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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 23.07.2018

Vor Beginn der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 19.07.2018 musste die vorbereitete Bestuhlung erweitert werden, nachdem sich auch diesmal eine Vielzahl von Zuhörern eingefunden hatte. Diese sowie auch ein eingeladener Sachverständiger wurden durch Bürgermeister Franz begrüßt, bevor die öffentliche Beratung durch das Gremium begann.

Laufendes und Bekanntgaben
Hier wurde durch BM Franz auf die den Gemeinderäten zugesandte Auflistung der Sitzungstermine für das zweite Halbjahr 2018 hingewiesen mit der Bitte, eventuell gewünschte oder erforderliche Änderungen mitzuteilen.

Bebauungsplan „Ottenbach-West II. 6. Änderung“
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde als Sachverständiger Herr Ingenieur Mezger vom Büro mquadrat hinzugezogen. Zu Beginn musste durch BM Franz zunächst eine mögliche Befangenheit von Gremiumsmitgliedern abgeklärt werden. Eine Gemeinderätin erklärte sich für befangen und rückte vom Sitzungstisch zurück.
Zur Diskussion stand der Bebauungsplan „Ottenbach-West“, dessen Geltungsbereich die Fläche zwischen der Kirchbühlstraße im Nordosten, der Hohenstaufenstraße im Norden, der Hauptstraße im Südosten, dem Kreuzwiesenweg im Süden und der Bebauung entlang der Stuifenstraße im Westen umfasst. Das Gebiet ist weitgehend überbaut, teilweise sind noch einzelne Baulücken vorhanden.
Ingenieur Mezger informierte, dass dieser Bebauungsplan bereits im Jahr 1985 entstanden ist und zwischenzeitlich fünf Änderungen vorgenommen wurden. Er machte deutlich, dass sich während dieser Zeit das Planungsrecht und die städtebaulichen Vorstellungen geändert haben und der Bebauungsplan einige Festsetzungen enthält, die nicht eindeutig konkretisiert sind. Diese Festsetzungen sollen im weiteren Verfahren überprüft und erforderlichenfalls geändert werden. Er machte deutlich, dass für die Anwohner keine Kosten durch die Bebauungsplanänderung entstehen, also keine direkten oder indirekten Kosten auf die Grundstückseigentümer zukommen. Um eine Änderung des Bebauungsplans zu erreichen, sind mehrere Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich. Das Verfahren sieht auch eine Beteiligung der Bürger vor in Form einer frühzeitigen Beteiligung und einer öffentlichen Auslegung, eventuell in Form einer Informationsveranstaltung. Diese haben die Möglichkeit Anregungen und Bedenken gegen die Planungsabsicht vorzubringen. Der Gemeinderat entscheidet dann, welche Stellungnahmen bzw. Anregungen aufgenommen werden. Der erste Schritt ist der Aufstellungsbeschluss, damit eine Vorplanung mit Bestandsanalyse gemacht werden kann.
Bei einer Befangenheit wurde einstimmig beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2004 über einen Teilbereich des Bebauungsplans aufzuheben und eine 6. Änderung des Bebauungsplans „Ottenbach-West II vorzunehmen. Dieser Beschluss wird noch öffentlich bekannt gemacht.

Erlass der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Ottenbach-West II, 6. Änderung“
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Bauangelegenheiten
- Über ein Bauvorhaben auf Flst. 279/5, Hornbergstraße, haben wir bereits aus der letzten Sitzung berichtet. Nachdem die Entscheidung hierüber vertagt wurde, kam die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung.
BM Franz informierte, dass zwischenzeitlich Gespräche im Zusammenhang mit der vorgesehenen Bebauung mit dem Baurechtsamt stattgefunden haben. Dabei wurde auf verschiedene noch unbebaute Grundstücke im Bebauungsplangebiet hingewiesen. Für den Gesamtbereich hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Ottenbach-West II“ beschlossen.
In diesem Zusammenhang ist ein Antrag bei der Baurechtsbehörde auf Zurückstellung des Bauantrags für die Dauer von 12 Monaten erforderlich. Einstimmig wurde beschlossen, nach der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung den Antrag auf Zurückstellung des Bauantrags zu stellen.
- Ergänzend zur Tagesordnung wurde eine Bauvoranfrage zur gewünschten Bebauung einer rückwärtigen Teilfläche von Flst. 14/2, Rechbergstraße, mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Carport vorgestellt. Für eine Bebauung wurde bereits im Jahr 2013 ein positiver Bauvorbescheid erteilt, der aus Sicht der Verwaltung nochmals für einen neuen Bauantrag herangezogen werden könnte. Der neue Baukörper befindet sich innerhalb des damals festgelegten Bereichs, Abstandsflächen zum Gewässer werden eingehalten und die Bebauung fügt sch in die Umgebung ein. Einstimmig erfolgte der Beschluss, der Bauherrschaft die Zustimmung zum Bauvorhaben zu signalisieren.

Friedhofumgestaltung
Die neu geschaffenen Bestattungsmöglichkeiten auf dem umgestalteten Friedhof wurden zwischenzeitlich ihrer Bestimmung übergeben. BM Franz informierte, dass für die Bereiche der Urnenbestattungen im neu geschaffenen Baumgrabfeld die Bepflanzung und Pflege eine Fachfirma beauftragt werden soll. Hier können in jeder Grabstätte zwei Urnen beigesetzt werden. Dies erfolgt unter einem Steinfindling, auf dem die jeweilige Beschriftung angebracht wird.
Einstimmig erfolgte die Beauftragung der Eislinger Firma Konzelmann-Höfer und der Württembergischen Genossenschaft der Friedhofsgärtner mit der gärtnerischen Pflege der neuen Urnengemeinschafts-Grabanlage „Baumgrabfeld“. Für die Ersterstellung der Anlage mit Dauerbepflanzung, Steinfindling, erste Beschriftung mit Name, Vorname und Jahreszahlen, die Arbeiten nach der Beisetzung sowie einen Dauergrabpflegevertrag über 15 Jahre inkl. einmaliger Erneuerung der Dauerpflanzen beträgt der Aufwand 2.750 € für die gesamte Ruhezeit. Somit ist für die Hinterbliebenen eine gepflegte Grabstätte auf Dauer der Belegungszeit abgesichert. Auch für die Urnenbestattungen im Bereich des stilisierten Bachlaufs nach Ende der Fertigungspflege des Unternehmers ist nach einem Jahr ebenfalls ein Friedhofsgärtner zu beauftragen.
Ergänzend informierte BM Franz, dass zu diesem Betrag noch die Grabnutzungsgebühr, die an die Gemeinde zu zahlen ist, hinzukommt. Die Kalkulation ist derzeit in Arbeit und wird in einer neuen Friedhofsatzung enthalten sein.

Verschiedenes
- Aus dem Gremium wurde vorgebracht, dass entlang der K 1404, vor allem Richtung Hohenstaufen, dringend das Jakobskreuzkraut bekämpft werden muss. Die Gemeinde und Private haben dies im Griff, die Straßenmeisterei jedoch nicht. BM Franz wird die Dringlichkeit nochmals an die Straßenmeisterei weitergeben.
- Sobald es stärker regnet, wird in verschiedenen Bereichen des Mühleisenhofwegs Schotter auf den Fahrbahnbereich ausgeschwemmt. Dies ist auch derzeit wieder der Fall, wie aus dem Gremium vorgebracht wurde. Laut BM Franz ist der Bauhof bereits informiert.

Bürgermeisteramt

http://www.ottenbach.de//rathaus-gemeinderat/gemeinderat/archiv