Archiv: Gemeinde Ottenbach

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 12.11.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 16.11.2015

Auf der Tagesordnung standen ungewöhnlich viele Bauangelegenheiten und dies animierte wohl einige der Betroffenen, persönlich bei den öffentlichen Beratungen am Donnerstag, 12.11.2015 im Sitzungssaal anwesend zu sein. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz ging es pünktlich an die Gremiumsarbeit:


Laufendes und Bekanntgaben

- Immer zum Beginn des neuen Schuljahres wird durch die örtliche Grundschule eine amtliche Schulstatistik vorgelegt. BM Franz gab bekannt, dass derzeit 97 Kinder die Grundschule besuchen. Davon haben 5 Kinder Migrationshintergrund und 7 Kinder stammen aus anderen Gemeinden des Landkreises und leisten ihre Schulpflicht in Ottenbach ab. Die erste Klasse besteht aus 24 Schülern, 17 Kinder besuchen die zweite Klasse, 25 Kinder die dritte Klasse und 31 Kinder die vierte Klasse, die als einzige Klasse zweizügig ist.

Zum Schuljahresende haben 22 Schüler die Grundschule verlassen, von denen 4 die Gemeinschaftsschule, 10 die Realschule und 7 das Gymnasium besuchen. Ohne Grundschulempfehlung verließ 1 Schüler die Grundschule.

BM Franz stellte fest, dass sich auch in Ottenbach eine sinkende Schülerzahl bemerkbar macht, wie an den drei einzügig geführten Klassen erkennbar ist.

- BM Franz informierte, dass am Dienstag, 17.11.2015 um 19.00 Uhr im Bürgersaal eine Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit dem Austausch der Wasserleitung Im Mergele vorgesehen ist. Alle Hauseigentümer und Mieter wurden informiert, dass die Arbeiten 2016 durchgeführt werden. Über die Maßnahme selbst soll bei der geplanten Veranstaltung informiert werden, bei der auch Vertreter der EVF (Gasversorgung) und KabelBW (Breitbandversorgung) anwesend sein werden. Auch die Gremiumsmitglieder wurden eingeladen, den Termin möglichst auch wahrzunehmen.

- Ein weiterer Termin steht an und zwar am Freitag, 20.11.2015 im Jugendraum, siehe Einladung auf der Homepage. Im Jugendraum wird ein Generationswechsel erforderlich und zur Suche nach einem neuen Leitungsteam wurden alle Jugendlichen in der Gemeinde zwischen 16 und 19 Jahren persönlich angeschrieben und eingeladen, an dem Informationsabend teilzunehmen.

BM Franz informierte, dass der örtliche Jugendraum bereits über 40 Jahre besteht und einer der wenigen im Landkreis Göppingen ist, der in Selbstverwaltung geführt wird. Dies sollte für die Zukunft gesichert werden. Er brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass sich mehrere Jugendliche und Erwachsene zusammenfinden und der Jugendraum weitergeführt wird. Auch zu diesem Termin wurden die Gremiumsmitglieder eingeladen.


Bauangelegenheiten

- Das bestehende Gebäude auf Flst. 84/1, Im Wiedenberg, soll zwei Dachgauben erhalten. Für die geplante Flachdachausführung der Gauben war das Einvernehmen erforderlich, welches bei einer Enthaltung erteilt wurde.

- In der Regel ist es problemlos möglich, im Außenbereich Gebäude zu erstellen, wenn diese einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und damit privilegiert sind. So ist es auch bei dem Vorhaben, auf Flst. 788/1, Oberer Mühleisenhof, einen Boxenlaufstall für 50 Milchkühe zu erstellen. Nachdem die Privilegierung vom Landwirtschaftsamt zwischenzeitlich bestätigt wurde, konnte das Einvernehmen bei einer Befangenheit erteilt werden.

- Diskussionsbedarf gab es beim Antrag auf Erstellung eines Wohnhauses mit Doppelcarport auf Flst. 788/2, Oberer Mühleisenhof. Hier liegt die Entscheidung des Landwirtschaftsamts noch nicht vor, die Voraussetzung für eine Bewilligung des Vorhabens ist. Durch die Verwaltung wurde empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen, da bei einem Versagen der Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt dieses hinfällig ist. Das Einvernehmen erfolgte einstimmig, wobei eine Bestandsaufnahme des Mühleisenhofwegs vor Beginn der Maßnahme gemacht werden muss, da davon auszugehen ist, dass die ohnehin schon sanierungsbedürftige Gemeindeverbindungsstraße stark beansprucht wird.

