Archiv: Gemeinde Ottenbach

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Gemeinderatssitzung vom 24.11.2016

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 01.12.2016

Bericht aus dem Gemeinderat

„Full House“ konnte Bürgermeister Franz anlässlich der Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 feststellen. Die Tagesordnung veranlasste immerhin 26 Zuhörer, in den Sitzungssaal zu kommen. Auf diesen Ansturm war man nicht vorbereitet, so dass einige Gemeinderäte tatkräftig anpackten und weitere Stühle aus dem Stuhllager heranschafften. Trotzdem konnten nach der Begrüßung durch BM Franz die öffentlichen Beratungen pünktlich beginnen:

Laufendes und Bekanntgaben
Zur Kenntnis gab BM Franz die amtliche Schulstatistik zum Stichtag 19.10.2016. Demnach besuchten zum Stichtag insgesamt 85 Schüler, davon drei Auswärtige, die Ottenbacher Grundschule, wobei alle Klassen derzeit einzügig sind.
Die Grundschule verlassen haben 2016 insgesamt 31 Schüler. Davon sind sieben auf die Gemeinschaftsschule, 10 an die Realschule und 14 an das Gymnasium übergegangen.

Bauangelegenheiten
- Grund für die große Anzahl von Zuhörern war dieser Tagesordnungspunkt, bei dem es zunächst um die Nutzungsänderung und den Umbau einer Scheune in einen Eventraum auf dem Feuerleshof ging. Die Realisierung dieser Umnutzung wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage vorgelegt, wobei in diesem Zusammenhang bereits eine Initiative aus der Bürgerschaft in Kitzen gebildet wurde, die schon vor der Sitzung schriftlich gegenüber der Verwaltung und den Gemeinderäten erhebliche Bedenken und Einwände gegen diese geänderte Nutzung vorgebracht haben. Dem Gremium lag zu dieser Angelegenheit eine von der Verwaltung ausgearbeitete Sitzungsvorlage vor.
BM Franz informierte über ein bereits stattgefundenes Vor-Ort-Gespräch zusammen mit dem Leiter des Baurechtsamts Eislingen, das im Rahmen des Gemeinde-Verwaltungs-Verbands die zuständige Behörde für Bauangelegenheiten in Ottenbach ist. Dabei wurde festgelegt, dass eine Umnutzung auf der Hofstelle im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären ist.
BM Franz gab zunächst einige Kriterien bekannt, die in § 35 BauGB u. a. die Zulässigkeit von sonstigen Bauvorhaben im Außenbereich regeln. So können diese im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Hierzu zählen alle Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belastungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorzurufen. Ebenso sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, da sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet befindet.
BM Franz stellte fest, dass das Vorhaben die Bürger bewegt und die Stellungnahmen des Landwirtschaftsamts und der Naturschutzbehörde noch nicht vorliegen. Der örtliche Gemeinderat hat zu entscheiden, wie mit diesem Antrag umgegangen wird, ob dem Vorhaben das Einvernehmen erteilt bzw. das Einvernehmen unter entsprechenden Auflagen erteilt oder abgelehnt wird. Er schlug vor, die Entscheidung bis zur Dezember-Sitzung zu vertagen, damit weitere Details abgeklärt werden können und bis dahin eventuell auch die Stellungnahmen der Fachbehörden vorliegen.
Aus dem Gremium wurden verschiedene Argumente, die gegen eine Genehmigung des vorgelegten Antrags sprechen, vorgebracht. So wurden erhebliche Belästigungen der Bürger durch hohes Verkehrsaufkommen und Lärm, die Zufahrt, auf der kein Gegenverkehr möglich ist sowie mangelnde Parkmöglichkeiten als Hauptargumente genannt. Auch dass die Hofstelle im Landschaftsschutzgebiet liegt und dass die Löschfähigkeit auf diesem Hof im Brandfall schwierig sein kann, da lange Schlauchleitungen erforderlich werden, spricht aus Sicht des Gremiums gegen eine Realisierung. Andererseits sollte jedoch das Vorhaben nicht grundsätzlich abgelehnt werden, da auch in diesem Fall eine Chance gegeben werden sollte, die Hofstelle zu erhalten.
Der Vorschlag von BM Franz, die Entscheidung zu vertagen, weitere Details in Erfahrung zu bringen und die Stellungnahmen der Fachbehörden abzuwarten, wurde mit neun Stimmen angenommen, zwei Gemeinderäte stimmten dagegen, da sie eine Ablehnung der Bauvoranfrage in dieser Form wollten. Außerdem lag eine Befangenheit vor.
- Im Mergele, Flst. 64/5, soll eine bestehende Garage abgebrochen und an gleicher Stelle eine Stahlbetonfertigteilgarage erstellt werden. Nachdem mit dem Neubau die überbaubare Grundstücksfläche 0,50 m überschritten wird, war eine Befreiung erforderlich, die das Gremium einstimmig erteilte.
- Ebenso einstimmig fiel das Einvernehmen zur Errichtung einer Gabionenwand auf Flst. 87/11, Im Spatzennest, aus. Damit wird eine optische Sichtverbesserung der vorhandenen Stützmauer auf dem Nachbargrundstück ermöglicht.
- An ein vorhandenes Wohnhaus in der Kirchbühlstraße soll ein aufgeständerter Balkon angebaut werden. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
- Wenn Grundstücksbesitzer auf eigene Kosten Stellplätze für ihre Autos anlegen, wird dies in der Regel durch den Gemeinderat und die Verwaltung immer unterstützt. So auch aktuell in der Hauptstraße, wo auf Flst. 45/5 Stellplätze angelegt werden sollen, hierzu aufgrund der Topografie aber auch eine bereits vorhandene Stützmauer erhöht werden muss. Der erforderlichen Erhöhung und einem Sichtschutz durch Granitstelen mit entsprechenden Elementen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Ausbau Strudelhofweg
Im Januar 2017 sollen die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Strudelhofwegs beginnen. Nachdem entsprechende Fördermittel bewilligt wurden, erfolgte kurzfristig eine öffentliche Ausschreibung, deren Ergebnis inzwischen vorliegt und ausgewertet wurde. BM Franz konnte berichten, dass insgesamt 13 Angebote bei der Verwaltung eingingen und das Ergebnis sehr zufrieden stellend ist. Dem Vorschlag, die Firma Georg Eichele zur Angebotssumme von brutto 651.522,49 € mit den Arbeiten zu beauftragen, wurde einstimmig entsprochen. BM Franz informierte, dass vorbereitende Rodungsarbeiten entlang des Strudelhofwegs durch die Bauhofmitarbeiter erledigt werden.
Ergänzend wurde vom Gremium bereits beschlossen, auch den Oberbelag der Hofzufahrt zum Strudelhof im Zuge der großen Maßnahme zu sanieren. Nachdem eine genaue Kalkulation niedrigere Kosten für diese Arbeiten erbrachte und alternativ eine werthaltigere Sanierung, gleich wie die Gemeindeverbindungsstraße, mit 13.254,71 € nur unwesentlich teurer als die ursprünglich angenommene Oberflächensanierung ist, hat das Gremium einstimmig beschlossen, auch diesen Auftrag an Firma Georg Eichele zum vorgenannten Angebotspreis zu vergeben.
Als weitere sinnvolle Auftragsergänzung wurde von BM Franz das Einlegen eines Leerrohres für Kabel/Wasserleitung etc. vorgebracht. Im Zuge der Straßensanierung legt die NetzeBW ein Stromkabel ein und bietet der Gemeinde die Möglichkeit, in diesen Graben ein Leerrohr für eine spätere Verwendung einzulegen. Dieser Maßnahme wurde einstimmig zugestimmt, wobei noch zu klären ist, ob insgesamt die Trassenführung der NetzeBW genutzt oder teilweise eine andere Trasse gewählt wird.

