Archiv: Gemeinde Ottenbach

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Gemeinderatssitzung vom 15.12.2017

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 21.12.2016

Bericht aus dem Gemeinderat

„Full House“ war es doch nicht bei der Sitzung am 24.11.2016, wie am vergangenen Donnerstag, 15.12.2016 bei der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr festzustellen war. Es geht doch noch mehr mit 65 Personen einschließlich Gemeinderatsgremium an den Sitzungstischen, Pressevertreter und Zuhörern, die nicht alle einen Sitzplatz einnehmen konnten und den Sitzungsverlauf im Stehen verfolgten. Grund für diese Zuhörerpräsenz war die erneut auf die Tagesordnung genommene Bauvoranfrage Feuerleshof, über die wir unter TOP 2 berichten.

Laufendes und Bekanntgaben
Bürgermeister Franz sprach am Ende des Jahres seinen Dank an die Gemeinderäte aus für ihr ehrenamtliches Engagement und die immer faire Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Auch in 2016 wurde durch das Gremium wieder eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen, wobei immer das Wohl der Ottenbacher Bürger im Vordergrund stand, die gesetzlichen Vorgaben jedoch auch beachtet werden mussten.

Bauangelegenheiten
- Auch in dieser Sitzung nahm die Bauvoranfrage Nutzungsänderung und Umbau einer Scheune in einen Eventraum auf dem Feuerleshof längere Zeit in Anspruch. Zunächst informierte BM Franz, dass die Verwaltung zwischenzeitlich zwei weitere Schreiben der Bürgerinitiative erhielt, auf die er nicht weiter einging. Er machte jedoch deutlich, dass sich der Gemeinderat auch zukünftig die erforderliche Zeit nehmen wird, um eine sach- und fachgerechte Entscheidung zu treffen, da jeder Antragsteller das Recht auf eine ordentliche Entscheidung durch das Gremium hat.
Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet, für das das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist. Zur Beurteilung wurden verschiedene Fachbehörden um Stellungnahmen gebeten. BM Franz informierte, dass letztere der Verwaltung zwischenzeitlich vorliegen mit der Aussage, dass das Vorhaben kritisch gesehen wird und in der beantragten Form nicht zugestimmt werden kann. Nach Aussage des Landwirtschaftsamts liegt keine Privilegierung des Vorhabens vor, da derzeit keine aktive Landwirtschaft betrieben wird. Laut Baugesetzbuch können im Einzelfall jedoch sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. BM Franz führte aus, dass die Formulierung des Antrags auf eine Nutzung hindeutet, die geeignet ist, genau diese Belange zu beeinträchtigen. Zudem ist die Entsorgung des Abwassers zu lösen. Außerdem reiche die Verkehrserschließung nicht aus, da der Zufahrtsweg zum Hof für Begegnungsverkehr zu schmal ist.
BM Franz fasste zusammen, dass dann abzuwägen ist zwischen dem Interesse der Bauherrschaft auf Umsetzung des Vorhabens und den öffentlichen Belangen. Nachdem der Umbau in eine Eventscheune nicht zwingend in den Außenbereich gehört und auch im vorliegenden Fall nicht privilegiert ist, sondern dort nur im Einzelfall zugelassen werden kann, muss seines Erachtens das Interesse der Bauherrschaft auf Umsetzung zurücktreten und das Einvernehmen der Gemeinde kann nicht erteilt werden.
Aus dem Gremium wurde zunächst deutlich klargestellt, dass der Gemeinderat gegenüber allen Bürgern verpflichtet ist, ordentliche Entscheidungen zu treffen, und sich nicht durch Briefe oder vielköpfige Präsenz im Sitzungssaal unter Druck setzen lässt. Deutlich zurückgewiesen wurde der Vorwurf, dass die Entscheidung im vorliegenden Fall durch das Gremium oder die Verwaltung verzögert wurde. Es wurden lediglich die Stellungnahmen der Fachbehörden abgewartet und auch die Zeit genutzt, sich die Situation vor Ort anzuschauen.
Die Abstimmung erfolgte eindeutig - das Einvernehmen wurde einstimmig verwehrt und der Antrag somit abgelehnt.
- Zügig wurde bei Anwesenheit von nur noch sechs Zuhörern der Antrag zur Erstellung eines Carports auf Flst. 79/6, Fasanenstraße, abgehandelt. Der Ausnahme nach § 23 Abs. 5 BauNVO wurde einstimmig zugestimmt, so dass der Carport außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erstellt werden kann.
- Ebenfalls einstimmig wurde dem Umbau des Dachgeschosses mit Errichtung von zwei Dachgauben und Neubau eines Carports auf Flst. 273/8, Heldenbergstraße, zugestimmt. Im Zusammenhang mit der optischen Gestaltung wurde jedoch angeregt, mit der Bauherrschaft über eine eventuelle Änderung der Dachneigung bei der Westgaube zu sprechen.

