Archiv: Gemeinde Ottenbach

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Gemeinderatssitzung vom 20.10.2016

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 01.12.2016

Bericht aus dem Gemeinderat

Die Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 20.10.2016 eröffnete Bürgermeister Franz mit der Begrüßung der zur Ehrung eingeladenen Blutspender, einem interessierten Bürger und zwei zugezogenen Sachverständigen. Im ersten Tagesordnung war an diesem Abend dann auch gleich die Ehrung der Ottenbacher Blutspender vorgesehen.

Ehrung von Blutspendern
BM Franz informierte, dass vom Deutschen Roten Kreuz acht zu ehrende Blutspender aus der Gemeinde gemeldet wurden, die insgesamt die beachtliche Anzahl von 355 unentgeltlichen Blutspenden geleistet haben, davon von den anwesenden fünf Personen insgesamt 285 Blutspenden. Geehrt wurden durch jeweils eine vom DRK zur Verfügung gestellte Urkunde und Ehrennadel:
Herr Karlheinz Härer für 10, Frau Christine Überle für 25, Herr Josef Nägele für 50, Herr Jörg Widenmeyer für 75 und Herr Bruno Böhret für beachtliche 125 Blutspenden. Den nicht anwesenden Blutspendern, Frau Ines Eitel (10), Frau Marita Wager (10) und Frau Monika Bernas (50), werden ihre Urkunden und Ehrennadeln noch überreicht.
BM Franz bedankte sich auch im Namen der Gemeinde mit einem Präsent. Er machte deutlich, dass Blut durch nichts zu ersetzen ist und deshalb die freiwilligen Blutspenden enorm wichtig sind. Statistisch gesehen wird das meiste Blut inzwischen zur Behandlung von Krebspatienten benötigt. Es folgen Erkrankungen des Herzens, des Magens und des Darms, Verletzungen aus Sport- und Verkehrsunfällen, Leber- und Nierenkrankheiten, Blutarmut und Blutkrankheiten, Komplikationen bei Geburten, Knochen- und Gelenkkrankheiten. In Baden-Württemberg und Hessen werden wöchentlich von ca. 15.000 Blutspenden die Blutbestandteilpräparate beim DRK angefordert. Um dies leisten zu können, werden jährlich über 4.500 Blutspendeaktionen durchgeführt. Der DRK-Blutspendedienst stellt 80 % des gesamten Blutbedarfs für 300 Krankenhäuser und 69 Depots in Ba-Wü und Hessen zur Verfügung, wobei eine Sicherheitsreserve für drei Tage von 9.000 Blutpräparaten angestrebt wird.

Aufnahme Straßenbestands- und -Straßenzustandsdaten
Bereits im Januar d. J. wurde durch das Gremium die Firma eagle eye beauftragt, die Verkehrsflächen auf der gesamten Markung Ottenbach zu befahren, erfassen, dokumentieren und deren Wert festzulegen, damit auch Grundlagen für den Haushaltsplan, der neu nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht aufgestellt wird, vorliegen.
BM Franz begrüßte Herrn Mehring, der mit den Vorbereitungen zur Einführung des NKHR für die Gemeinde tätig ist, und Herrn Gumnior von der Firma eagle eye, der das Gremium über den Projektablauf informierte und Ergebnisse vorstellte.
Demnach liegt in der Gemeinde Ottenbach eine Gesamtlänge von 31,9 Straßenkilometern vor mit verschiedenen Klassifizierungen. Die Erfassung erfolgte unproblematisch und bei guten Wetterbedingungen durch das spezielle eagle eye-Fahrzeug. Auch ein entsprechendes Schmalspurfahrzeug kam zum Einsatz auf dem Friedhof und in kleinen und engen Gassen usw. Bei der erfolgten Befahrung wurden neben den Straßenflächen gleichzeitig die vorliegenden verschiedenen Materialien erfasst sowie die Flächennutzungsarten wie Baumscheiben, Geh- und Radwege, Park- und Grünflächen etc., so dass dieses Ergebnis auch für spätere Erschließungen, Straßenreinigung, Winterdienst usw. genutzt werden kann. Die Flächenstatistik ergibt in Ottenbach insgesamt eine Verkehrsfläche von 223.229,4 m², die einerseits mit entsprechendem Kostenaufwand unterhalten werden muss, andererseits aber auch einen großen Wert für die Gemeinde darstellt.
Herr Gumnior stellte das vielseitig einsetzbare Datenmaterial vor, wozu auch eine visuelle Zustandserfassung mit Kartennavigation und Darstellung der Verkehrsflächen mit Zustandsbewertung gehört. Jeder erfasste Bereich kann bildlich und maßlich angeschaut und der erfasste Wert erkannt werden. Die Gesamtfläche von 223.229,4 m² wurde in verschiedene Zustandsklassen eingeteilt, wobei laut Herrn Gumnior ab der Klasse fünf bis sieben Handlungsbedarf besteht und eine Sanierung angegangen werden sollte. In Zahlen bedeutet dies in Zustandsklasse 5 = 33.361 m², in Klasse 6 = 18.578 m² und in der schlechtesten Klasse 7 = 3.574 m². Insgesamt liegt damit in der Gemeinde ein guter mittelmäßiger Zustand der Verkehrsflächen vor. Die Vermögensbewertung ergibt für die Gemeinde einen Restbuchwert des Straßennetzes von gesamt neun Millionen Euro, Stand 01.01.2017.