Advents- und Weihnachtsmarkt
Am 04.12.2016, dem zweiten Advent, findet in der Gemeinde zum vierten Mal ein Advents- und Weihnachtsmarkt auf dem Dorfplatz und rund um das Rathaus statt. Der Beginn ist um 11.30 Uhr, Ende wird gegen 19 Uhr sein. Die Angebotsstände sind wieder alle vergeben, freuen Sie sich schon heute auf ein umfangreiches weihnachtliches und kulinarisches Angebot.
Wie in jedem Jahr muss auch diesmal wieder eine Ausnahme vom Arbeitsverbot nach § 6 Feiertagsgesetz beantragt werden, da die Veranstaltung am Adventssonntag durchgeführt wird. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

Gemeindewald
Immer zum Ende jeden Jahres hat sich das Gremium auch mit dem Betriebsplan für die Bewirtschaftung des Gemeindewalds im Folgejahr zu befassen. Die durch das Forstamt vorgelegte Planung für das Forstwirtschaftsjahr 2017 sieht im Bewirtschaftungsplan Einnahmen durch Holzernte in Höhe von 3.246 € vor, wobei Ausgaben in Höhe von 1.678 € (für Holzernte, Steuern, Versicherungen und Verwaltungskosten) gegenüberstehen, so dass im kommenden Jahr ein Ertrag von 1.568 € zu erwarten ist. Die Zustimmung erfolgte einstimmig

Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beiträge und Wortmeldungen vor, so dass dieser abgesetzt wurde.

Bürgermeisteramt