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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 20.11.2017

Bericht aus dem Gemeinderat

Die Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 07.11.2017 umfasste auch diesmal eine Vielzahl von interessanten Themen und ergänzend dazu das Angebot einer Bürgerfragestunde. Bürgermeister Franz konnte neben einem eingeladenen Sachverständigen und dem Gremium drei Interessierte aus der Einwohnerschaft begrüßen, wobei nur einer davon die Möglichkeit wahrgenommen hat, sein Anliegen vorzubringen. Mehr dazu am Ende des Berichts.

Laufendes und Bekanntgaben
- Gleich zu Beginn der Sitzung konnte BM Franz eine erfreuliche Mitteilung machen. Dass die neu ausgebaute Gemeindeverbindungsstraße von den Jackenhöfen bis zur Abzweigung Strudelhof ein gelungenes Bauwerk ist und aus finanzieller Sicht positiv abgewickelt werden konnte, ist bekannt. Aktuell konnte BM Franz berichten, dass Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz als Festbetragszuschuss in Höhe von gesamt 450.000 € zwischenzeitlich bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Zusammen mit Fördermitteln aus dem Ausgleichstock wurde die Maßnahme mit insgesamt 515.000 € bezuschusst, so dass bei Baukosten von 707.000 € die Gemeinde weniger als 200.000 € an eigenen Mitteln aufwenden musste. Es kann festgestellt werden: Das jahrelange Warten bis zur Umsetzung des Projekts hat sich gelohnt!
Ergänzend konnte BM Franz über ein Lob des Regierungspräsidiums informieren. Im vorliegenden Schreiben heißt es: “Vor einigen Wochen sind wir Ihre neu gebaute Gemeindeverbindungsstraße entlang gefahren. Kompliment und Anerkennung für die gelungene Umsetzung. Vor allem die Lösung mit dem Bankett werden wir uns als beispielhafte Lösung merken.“
- Erstmals wurde durch die neue Schulleiterin Petra Blessing die amtliche Schulstatistik vorgelegt. Zum Stichtag 18.10.2017 besuchten 82 Kinder, davon drei Auswärtige aus Eschenbäche und Süßen, die örtliche Grundschule. Am Ende des letzten Schuljahres haben 26 Schüler die Grundschule verlassen, davon elf zur Realschule, zehn zum Gymnasium und fünf in die Gemeinschaftsschule.

