Archiv: Gemeinde Ottenbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Ottenbach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jahreszeit wählen:
Archiv

Hauptbereich

Bericht aus dem Gemeinderat vom 11.12.2014

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 15.12.2014

Die letzte Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr fand am Donnerstag, 11.12.2014 statt. Bürgermeister Franz konnte neben den Gremiumsmitgliedern den Vertreter der Presse und Herrn Beißwenger vom Wasserwerk Eislingen begrüßen. Die öffentliche Tagesordnung umfasste folgende Beratungspunkte:

Laufendes und Bekanntgaben

- Vom Polizeirevier Eislingen erhält die Gemeinde jährlich eine polizeiliche Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik. BM Franz gab bekannt, dass der neue Leiter des Polizeireviers Eislingen, Herr Mayer, sich bei ihm vorgestellt und die Statistik 2013 vorgelegt hat. Erfahrungsgemäß rangiert die Gemeinde Ottenbach bei der polizeilichen Kriminalstatistik des Reviers Eislingen im unteren Bereich. Im Jahr 2012 lagen 15 Fälle vor, mit 25 Fällen im Jahr 2013 hat sich diese Zahl leider etwas erhöht. Insgesamt weist die Statistik für das gesamte Revier Eislingen 1.804 Straftaten vor, die in Salach, Donzdorf, Süßen, Eislingen, Lauterstein und Ottenbach begangen wurden, wobei festzustellen ist, dass die Straftaten insgesamt rückläufig sind.

In Ottenbach gab es im Jahr 2013 keine Straftaten gegen das Leben sowie Sexualdelikte. Rohheitsdelikte (z. B. Raub, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung) lagen sieben vor, davon sechs mit Körperverletzung. Diebstahlsdelikte wurden fünf, davon zwei Fälle von einfachem Diebstahl, und insgesamt vier Vermögens- und Fälschungsdelikte bearbeitet. Sonstige Straftaten (z. B. Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch) gab es acht, davon drei mit Sachbeschädigung. Im Bereich der sonstigen Delikte enthält die Statistik einen Fall.

Laut der Tatverdächtigenübersicht ist die Gruppe der Erwachsenen über 20 Jahre am stärksten vertreten mit je fünf weiblichen und männlichen Personen. Bei den Heranwachsenden im Alter von 18–20 Jahren sind vier männliche Personen aufgeführt und bei den Jugendlichen zwischen 14–17 Jahren eine männliche Person. Bei den gesamt 15 Personen handelt es sich um Deutsche, lediglich ein Heranwachsender im Alter von 18–20 Jahren ist nicht Deutscher.

Die Verkehrsunfallstatistik für Ottenbach weist 24 Fälle im Jahr 2013 (2012 waren es 14) auf. Im Ort wurden 15 und außerorts 9 Unfälle bearbeitet, wobei zwei Radfahrer beteiligt waren und es eine schwer verletzte und drei leicht verletzte Personen gab.

- BM Franz informierte, dass eine ordentliche Breitbandversorgung im Ort sein muss und deshalb eine Fachfirma mit der Bestandsaufnahme beauftragt wurde, um Defizite festzustellen und gleichzeitig eine Grobplanung zur Verbesserung der Situation, vor allem in der Breitfeldsiedlung und in Kitzen, vorzulegen. Er berichtete über die neuesten Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Breitbandversorgung und bezeichnete eine Funkverbindung von Krummwälden aus als derzeit günstigste Lösung, wobei mit ca. 100.000–150.000 € eine erhebliche Kostenbeteiligung für die Gemeinde zu erwarten wäre.

BM Franz führte aus, dass Bund, Land und Landkreis sich ehrgeizige Ziele gesetzt haben, was sich auch auf entsprechende Zuschüsse auswirken wird. Hier ist derzeit einiges in Bewegung, wobei auch von den großen Versorgern derzeit unterschiedliche Signale kommen, Teile des ländlichen Raums erschließen zu wollen mit verschiedenen technischen Möglichkeiten. Insgesamt herrscht in diesem Bereich derzeit kein klares Bild, weshalb der Gemeinderat beschlossen hat, abzuwarten, bis Details geklärt sind und mit entsprechenden Zuschussmöglichkeiten kalkuliert werden kann. Er machte deutlich, dass durch Gemeinderat und Verwaltung nicht untätig abgewartet wird, sondern die Bewegungen in dieser Angelegenheit beobachtet werden bzw. Entscheidungen abgewartet werden.

BM Franz berichtete von einem aktuellen Kontakt mit der Telekom mit der Frage nach den Ausbauplänen in Ottenbach. Er konnte erfahren, dass im Januar 2015 eine formelle Ausbauanfrage gestellt werden soll, da zu diesem Zeitpunkt ein 36-Monatsplan erstellt wird. Sicher ist jedoch, dass im Jahr 2015 keine Maßnahmen in Ottenbach vorgesehen sind.

