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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat vom 24.09.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 28.09.2015

Die Sommerpause des Gemeinderats ist vorüber, die Sitzung am Donnerstag, 24.09.2015 war der Start in die Beratungen im zweiten Halbjahr 2015.
Bürgermeister Franz konnte neben den Gremiumsmitgliedern den Vertreter der NWZ, vier Interessierte aus der Einwohnerschaft sowie die derzeitige Vorpraktikantin der Verwaltung begrüßen. Folgende Tagesordnungspunkte wurden in öffentlicher Sitzung behandelt:

Laufendes und Bekanntgaben

Während der Sommerpause unternahmen BM Franz und die Gremiumsmitglieder eine Begehung von Straßen und Feldwegen, um eine Prioritätenliste für erforderliche Sanierungsmaßnahmen zu erstellen. Die beschlossenen dringendsten Maßnahmen werden jetzt ausgeschrieben und bis Mitte 2016 erledigt. Es handelt sich um größere Sanierungen in der Kirchbühlstraße, Hohenstaufenstraße und Schulstraße sowie Sanierungsarbeiten bei Straßeneinläufen etc.

Das Gremium hat sich auch mit den Gemeindeverbindungsstraßen intensiv auseinandergesetzt. Geklärt werden muss, ob für die Sanierung der Zufahrten zu den Höfen weitere Fördermittel zu bekommen sind. BM Franz bezeichnete es als eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Gemeinden der gleichen Größenordnung, dass es in Ottenbach ca. 20 km Hofzufahrten und Gemeindeverbindungsstraßen gibt, die einen erheblichen Unterhaltungsaufwand erfordern.

Ein weiterer kostenaufwändiger Bereich ist die Oberflächenwasserableitung im Feldwegebereich, d. h. bei nicht befestigten, sondern nur geschotterten Wegen. Vorarbeiten, wie das Säubern von Gräben und Dolen, erfolgten bereits durch den Bauhof. In Kürze kommt eine große Maschine zum Einsatz, die das Material aufnimmt, bricht und wieder einbaut, wobei zur Oberflächenwasserableitung ein entsprechendes Gefälle angelegt wird.


Bauangelegenheiten

- Die Befreiung von den Vorschriften eines Bebauungsplans ist nicht immer problemlos möglich. So entschied sich das Gremium nach längerer Diskussion mit knapper Mehrheit dafür, ein geplantes Einfamilienhaus auf einer Teilfläche von Flst. 277/37, Hornbergstraße, nicht mit gewünschtem Flachdach zuzulassen. Für das Gebäude wird ein geneigtes Dach gefordert, wobei der Grad der Dachneigung flexibel gehandhabt werden kann. Durch den Bauherrn ist nochmals ein Vorschlag vorzulegen, was die Dachneigung anbelangt.

Laut BM Franz wäre an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht ein Satteldach wünschenswert, aus der Sicht vom Friedhof und Blick auf die freie Landschaft brächte jedoch ein Flachdach Vorteile. Aus dem Gremium wurde vorgebracht, dass sich vom Bebauungsplan abweichende Formen in das Gebiet einfügen müssen und dies hier nicht der Fall ist. Außerdem wurde auf die Gleichbehandlung hingewiesen, nachdem in diesem Bebauungsplangebiet in den letzten Jahren immer wieder gewünschte Flachdachgebäude abgelehnt wurden.

- Problemlos wurde das Einvernehmen für Abweichungen vom Bebauungsplan im Zusammenhang mit einem Neubau einer Doppelhaushälfte auf Flst. 82/2, Adlerstraße, erteilt. Einstimmig, bei einer Befangenheit, wurde zugestimmt, dass das Gebäude ein Pultdach mit einer Dachneigung von 15 Grad (laut Bebauungsplan 25 Grad) erhält, kombiniert mit einem Flachdach auf der Gartenseite. Damit wird die zulässige Traufhöhe von 6,30 m eingehalten bzw. mit 6,03 m unterschritten.

- Ähnliche Abweichungen liegen auch bei der zweiten Doppelhaushälfte auf Flst. 82/11, Adlerstraße, vor. Neben einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze, die laut Baurechtsbehörde zulässig ist, soll auch dieses Gebäude ein Pultdach mit einer Dachterrasse zur Gartenseite erhalten. Die Dachneigung ist auch hier mit 15 Grad geplant und trotz einer etwas höheren Traufhöhe wird die Firsthöhe, die bei diesem Bauvorhaben bei 9,79 m liegen kann, mit 9,08 m deutlich unterschritten. Das Einvernehmen erfolgte auch in diesem Fall einstimmig, bei einer Befangenheit.


Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014

Mit dem Beschluss der Jahresrechnung wird das zurückliegende Haushaltsjahr 2014 abgeschlossen. Keine Frage war ein einstimmiger Beschluss, war es doch ein gutes Jahr, in dem mit der Schuldentilgung und Konsolidierung nach den großen Projekten begonnen werden konnte. BM Franz bezeichnete es als vorteilhaft für die Entschuldung und die Unterhaltungslasten, die zu stemmen sind.

„Es müsste einem nicht bange sein, wenn jedes Jahr so wäre wie 2014“ stellte Gemeindepfleger Vogt zu Beginn seiner Ausführungen fest. Bekanntlich schlagen aber immer wieder Konjunkturschwankungen durch, die bewältigt werden müssen. Der Haushalt 2014 hat sich sehr positiv entwickelt mit Einnahmen im Verwaltungshaushalt mit 5,4 Mio. € und Ausgaben von 4,7 Mio. €. Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen mit knapp über 1 Mio. €. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Zuführungsrate wider, die erfreulicherweise 154.000 € über dem Planansatz liegt und damit ein Rekordergebnis von 660.690,55 € bringt. Grund hierfür sind deutliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+148.404,27 €), beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+5.272,80 €) sowie bei den Schlüsselzuweisungen/Investitionspauschale (+36.491,40 €). Im Gebührenbereich wurde der Planansatz um rund 21.000 € unterschritten. Grund hierfür sind insbesondere Mindereinnahmen bei den Friedhofsgebühren (-30.110 €). Bei den Kindergartengebühren konnten geringe Mehreinnahmen (+5.458,50 €) verzeichnet werden.

Im Ausgabenbereich liegen Minderausgaben beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand von rd. 13.600 € vor, im Personalbereich sind dagegen Mehraufwendungen von rd. 26.700 € (insbesondere durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung mit rd. 21.000 €) angefallen.

Bei den Gebühren wurde im Abwasserbereich ein leichter Überschuss (15.810 €) erzielt, da etwas weniger Unterhaltungsmaßnahmen bei den Kanälen notwendig wurden. Im Wasserbereich fiel, insbesondere durch relativ hohe Unterhaltungsmaßnahmen im Rohrleitungsnetz, der Gewinn zum Abbau der vorgetragenen Verluste um ca. 25.000 € niedriger aus, die auf Ende des Jahres noch rd. 77.000 € betragen.

Zentrale Investitionen des Vermögenshaushalts waren der Ausbau der Kleinkindbetreuung (90.863,33 €), die Investitionsbeteiligung am Gymnasium (18.800 €) sowie der Erwerb der Straßenbeleuchtung (103.891 €) und die Tilgung von Krediten (147.395,76 €). Auf der Einnahmenseite schlagen vor allem die Grundstückserlöse mit 365.245 € zu Buche.
Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag von 455.671,08 € zugeführt werden. Frei verfügbar sind somit 777.073,43 €.

Gemeindepfleger Vogt erinnerte, dass ein Darlehen fortgeschrieben wurde, um die günstigen Zinssätze zu nutzen. Die Schuldentilgung wird wie geplant vorgenommen und die Verschuldung in den nächsten Jahren planmäßig abgebaut. 2014 wurde keine Kreditaufnahme getätigt. Nach Abzug der Gesamttilgung von 147.395,76 € beläuft sich der Schuldenstand zum 31.12.2014 auf 2.763.804,44 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.135,97 € (Landesdurchschnitt ca. 630 € pro Einwohner).

BM Franz dankte Gemeindepfleger Vogt für seine Ausführungen und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die nächsten Jahre ebenso gut werden und die gemeindlichen Aufgaben erledigt werden können.


Sanierung Strudelhofweg

Auf Antrag der Fraktion Ottenbacher Bürger, die vor einer Entscheidung weitere Informationen wünschen, wurde dieser Tagesordnungspunkt durch BM Franz abgesetzt.


Annahme von Spenden

Einstimmig fiel der Beschluss, die bei der Gemeinde im Zeitraum 01.01. bis 18.08.2015 eingegangen Spenden anzunehmen.


Austausch Wasserleitung Im Mergele

Erhebliche Mittel muss die Gemeinde für den Austausch von Wasserleitungen aufwenden. Wir haben Sie über die geführten Diskussionen und Beschlüsse bereits mehrfach informiert. Als erste große Maßnahme wird der Abschnitt Im Mergele mit angrenzendem Fußweg angegangen. Hierfür werden im Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 300.000 € eingestellt.

Damit die Arbeiten im Herbst 2016 durchgeführt werden können, muss zunächst eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Ergänzend informierte BM Franz, dass aus heutiger Sicht die KabelBW mit einer Breitbandversorgung und die EVF mit der Gasversorgung in das Gebiet gehen werden.


Verschiedenes

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, nachdem keine Fragen und Anregungen vorlagen.


Bürgermeisteramt

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