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen
Das Projekt Strudelhofweg wurde erfolgreich erledigt, weitere zum Teil dringende Sanierungsmaßnahmen an Gemeindeverbindungsstraßen und Hofzufahrten stehen jedoch noch an. Vorrangig sind dies der Mühleisenhofweg und der Lindenhofweg, die sich in Teilbereichen in einem sehr schlechten Zustand befinden. Die geschätzten Projektkosten liegen für den Mühleisenhofweg bei ca. 485.000 € und für den Lindenhofweg bei ca. 450.000 € und bedeuten eine enorme Belastung für den gemeindlichen Haushalt, da selbstverständlich weitere laufende Unterhaltungsaufwendungen im Wege- und Straßenbereich zu berücksichtigen sind. Zunächst informierte BM Franz über Projekte, die in 2018 und den folgenden Jahren anstehen:
1. Neubau einer Krippengruppe mit Projektkosten von 270.000 €.
2. Friedhofumgestaltung und Anlegung von Urnengräbern mit Projektkosten von 170.000 €.
3. Sanierung der Wasserleitung in der Straße Im Wiedenberg mit Projektkosten zwischen 400.000 € und 500.000 €.
4. Mühleisenhofweg mit Projektkosten von ca. 485.000 €.
5. Lindenhofweg mit Projektkosten von ca. 450.000€ .
Für einzelne Maßnahmen können entsprechende Fördermittel beantragt werden mit der Hoffnung auf eine Bewilligung. Dies ist jedoch für die Projekte Friedhof und Wasserleitungssanierung nicht möglich. Außerdem muss im Zusammenhang mit den Straßensanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, dass vom Regierungspräsidium in 2018 grundsätzlich nur ein Förderantrag gewünscht wird. Deshalb musste vom Gremium entschieden werden, wie die Prioritäten gesetzt werden und gleichzeitig die Verkehrssicherungspflicht auf den Gemeindeverbindungsstraßen nicht vernachlässigt wird.
Im Zusammenhang mit dem Mühleisenhofweg wurde beschlossen, einen Vollausbau im Bereich der schadhaften Strecke ab dem Schützenhaus und entsprechende Randeinfassungen auf der ebenen Strecke vom Ortsausgang bis zum Schützenhaus planerisch umzusetzen, damit ein Antrag auf Aufnahme in das Programm auf Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt werden kann. Sollte die Maßnahme als förderfähig entschieden werden, kann eine Ausschreibung im Herbst 2019 erfolgen und die Baumaßnahme in 2020 umgesetzt werden. Das Büro VTG aus Donzdorf wurde mit der planerischen Umsetzung beauftragt.
Im Zusammenhang mit dem Lindenhofweg muss zum Erhalt der Verkehrssicherungspflicht schnell gehandelt werden. Die Gesamtmaßnahme ist jedoch durch die Gemeinde nicht finanzierbar, so dass der Vorschlag der Verwaltung beschlossen wurde, die äußerst schwierige Sanierung in einem speziellen Verfahren planerisch umzusetzen und als Sofortmaßnahme eine gut funktionierende Sanierung der besonders schadhaften Bereiche durchzuführen, wobei ein Kostenrahmen von 100.000 € einzuhalten ist. Das Büro VTG aus Donzdorf wurde beauftragt.

Sanierung der Wasserleitung in der Straße Im Wiedenberg
Wie vorstehend erwähnt können für diese Maßnahme keine Fördermittel aus dem Ausgleichstock in Aussicht gestellt werden, so dass die Finanzierung durch den gemeindlichen Haushalt erfolgen muss. Das Büro VTG wurde beauftragt, die öffentliche Ausschreibung für die Sanierung der Wasserleitung vorzubereiten, so dass diese noch im Dezember 2017 erfolgen kann mit Baubeginn im Frühjahr 2018.
Ab der Kitzener Straße wird die Hauptleitung mit ca. 280 m ausgetauscht und gleichzeitig Leerrohre für eine zukünftige Glasfaserverbindung für Internet eingelegt. Es sind 10 Hausanschlüsse vorzunehmen, verschiedene Schächte werden eingebaut und in einem kleinen Teilbereich wird der Abwasserkanal ausgewechselt. Es ist vorgesehen, eine Erdrakete einzusetzen, um die Aufwendungen im Bereich des Straßenbelags so gering wie möglich zu halten. Ein neuer Straßenbelag wird jedoch als Sonderposten in die Ausschreibung aufgenommen, für den Fall, dass doch in größerem Umfang eine offene Bauweise erfolgen muss. Für die Gesamtmaßnahme liegt die Kostenschätzung bei ca. 450.000 €.

