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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.07.2017

Bericht aus dem Gemeinderat

Dass lediglich ein Zuhörer am Donnerstag, 20.07.2017 zur letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause kam, war nur allzu verständlich. Öffneten sich doch kurz vor Sitzungsbeginn am Himmel die Schleusen und es prasselte ein heftiger Gewitterregen auf Ottenbach nieder. Das Gremium konnte ja im Trockenen tagen, so dass unter Vorsitz von Bürgermeister Franz die öffentliche Sitzung pünktlich beginnen konnte.

Laufendes und Bekanntgaben
Wir haben es alle schon erlebt: Bei Veranstaltungen in der Gemeindehalle oder auf den Sportplätzen wird teilweise außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze chaotisch geparkt. Um hier Ordnung zu schaffen und vor allem die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten, wird in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt im Zufahrtsbereich und im Bereich der Wendeplatte ein komplettes Halteverbot eingerichtet. Darüber informierte BM Franz das Gremium. Bitte beachten Sie auch schon vor Aufstellung entsprechender Schilder, dass vor allem der Bereich der Wendeplatte unbedingt freizuhalten ist.

Bauangelegenheiten
- Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde die Möglichkeit der Erstellung einer Garage und eines Carports auf Flst. 73/9, Fasanenstraße, behandelt. Nachdem mit der Garage ein erforderlicher Abstand von 0,50 m zum Gehweg eingehalten wird, konnte die Zulassung einstimmig erfolgen.
- Die Bauvoranfrage zum Aufbau einer Dachgaube und Anbau eines Balkons auf das vorhandene Gebäude auf Flst. 59/2, Ringstraße, wurde vom Gremium bereits in einer früheren Sitzung diskutiert und dem Wunsch des Bauherrn aus verschiedenen Gründen nicht zugestimmt. Jetzt wurde eine überarbeitete Planung vorgelegt, der zugestimmt werden konnte und zwar einstimmig.
- Bei Einfriedigungen von Grundstücken gilt es ebenfalls, entsprechende Vorschriften einzuhalten. So ist es auch bei einer gewünschten Einfriedigung mit Gabionen auf Flst. 87/27, Adlerstraße. Hier darf die Höhe ohne Grenzabstand maximal 1,50 m sein, bei der beantragten Höhe von 2 m muss ein Abstand von 0,50 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Der Antragsteller hat jetzt die Wahl, welche Variante er umsetzen möchte.
- Länger diskutiert wurde der beantragte Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst. 59/7, Kitzener Straße. Vom Bauherrn ist eine Überarbeitung der Planung vorzunehmen, um die Überschreitung der Gesamtlänge der Bebauung, die durch den Bebauungsplan vorgegeben ist, deutlich zu reduzieren. Abweichend vom Bebauungsplan wird für den Anbau ein Flachdach gewünscht, das vom Gemeinderat bei einer Befangenheit zugelassen wurde, allerdings mit der Auflage, dass dieses begrünt werden muss. Ein beantragter Sickerschacht wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt, der Bauherr muss nun eine akzeptable Lösung für die Ableitung von Regenwasser finden.
- Auch am bestehenden Wohnhaus auf Flst. 56/9, Ringstraße, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgesehen. Im EG soll eine Terrasse und im DG ein Balkon angebaut werden, das Gebäude soll eine Dachgaube erhalten und ein Stellplatz soll angelegt werden. Dem Vorhaben wurde bei einer Befangenheit zugestimmt, lediglich ein vorgesehener Sichtschutz soll auf Wunsch von Gremium und Verwaltung in einer möglichst leichten Konstruktion vorgesehen werden.
- Erst ab September 2017 kommt der Gemeinderat wieder zu turnusmäßigen Sitzungen zusammen. Deshalb können bspw. Bauangelegenheiten während der Sommerpause nicht abschließend bearbeitet bzw. zugelassen werden. Um im einen oder anderen Fall eine Zeitverzögerung zu vermeiden, wurde die Verwaltung bevollmächtigt, entsprechende Entscheidungen während der Sommerpause zu treffen. Dies erfolgt, so der Hinweis von BM Franz, in Absprache mit dem Ältestenrat bzw. den Fraktionsvertretern, sofern erforderlich.