Bauangelegenheiten

- Wenn ein Bauvorhaben genehmigt ist, muss dieses nicht kurzfristig realisiert werden. Allerdings ist nach einer gewissen Frist die Verlängerung der Baugenehmigung zu beantragen. So verhält es sich im Zusammenhang mit dem Vorhaben, auf den Jackenhöfen eine vorhandene Scheuer in ein Wohnhaus umzubauen, eine Garage ein- und eine Doppelgarage anzubauen. Dieses Vorhaben wurde bereits im Jahr 2002 genehmigt. Jetzt stand ein erneuter Antrag auf Verlängerung dieser Genehmigung an, welchem vom Gremium einstimmig entsprochen wurde.

- Die Verwaltung begrüßt es, wenn Hauseigentümer in bestehenden Gebäuden Wohnraum schaffen. In der Strutgasse ist geplant, verschiedene Anbauten vorzunehmen und das Dachgeschoss umzubauen. Nachdem es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, muss sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen.
Obwohl sich die Gesamthöhe des Gebäudes durch die Veränderungen im Dachgeschoss weiter erhöht, stimmte das Gremium einstimmig zu. Ausschlaggebend war, dass sich auch in der Umgebung Gebäude mit ähnlicher Höhe befinden und die Nachbarschaft gegen das Bauvorhaben keine Einwände hat.

Wasserleitungs-Sanierungsprogramm

Immer wieder muss die Mannschaft der Wasserwerke Eislingen dafür sorgen, dass Rohrbrüche repariert werden und damit die Wasserversorgung der einzelnen Gebäude gewährleistet ist. Verbunden mit auftretenden Rohrbrüchen ist jeweils auch ein erheblicher Wasserverlust.

BM Franz begrüßte Herrn Beißwenger vom Wasserwerk Eislingen, der dem Gremium über den Zustand des Ottenbacher Wasserleitungsnetzes und mögliche Sanierungsmaßnahmen berichtete. In Ottenbach liegt in vielen Straßenzügen ein überaltetes Wasserleitungsnetz vor, das zu erheblicher Reparaturanfälligkeit und dadurch hohen Reparaturkosten führt, ohne dass die Leitungen als solche besser werden. In der Gemeinde sind in verschiedenen Bereichen alte und uralte Leitungen und Hausanschlüsse aus Guss oder Stahl verlegt, die stark beansprucht werden und dringend erneuert werden müssen. Wichtig bei der Beurteilung ist nicht nur das Rohrmaterial, sondern auch, wie die Leitungen einst eingebaut wurden und welche Bodenbeschaffenheit vorliegt. So führen Bodenbewegungen, verursacht durch Trockenheit im Sommer und Frost im Winter, zu starkem Druck auf die Leitungen und dadurch zu Rohrbrüchen bei den zum Teil mehr als 50 Jahre alten Leitungen. Im Bereich der Hauptstraße bis zur Kitzener Straße liegt noch eine Hauptleitung aus den 70er Jahren, die unbedingt bei den anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen ausgetauscht werden muss. Ein weitere Schwerpunkt an Rohrbrüchen liegt im Bereich Im Mergele, in der Straße Im Wiedenberg, der Strutgasse/Adlerstraße im Bereich des Kreisels sowie in der Breitfeldsiedlung.

Auf Empfehlung von Herrn Beißwenger soll bei anstehenden Straßensanierungsarbeiten unbedingt die Erneuerung der Wasserleitungen mit einbezogen werden. Als wichtig bezeichnete er, dass immer 100 bis 150 m Leitung am Stück in Etappen neu verlegt werden. Er informierte über zu erwartende erhebliche Kosten, die je nach Ausführung im Bereich von ca. 20.000 € bis 50.000 € für 100 m Leitung liegen können. Für einzelne Abschnitte ohne anstehende Straßensanierung bzw. ohne enge Bebauung bietet sich ein kostengünstiges Verfahren ohne Aufgrabungen an. Er machte deutlich, dass in den Bereichen Im Mergele, Adlerstraße und Breitfeldsiedlung jedoch keine Alternative zur Sanierung mit Aufgrabungen besteht und das Thema dringend angegangen werden muss. Die Zeit bis Februar bezeichnete er als optimal für die Ausschreibung der Arbeiten, so dass im Frühjahr mit den Baumaßnahmen begonnen werden könnte.

Auf Frage aus dem Gremium beruhigte Herr Beißwenger, dass marode Wasserleitungen nicht gesundheitsschädlich sind, da in 99,9 % die Schäden an den Rohren von außen nach innen gehen und bei Rohrbrüchen das Wasser nach außen tritt. Außerdem werden beim Wasserleitungsbau keine PVC-Rohre, sondern PE-Leitungen eingesetzt.