Bauangelegenheiten
- Die beantragten Um- und Anbauten am Wohngebäude Flst. 68, Im Wiedenberg, wurden zustimmend zur Kenntnis genommen, da diese den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen. Der geplante Anbau auf Flst. 70/6 überschreitet jedoch die Baugrenze, so dass hierfür das Einvernehmen der Gemeinde gefordert ist. In diesem Fall ist jedoch ergänzend eine Beurteilung der Wasserbehörde erforderlich, die noch nicht vorliegt. Deshalb wurde das Einvernehmen einstimmig vorbehaltlich der Entscheidung der Wasserbehörde erteilt.
- Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses und eines Carports mit Abstellraum auf Flst. 236/7, Schulstraße, hat die Bauherrschaft eine neue Planung zur Genehmigung eingereicht. Nachdem für diesen Bereich kein Bebauungsplan vorhanden ist, kommt § 34 BauGB zur Anwendung. Nach Diskussion über die Anwendung dieses Paragrafen, nach dem sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen muss, wurde bei drei Enthaltungen und einer Befangenheit das Einvernehmen erteilt.
- Einstimmig wurde das Einvernehmen für den Anbau eines Balkons an das vorhandene Wohnhaus auf Flst. 64/6, Im Mergele, erteilt.
- Auf Flst. 88/36, Habichtweg, kann eine gewünschte Terrassenüberdachung mit Sichtschutz errichtet werden. Dies wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit dem gewünschten Standort zur Aufstellung eines Gewächshauses auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche konnte sich das Gremium jedoch nicht einverstanden erklären. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, anlässlich eines Vor-Ort-Termins mit der Bauherrschaft zu klären, ob nicht doch die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden können.
- Die Erstellung einer Doppelgarage auf Flst. 87/11, Im Spatzennest, wurde bereits genehmigt, die Ausführung soll jetzt in veränderter Ausführung mit Satteldach erfolgen. Das Gremium nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
- Im Außenbereich ist für Baumaßnahmen das Einvernehmen des Gemeinderats erforderlich, so auch für den Aufbau von zwei Dachgauben und den Ausbau des Dachgeschosses auf Flst. 1028/2, Etzberg. Das Einvernehmen erfolgte einstimmig.
- Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde bereits die Zulässigkeit für den Neubau einer Garage auf Flst. 73/9, Fasanenstraße, festgestellt. Dies wurde einstimmig bestätigt und der ergänzend geplanten Eingangsüberdachung zugestimmt.


Gewässerentwicklungsplan
Bereits in der Sitzung am 16.03.2017 war der Gewässerentwicklungsplan Diskussionsthema und wir haben Sie im Bericht aus dem Gemeinderat ausführlich über das Vorhaben und seine Notwendigkeit informiert. Aktuell stand die Vergabe der Planungsleistungen auf der Tagesordnung, die auch einstimmig erfolgte und zwar an das Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner aus Stuttgart. Erfreulich dabei ist, dass mit Unterstützung durch das Landratsamt Göppingen das vorgelegte Angebot nach unten korrigiert werden konnte, da noch weitere Gemeinden aus dem Landkreis dieses Büro mit dem Gewässerentwicklungsplan beauftragten und somit Synergien genutzt werden können. Die neue Angebotssumme liegt bei 29.709,33 € brutto, wobei die Gemeinde einen Förderbeitrag von maximal 20.800 € erwarten kann.

Advents- und Weihnachtsmarkt
Am 2. Advent, 10.12.2017, soll zum fünften Mal in Ottenbach ein Advents- und Weihnachtsmarkt auf dem Dorfplatz und rund um das Rathaus abgehalten werden. Der Beginn ist auf 11.30 Uhr festgelegt, das Ende auf ca. 19 Uhr. BM Franz konnte berichten, dass sich bis jetzt 23 örtliche Anbieter mit einem Stand angemeldet haben, wovon ein Anbieter gewerblicher Art ist. Für diese Veranstalter muss auch diesmal weder eine Ausnahme vom Arbeitsgebot nach § 6 Feiertagsgesetz beantragt werden. Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.

Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden nach § 192 Baugesetzbuch selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss ist bei der Gemeinde zu bilden und besteht aus dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern sowie einem Bediensteten der örtlich zuständigen Finanzbehörde. Für die Amtszeit vom 01.11.2017 bis 31.10.2021 wurden in den Gutachterausschuss bestellt: Rainer Schöller als Vorsitzender, Ingrid Schleicher als stv. Vorsitzende und Gutachterin, Winfried Mühleis, Michael Hocke, Peter Kübler und Sabine Rieger als Gutachter sowie Jan Patrick Baumeister als Vertreter des Finanzamts und Monika Jetschina als stv. Vertreterin des Finanzamts.