Laufendes und Bekanntgaben
Nachdem die Beantragungen von Fördermitteln für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Strudelhofweg positiv beschieden wurden, kann die Maßnahme Anfang 2017 in Angriff genommen werden. BM Franz informierte, dass aktuell vom Planungsingenieur darauf hingewiesen wurde, aus wirtschaftlicher Sicht im Zuge der Baumaßnahme auch die Hofzufahrt Strudelhof zu sanieren. Für einen Hocheinbau in Asphaltbauweise ist hiefür mit Baukosten von ca. 12.000 € zu rechnen. Einstimmig erfolgte der Beschluss, die Hofzufahrt, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet, im Zuge des Ausbaus des Strudelhofweges zu sanieren.

Bauangelegenheiten
- Überdachte Stellplätze mit mittlerer Wandhöhe von drei Metern und einer Grundfläche von 30 m² sind nach der Landesbauordnung verfahrensfreie Vorhaben. Sofern jedoch öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, kann ein derartiges Bauvorhaben nur realisiert werden, wenn von diesen befreit wird. Nachdem nachbarschützende Bestimmungen nicht verletzt werden, erfolgte im Zusammenhang mit der Erstellung eines Carports in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche von Flst. 85/17, Im Spatzennest, das Einvernehmen zu der Abweichung vom Bebauungsplan einstimmig.
- Dem Gremium zur Kenntnis gegeben wurde der Bauantrag zur Erstellung eines kleinen Bungalows auf Flst. 323/8, Neuhofstraße. Das Baugrundstück befindet sich im Gewerbegebiet. Dort ist eine vorgesehene geschlossene Bauweise vorgeschrieben und ein Satteldach mit 22 Grad Dachneigung zulässig, so dass alle Bestimmungen eingehalten sind. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt durch das Baurechtsamt.

Änderung der Polizeiverordnung
Schon mehrmals war das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb der Zeit von 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres Diskussionsthema im Gemeinderat. Grund hierfür waren Beschwerden aus der Bevölkerung wegen Ruhestörung, insbesondere bei Nacht. Auch von Tierhaltern, und hier insbesondere von Pferdehaltern, wurden immer wieder massive Einwendungen vorgebracht. Der Gemeinderat hat versucht, die Anzahl und Auswirkungen der Feuerwerke durch verschiedene Vorgaben zu begrenzen – leider ohne Erfolg. Deshalb war es Wunsch des Gremiums, Feuerwerke während des Jahres komplett zu verbieten bzw. die entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht mehr zu erteilen.
BM Franz informierte, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat, Feuerwerke in der Polizeiverordnung zu untersagen. Der Beschluss, die Polizeiverordnung entsprechend zu ergänzen, erfolgte einstimmig. Das heißt:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Knall- und Feuerwerkskörper) dürfen nur in der Silvesternacht in der Zeit von 18.00 Uhr bis 02.00 Uhr unter Einhaltung der Vorschriften nach dem Sprengstoffgesetz abgebrannt werden.
Die Polizeiverordnung gibt auch die rechtlichen Möglichkeiten, Verstöße gegen diese Vorschriften als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Dies wird zukünftig ebenfalls durch eine entsprechende Ergänzung in der Polizeiverordnung geregelt, so dass die Verwaltung in jedem Fall von der Ordnungswidrigkeitenregelung Gebrauch machen wird, wenn entgegen der Polizeiverordnung pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.

Breitbandausbau
Es geht voran im Zusammenhang mit der Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde. Aktuell wurden nach Eingang des Zuwendungsbescheids mit eine maximalen Fördersumme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus“ die Planungsleistungen an die Firma Broadband Academy zum Angebotspreis von brutto 39.103,40 € vergeben. Zu den Leistungen der Firma gehören: Aufnahme der Ausgangssituation, Markterkundungsverfahren, Interessenbekundungsverfahren, gebäudescharfe Auswertung, Studie zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bezüglich der Wahl eines Fördermodells, Gebietsabgrenzung und Strukturierung, Kosten-/Finanzierungsplan, Einhaltung GIS-Nebenbestimmungen, Einhaltung des einheitlichen Materialkonzepts und der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur, Strategieempfehlung und Abschlussbericht, Durchführung der Antragstellung des gewählten Förderprogramms, Konzeption, Erstellung und rechtssichere Durchführung einer Betreiberausschreibung.
Für den Auftragnehmer gibt es jetzt viel zu tun – wir informieren wieder.

Gutachterausschuss
Um die Handlungsfähigkeit des örtlichen Gutachterausschusses in der verbleibenden Amtszeit bis 31.10.2017 zu gewährleisten, ist es erforderlich, für zwei ausgeschiedene Mitglieder Ersatz zu bestellen. BM Franz informierte, dass von den beiden Fraktionen im Gemeinderat je ein Mitglied vorgeschlagen wurde, dies sind GR Michael Hocke und GR Gunther Vogler. Dieser Vorschlag wurde vom Gremium angenommen und die beiden Gemeinderäte in den Gutachterausschuss bestellt.

Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

Bürgermeisteramt