Tagesordnung & Sitzungsberichte: Gemeinde Ottenbach

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Tagesordnung & Sitzungsberichte

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Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 27.05.2021

Bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 18.05.2021 lag eine umfangreiche Tagesordnung vor, zu der ergänzend zwei Sachverständige eingeladen waren. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz ging es pünktlich an die Arbeit: 

Laufendes und Bekanntgaben

Gemeindepfleger Vogt gab bekannt, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 vom Landratsamt genehmigt wurde. Über einzelne Zahlen haben wir Sie bereits im Zusammenhang mit der Einbringung und Beratung des Haushaltsentwurfs 2021 sowie der Beschlussfassung des HHP informiert.

Das Landratsamt nahm in seinen Bemerkungen die Zahlen der negativen ordentlichen Ergebnisse der kommenden Jahre (Ausnahme ist das Planjahr 2023, in dem mit einem geringen positiven ordentlichen Ergebnis gerechnet wird) auf. Weiter wurde bemerkt, dass, um künftig ausgeglichene Ergebnishaushalte zu erreichen, aber auch um mögliche konjunkturelle Schwankungen und gesamtwirtschaftliche Unsicherheiten ausgleichen zu können und um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Ottenbach auf Dauer zu sichern und auf Unvorhergesehenes entsprechend reagieren zu können, an den Zielen der Haushaltskonsolidierung und sparsamen Mittelverwendung weiterhin und gegebenenfalls verstärkt festgehalten werden muss.

BM Franz bat die Gremiumsmitglieder darum, bis zur Haushaltsplanerstellung 2022 im Herbst darüber nachzudenken, welche Positionen des Haushaltsplans sich anbieten, Einsparungen zu erreichen.

Bauangelegenheiten

- Über das Bauvorhaben Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube, Dunglege und Fahrsilo auf den Flst. 250 und 249/1, Holzhäuserhof, wurde bereits in der letzten Sitzung diskutiert. Nachdem noch einige Fragen zu klären waren, wurde die Entscheidung zurückgestellt. Nach zwischenzeitlichen Gesprächen mit der Bauherrschaft und Fachbehörden konnte jetzt das Einvernehmen erteilt werden und erfolgte einstimmig.

- Ebenfalls einstimmig wurde das erforderliche Einvernehmen für den Abbruch einer Garage und Errichtung eines Carports mit Fahrradabstellraum auf Flst. 150/8, Erlenweg, erteilt.

Vorstellung des Allgemeinen Kanalisationsplans

Zu diesem Thema begrüßte BM Franz Herrn Ingenieur Hofele vom Büro Hiller+Hofele aus Süßen, das mit der Überarbeitung des Ottenbacher Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) beauftragt wurde. Herr Hofele informierte zunächst über das Büro und darüber, dass der AKP früher vom Landratsamt gefordert wurde und zwischenzeitlich im Aufgabenbereich der Kommunen ist. In Ottenbach wurde bisher das Kanalnetz nur in Teilbereichen berechnet und deshalb jetzt eine Gesamtberechnung vorgenommen. Immerhin 22,5 km beträgt das gemeindliche Kanalnetz, bei dem überwiegend ein Mischsystem vorhanden ist, in welchem Regenwasser und Schmutzwasser in ein Rohr eingeleitet wird. Teilweise liegt ein Trennsystem vor, was auch zukünftig gehandhabt wird. Im Gebiet Wiedenberg bspw. wird Regenwasser getrennt vom Schmutzwasser in den Kitzbach abgeleitet, so dass dort keine Rückstauräume erforderlich wurden. Starkregen wird teilweise gedrosselt in vorhandenen Regenüberlaufbecken und verschiedene Regenüberläufe sorgen ebenfalls für einen Abfluss größerer Wassermengen. Herr Hofele machte deutlich, dass der AKP für die nächsten 20-25 Jahre ausgelegt ist. Auch zukünftige bebaubare Flächen laut Flächennutzungsplan wurden berücksichtigt. Für Kitzen ist eine Einbeziehungssatzung berücksichtigt und diese Flächen sind ebenfalls einbezogen.