Sanierung von Schachtbauwerken
Bei der zurückliegenden Befahrung der örtlichen Straßen wurde eine große Zahl an defekten Schachtbauwerken festgestellt, die zügig saniert werden müssen. Auf Vorschlag von BM Franz wurde das Büro Hiller & Hofele beauftragt, eine beschränkt öffentliche Ausschreibung zur Sanierung von ca. 40 Einlaufschächten vorzubereiten mit einem Ausführungstermin im Frühjahr 2018.

Verschiedenes
- Für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Waldflächen wird vom Forstamt jährlich die Planung für das jeweilige Forstwirtschaftsjahr vorgelegt. BM Franz informierte, dass für das Forstwirtschaftsjahr 2018 Einnahmen von gesamt 3.248 € vorgesehen sind und Ausgaben für die Holzernte, Betriebssteuern und Beiträge, Verkehrssicherung und Verwaltungskosten von gesamt 1.676 €, so dass für das kommende Jahr ein positiver Saldo von 1.570 € zu verzeichnen ist. Einstimmig wurde der Forstbetriebsplan 2018 beschlossen.
- Im Gemeindekindergarten wurden im Zusammenhang mit einer notwendigen Betriebserlaubnis Umbaumaßnahmen erforderlich. BM Franz informierte das Gremium, dass
in einem Gruppenraum im 1. OG, der durch einen Flurbereich abgetrennt wurde, seit jeher eine sehr schlechte Akustik vorhanden ist mit einem unerträglichen Lärmpegel. Diese Situation muss unbedingt verbessert werden und kann durch Akustikplatten, die an der Decke oder der Wand aufgebracht werden, erreicht werden. Der Beauftragung eines Bauphysikers zur Ausarbeitung einer beschränkt öffentlichen Ausschreibung zur Lösung des Akustikproblems im Kindergarten wurde zugestimmt.
- Aus dem Gremium wurde vorgebracht, dass auf dem Kirchplatz schon seit einiger Zeit ein abgemeldetes Fahrzeug abgestellt ist. BM Franz informierte, dass dies der Verwaltung bekannt und die Angelegenheit in Arbeit ist. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Gemeinde keine unnötigen Kosten im Zusammenhang mit einer Beseitigung entstehen.

Bürgerfragestunde
Wie eingangs erwähnt nahm lediglich ein Bürger die Gelegenheit war, anlässlich der Bürgerfragestunde sein Anliegen vorzubringen. Dieser brachte seine Befürchtung zum Ausdruck, dass mit dem Gewässerentwicklungsplan die Krumm zurückgeführt werden soll und gab zu bedenken, dass für eine Renaturierung Flächen benötigt werden, die in diesem Bereich nicht vorhanden sind. Außerdem sollte seiner Meinung nach das Anlegen von Teichen auf Flächen, die landwirtschaftlich nicht nutzbar sind, überlegt werden.
BM Franz erwiderte, dass aktuell das Planungsbüro beauftragt wurde und u. a. zunächst der Zustand des Baches erfasst werden soll. Probleme sollen aufgenommen und Problemlösungen vorgeschlagen werden. Er machte deutlich, dass ein Gewässerentwicklungsplan Grundvoraussetzung dafür ist, dass für große Maßnahmen von bspw. Uferverbauungen, die hohe Kosten verursachen, bis zu 70 % Zuschussmittel bewilligt werden können. Auch Teiche werden ein Thema sein, da das Anlegen von Retentionsflächen auch förderfähig ist.
BM Franz machte den Vorschlag, nach Vorliegen entsprechender Zustandserfassungen und Problemlösungsmöglichkeiten eine Informationsveranstaltung für interessierte Einwohner anzubieten.

Bürgermeisteramt

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