Überarbeitung, Neufassung und Satzungsbeschluss von Feuerwehrsatzung, Feuerwehrentschädigungssatzung und Feuerwehrkostenersatzsatzung
Die bisherige Feuerwehrsatzung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1992 und nach mehreren gesetzlichen Änderungen des Feuerwehrgesetzes wurde vom Gemeindetag BaWü in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband eine neue Mustersatzung für die Kommunen erstellt. Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde orientiert sich an der empfohlenen Mustersatzung, wobei auf Wunsch der örtlichen Feuerwehr eine Änderung vorgenommen werden musste und zwar im Zusammenhang mit Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung der Feuerwehr zur jährlichen Prüfung der Kameradschaftskasse bestellt werden müssen. Hier sieht die Mustersatzung eine Bestellung auf fünf Jahre vor und bei der örtlichen Feuerwehr soll die bisherige Regelung einer Bestellung von Rechnungsprüfern auf ein Jahr beibehalten bleiben. Diesem Wunsch wurde entsprochen und die Satzungen einstimmig beschlossen. Gemeindepfleger Vogt informierte ergänzend, dass die Satzungen am Tag nach ihrer Bekanntmachung bzw. am 01.01.2018 in Kraft treten.

Umbau Gemeindekindergarten
Aufgrund einer weiteren benötigten Kindergartengruppe werden im Gemeindekindergarten Umbaumaßnahmen erforderlich, die in den Sommerferien durchgeführt werden sollen. Für die verschiedenen Arbeiten liegen entsprechende Angebote vor, so dass der Gemeinderat jeweils an den günstigsten Bieter die Malerarbeiten, Bodenbeläge, Elektroarbeiten, Schreinerarbeiten und Trockenbauarbeiten im Gesamtbetrag von 38.000 € vergeben konnte. Der Beschluss erfolgte bei zwei Enthaltungen und einer Befangenheit.

Sanierung der Wasserleitung Im Wiedenberg
Mit der Planung der Bauleistungen im Zuge des Austauschs der Wasserleitungen in der Straße Im Wiedenberg wurde das Ingenieurbüro VTG Straub aus Donzdorf beauftragt.

Kompostplatz
Das vorgelegte Honorarangebot des Büros VTG Straub aus Donzdorf wurde angenommen, so dass das Ingenieurbüro mit den erforderlichen Vermessungs- und Planungsarbeiten beginnen kann, die im Zusammenhang mit dem vom Landratsamt geforderten Umbau zum Grüngutplatz notwendig sind.

Verschiedenes
- An bzw. in der Gemeindehalle erfolgten in letzter Zeit verschiedene Verschmutzungen an der Fassade durch Sprayer. Leider konnten die Verursacher bis jetzt nicht ausfindig gemacht und zum Schadenersatz herangezogen werden. Durch einen Gemeinderat wurde angeboten, die letzten noch vorhandenen Verschmutzungen fachmännisch zu beseitigen. Das erforderliche Material wird kurzfristig besorgt. An dieser Stelle vielen Dank für die Bereitschaft.
- Auf Frage aus dem Gremium informierte BM Franz, dass in Kürze wieder ein Verkehrsspiegel im Einmündungsbereich Hauptstraße/Strutgasse angebracht wird, nachdem sich die vorliegenden Sichtbehinderungen leider nicht auf Dauer verhindern lassen.
- Durch den Landkreis erfolgen derzeit verschiedene Aktionen, um das gefährliche Jakobskreuzkraut zu entfernen bzw. die Verbreitung einzudämmen. Aus dem Gemeinderat wurde darum gebeten, ergänzend dazu über das Mitteilungsblatt die Ottenbacher Bevölkerung dazu aufzurufen, auf ihren Grundstücken vorhandenes Jakobskreuzkraut unbedingt abzumähen oder auszureißen. Bitte helfen Sie mit, dass sich diese für Tiere sehr gefährliche Pflanze nicht weiter ausbreitet.
- Auch der Eichenprozessionsspinner bereitet immer wieder Sorgen. Immer häufiger werden Eichen befallen und sorgen für gesundheitliche Probleme. Sie haben wahrscheinlich schon bemerkt, dass im Abzweigbereich Eichholzstraße/Schulstraße derzeit die Ruhebank nicht benutzt werden kann, da das Plätzchen unter der Eiche abgesperrt wurde nach einem Befall des Baumes mit dem Eichenprozessionsspinner. BM Franz informierte, dass das weitere Vorgehen in Kürze mit Fachleuten besprochen und entsprechend gehandelt wird.
- Im Straßenbereich hören die Unterhaltungsaufwendungen für die Gemeinde nie auf. So muss dringend etwas gegen die Setzungen im Randbereich entlang des Mühleisenhofweges unternommen werden, aus denen Befestigungsmaterial ständig durch das Befahren und Ausschwemmungen herausgenommen wird. Im Herbst wird das Gremium mit einem Straßenbaufachmann einen Vor-Ort-Termin vornehmen, um eine geeignete kostengünstige Möglichkeit für eine möglichst dauerhafte Befestigung zu suchen. Auch der Lindenhofweg steht wieder zur Sanierung an. Bis zu einer Reparatur müssen dort laut BM Franz dringend entsprechende Schilder aufgestellt werden, die vor der schlechten Fahrbahn warnen.

Bürgermeisteramt

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