Zusammenhang mit Kultur und Sport/Förderung des Sports um diesen Betrag erhöht werden. Erfreulich ist, dass beim Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach im vergangenen Jahr ein Überschuss erwirtschaftet wurde und deshalb der vorgesehene Ansatz für die Umlage an den GVV um 6.000 € reduziert werden kann. Eine Aktualisierung ist im Zusammenhang mit dem beschlossenen Gewässerentwicklungsplan vorzunehmen, da es zu Ausgaben von 33.000 € und Fördermitteleinnahmen von 23.000 € kommen wird.
Durch die Kämmerei werden die entsprechenden Änderungen vorgenommen und dann der Haushalt 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Verschiedenes
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da keine Beiträge vorlagen.

Bürgermeisteramt