Friedhofsangelegenheiten
Im Jahr 2008 wurde der Ottenbacher Friedhof erweitert durch die Anlegung von Erdgräbern in Form von Grabkammern und Urnenstelen als neue Bestattungsmöglichkeit. Wie vom damaligen Planer vorausgesagt ist auch in der Gemeinde die Zahl der Urnenbestattungen schnell angestiegen, so dass aktuell von den geschaffenen 63 Urnenkammern lediglich noch zehn zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass dringend neue Bestattungsmöglichkeiten für Urnen geschaffen werden müssen.
BM Franz begrüßte die eingeladene Landschaftsarchitektin Frau Sonja Wahl, die dem Gremium erste Vorschläge für eine Neugestaltung in dem Bereich des Friedhofes, in dem nur noch wenige belegte Erdgräber vorliegen, präsentierte. Frau Wahl informierte, dass allgemein und auch in Ottenbach festzustellen ist, dass Erdbestattungen aus verschiedenen Gründen rückläufig sind und sich die Friedhofskultur im Wandel befindet. So erfolgten in der Gemeinde in diesem Jahr bisher acht Erdbestattungen, vier Urnen-Erdbestattungen und 12 Urnenbestattungen in den Stelen. Dies bedeutet, dass der Friedhof seinen ursprünglichen Charakter verliert. Frau Wahl stellte verschiedene Möglichkeiten der Anlage von Urnenwänden, -stelen, -erdgräbern und –gemeinschaftsgräbern vor, wobei sie in Ottenbach keinen Bedarf an anonymen Bestattungsmöglichkeiten sieht. Vorstellbar wäre auch ein Angebot von Urnenbestattungen unter Bäumen oder die Anlage einer Urnenwiese.
Großes Interesse zeigte das Gremium an einer parkähnlichen Anlage mit Bachlauf oder einem Feld mit immergrünen Gräsern. Andererseits wurden aber auch Bedenken im Zusammenhang mit dem Einsatz von verschiedenen derzeit angesagten Materialien vorgebracht, da kein „Sammelsurium“ geschaffen werden sollte. Insgesamt geht die Tendenz im Gremium zur Überplanung eines größeren Bereichs des Friedhofes, wobei eine Realisierung in mehreren Bauabschnitten möglich sein muss, da verschiedene Flächen noch nicht zur Verfügung stehen. Auf Vorschlag aus dem Gremium werden im Frühjahr verschiedene Friedhöfe besucht, da mit einem visuellen Eindruck eher entschieden werden kann, was auf dem örtlichen Friedhof realisiert werden soll. Der Gemeinderat hat also im kommenden Jahr wieder interessante aber sicher auch schwierige Entscheidungen im Friedhofsbereich zu treffen.

Sanierung der Schulstraße zwischen den Gebäuden 4 und 8
Das Gesamtvorhaben Sanierung Ortsmitte ist so gut wie abgeschlossen, wobei durch die Rückabwicklung von Grundstücksverkäufen aktuell noch Sanierungsmittel verfügbar sind. Mit diesen Mitteln soll der restliche Teil der Schulstraße mit ca. 60 Metern Länge saniert werden. Diese Maßnahme muss allerdings im März 2017 abgeschlossen sein. Deshalb war es erforderlich, aktuell eine beschränkte öffentliche Ausschreibung der Arbeiten zu beschließen, was einstimmig erfolgte. Damit ist der Weg frei zur Einholung von Angeboten bei Firmen, die mindestens 70 % der zu erbringenden Leistungen im eigenen Betrieb ausführen. Deshalb werden in diesem Fall nur Fachfirmen mit eigenen Asphaltkolonnen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beiträge und Wortmeldungen vor, so dass dieser abgesetzt wurde.

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