- Als Bauvoranfrage wurde der Antrag auf Errichtung einer Bewegungs-/Führanlage für Pferde auf Flst. 244, Schulstraße, eingereicht. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt, nachdem es sich um eine zulässige Nutzung durch den Pferdehof im Außenbereich handelt.

- Durch eine Baukontrolle wurde festgestellt, dass auf dem auf Flst. 391/2, Kirchbühlstraße, errichteten Wohngebäude eine Terrassenüberdachung aus Glas installiert wurde. Die Überdachung als solche ist baurechtlich verfahrensfrei, allerdings wird durch diese die Baulinie überschritten, so dass sie sich teilweise auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Für eine Zulassung der bereits ausgeführten Überdachung ist eine Befreiung erforderlich, die einstimmig erteilt wurde.


Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer

Vom Gremium wird ungern an der Gebühren- und Steuerschraube gedreht. Aus verschiedenen Gründen war es allerdings unumgänglich, aktuell eine Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vorzunehmen.

BM Franz erinnerte, dass in der Gemeinde in den Jahren 2008 bis 2013 deutlich in die Infrastruktur investiert (Friedhof, Gemeindehalle, Ortsmitte, Schule und Kindergarten etc.) und ganz bewusst auf Steuererhöhungen verzichtet wurde. Um künftige Unterhaltungslasten tragen zu können, müssen die Einnahmen verbessert werden. Er erinnerte an gestiegene Personalkosten durch Tariferhöhungen, den deutlich gestiegenen Bedarf im Kinderbetreuungsbereich und allgemeine Kostensteigerungen. Die Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer liegen bereits 8 bis 12 Jahre zurück und die Hebesätze sind deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit einer Anpassung auf die Durchschnittshebesätze des Kreises ist, dass bei Anträgen auf Förder- und Zuschussmittel, bspw. für die Sanierung Strudelhofweg, die Chancen auf Bewilligung gewahrt werden.

Einstimmig beschlossen wurde, die Grundsteuer A von 330 auf 360 v.H. zu erhöhen, was eine Steigerung in den letzten 10 Jahren um 9 % bzw. 0,9 % pro Jahr bedeutet. Die Grundsteuer B wurde letztmals 2008 erhöht und eine beschlossene Anpassung von 350 auf 380 v.H. bedeutet eine Steigerung von 10,8 % bzw. 1,3 % pro Jahr. Durch diese Erhöhungen kommen Mehrkosten für ein durchschnittliches Wohnhaus von 27 € und für eine Eigentumswohnung von 15 € pro Jahr auf die Eigentümer zu.

Bei der Gewerbesteuer erfolgte in 12 Jahren keine Erhöhung und bei der Anpassung von 340 auf 360 v.H. bedeutet dies 5,8 % bzw. 0,5 % pro Jahr.

Durch diese Anpassungen werden Mehreinnahmen von insgesamt ca. 50.000 € pro Jahr erwartet, die zur Erhaltung der Infrastruktur (Straßen, Wege, Brücken etc.) verwendet werden sollen. Nachdem in der Gemeinde neuwertige Bestandsgebäude vorliegen, muss hier nicht besonders investiert werden. Außerdem sind die Breitbandversorgung und das Flüchtlingsproblem noch gewisse Unbekannte.


Advents- und Weihnachtsmarkt

Am zweiten Adventsonntag, 06.12.2015 findet der 3. Advents- und Weihnachtsmarkt auf dem Dorfplatz und rund um das Rathaus statt. Hierfür ist es wieder notwendig, eine Ausnahme vom Arbeitsverbot nach § 6 des Feiertagsgesetzes zu beantragen. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, diese Ausnahme zu beantragen.


Strudelhofweg

Wir haben bereits darüber informiert, dass für die dringend notwendige Sanierung des Strudelhofwegs die Beantragung von Fördermitteln erforderlich ist. Zur Antragstellung auf Aufnahme in das Förderprogramm sind u. a. Planungsentwürfe einzureichen.

Einstimmig wurde beschlossen, die Planungsleistungen für die Planung der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Strudelhofweg an das Ingenieurbüro Fischer in Eislingen zu vergeben.


Bürgermeisteramt