BM Franz bedankte sich bei Herrn Beißwenger für seine Ausführungen und ergänzte, dass auch eine erforderliche Breitbandversorgung in die Überlegungen mit einbezogen werden muss, da auch hierfür Aufgrabungen erforderlich sind. Durch die Verwaltung wird das Thema im Januar angegangen und in die anstehenden Haushaltsplanberatungen einbezogen, da hierfür erhebliche Mittel eingeplant werden müssen.

Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Auch bei der letzten überörtlichen Prüfung wurde die Gemeinde aufgefordert, im Bereich Friedhof die Gebühren zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Kostendeckungsgrads zu ergreifen. Dieser liegt derzeit bei 42 %, so dass aktuell 58 % der Kosten aus allgemeinen Steuermitteln abgedeckt werden müssen.

Gemeindepfleger Vogt informierte, dass die Gebühren zuletzt Ende 2007 im Zuge der Gebührenfestsetzung für die neuen Urnenstelen angepasst wurden. Die angebotene kostengünstige Bestattung in Urnenstelen, die in der Gemeinde sehr gut angenommen wird, führte in den vergangenen Jahren zu geringeren Einnahmen. Auf Vorschlag von Gemeindepfleger Vogt kann mit der Einführung von Gemeinkosten (Aufwendungen für auf dem Friedhof anfallende Kosten für die Arealpflege und Instandhaltung) ein Betrag gleichmäßig auf alle Bestattungen verteilt werden, unabhängig von der gewählten Bestattungsform. In der Gesamtkalkulation sind 400 € Gemeinkosten berücksichtigt sowie eine Anhebung der Grundgebühr für ein Urnengrab und eine Urnenstele. Reduziert wurde die Grabnutzungsgebühr für ein Doppelgrab, eine Grabkammer sowie die Gebühr für die Verlängerung von Nutzungsrechten bei Grabkammern.

Gemeindepfleger Vogt machte deutlich, dass diese Regelung zu einer Verbesserung der Gebührengerechtigkeit führt, da diese Gebühren von den Nutzern der jeweiligen Einrichtungen erhoben werden und nicht automatisch von jedem Steuerzahler durch entsprechende Steuererhöhungen. Er informierte ergänzend über die Vorgabe in der Gemeindeordnung, wonach vorrangig Gebühren bei den Verursachern eingeholt werden müssen.

Das Gremium stimmte der Änderung der Bestattungsgebührenordnung einstimmig zu. Die geänderte Satzung wird im letzten Mitteilungsblatt d. J. veröffentlicht und tritt damit am 01.01.2015 in Kraft.

Verschiedenes

- Immer mehr Gemeinden stellen ihre Straßenbeleuchtung auf die Strom und damit Kosten sparende LED-Beleuchtung um, wie aus der Presse zu erfahren ist. Hierfür müssen jedoch zunächst entsprechende Mittel aufgebracht werden, die sich erst nach mehreren Jahren amortisieren.

Laut BM Franz ist es überlegenswert, auch in der Gemeinde eine Umstellung vorzunehmen, da hierdurch ca. 50 % Stromkosten eingespart werden können, die derzeit bei ca. 27.000 € pro Jahr liegen. Ähnlich wie bei der Wasserleitungssanierung sollte man sich diesem Thema annähern und in den nächsten Jahren auf die neue Technik umstellen. Dazu ist als erster Schritt eine Bestandsaufnahme der Beleuchtungskörper erforderlich, damit in Erfahrung gebracht wird, ob die Leuchten umbaufähig sind und in welchem Zustand diese sich befinden. Für eine flächendeckende Untersuchung wird ein Kostenaufwand von ca. 2.000 € entstehen. Danach kann entschieden werden, ob abschnittsweise oder überhaupt nicht umgestellt wird, wobei die ermittelten Grundlagen auf jeden Fall Bestand haben.

Das Gremium stimmte einer Beauftragung des AlbWerk Geislingen zur Bestandsaufnahme zu, damit entschieden werden kann, wie weiter verfahren werden soll. Die Tendenz geht zum Austausch der alten Leuchten. Neuere Leuchtkörper könnten eventuell später umgestellt werden.

- Die Befahrung des Immenreichwegs durch Unbefugte ist ein Ärgernis, das die Verwaltung und das Gremium immer wieder beschäftigt. Um die Kosten des Vollzugsdienstes einzusparen und das Befahren nur den Berechtigten zu ermöglichen, ist an die Installation einer Durchfahrtsschranke gedacht, die in Absprache mit dem Bezirksamt Hohenstaufen bzw. der Stadt Göppingen erfolgen soll. BM Franz informierte über anstehende Gespräche und wird dem Gremium wieder berichten.

Bürgermeisteramt