Die Überprüfung hat ergeben, dass teilweise Überlastungen vorliegen, über die das Gremium mit Sanierungsplänen informiert wurde. Jetzt muss abgewogen werden, ob in einzelnen Bereichen entsprechende Maßnahmen erforderlich werden, da der AKP lediglich Schwachstellen aufzeigen soll. Im Zuge der Sanierung Hauptstraße wird die Wasserleitung ausgetauscht. Hierfür sind ca. 40 punktuelle Aufgrabungen erforderlich und dies bedeutet kostenmäßig fast eine komplette Entfernung der Leitungen. Deshalb sollte hier der Kanal ausgewechselt und eine größere Dimensionierung erreicht werden. Dann liegt für die nächsten 50 Jahre für diesen Bereich Sicherheit vor.

BM Franz ergänzte, dass im alten AKP gefordert wurde, ein weiteres RÜB entlang der Hauptstraße zu schaffen. Mit der Überarbeitung des AKP wurde aufgezeigt, dass Schwachstellen vorhanden sind aber ein zusätzliches RÜB nicht erforderlich ist. Außerdem kann bei weiteren Baulanderschließungen relativ einfach aktualisiert werden. Er erinnerte, dass im Bereich Mergele Bypässe eingebaut wurden und dadurch Probleme durch Wassereintritte in Keller gelöst wurden. Auch die derzeit in Arbeit befindliche Anlegung eines Oberflächenwassergrabens im Gebiet Wiedenberg wird eine deutliche Entlastung bringen.

Vorstellung der Ergebnisse der Brückenprüfung

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde mit Herrn Ingenieur Straub vom Büro VTG Straub aus Donzdorf ein Sachverständiger zugezogen. Nach der Begrüßung durch BM Franz stellte dieser die vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen in Ottenbach vor, mit denen die Standfestigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit von Brücken untersucht wird. In Ottenbach sind zehn Brückenbauwerke vorhanden, von denen zwischenzeitlich sieben geprüft wurden, die restlichen drei folgen im Jahr 2022.

Herr Straub zeigte beispielhaft die Schadensbilder der Brücke Stixenhof auf, bei der teilweise Korrodierungen und Risse vorhanden sind. Die Zustandsbewertung der Brückenbauwerke erfolgt mit Noten zwischen 1,0 und 4,0 und in Ottenbach liegen diese zwischen 1,0 und 2,9.

Die Brücke Stixenhof wurde bspw. mit 2,9 bewertet und die Brücke Strutgasse mit 2,8. Eine 1,0 erreichte die vor kurzem sanierte Brücke in der Kitzener Straße. Herr Straub betonte, dass keine Brücke einsturzgefährdet oder dringend sanierungsbedürftig ist. Eventuell könnte in einzelnen Bereichen ein Korrosionsschutz auf Kunstharzbasis aufgebracht werden, um die Korrodierungen zu verlangsamen.

Bebauungsplan Ottenbach West II, 6. Änderung

Mit einer wieder umfangreichen Sitzungsvorlage wurde das Gremium über den aktuellen Verfahrensstand informiert, der u. a. die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen umfasst. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig und wird öffentlich bekannt gemacht.

Neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag mit Komm.ONE

Bei einer Enthaltung wurde dem Abschluss des neuen Vertrags und einer neuen Benutzungsordnung zugestimmt. Bisherige verschiedene Zweckverbände wurden zusammengeschlossen und reformiert, damit der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg erreicht wird. Bei Komm.ONE handelt es sich um einen kommunalen Zweckverband, an dem ca. 800 Kommunen beteiligt sind. Eine Mitgliedschaft der Gemeinde ist notwendig.

Bau eines Dirt-Parks

Der Wunsch nach einem Dirt-Park wurde im vergangenen Jahr durch Jugendliche bei der Verwaltung vorgebracht. Eine Anlage dieser Art wurde vom Gremium als vorstellbar angesehen und deshalb sind im Haushalt 2021 bereits entsprechende Mittel hierfür eingestellt. BM Franz berichtete über den aktuellen Stand der Angelegenheit nach einem Termin mit Vertretern von Naturschutz und Forst. Sofern die Anlage außerhalb oder am Rand des Naturschutzgebiets vorgesehen wird, wurde die Unterstützung des Vorhabens signalisiert. Auch mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Vertretern des MRSC und Bärenteam fand ein Termin statt, bei dem Wünsche vorgebracht wurden sowie über notwendige Erfordernisse und die weitere Vorgehensweise gesprochen wurde. Auch eventuell geeignete Grundstücke wurden in die Überlegungen einbezogen:

Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung des Projekts voranzutreiben. Vor einer Umsetzung kommt die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung.

Abfallkonzept des AWB Göppingen

Dieses Thema wurde erneut im Gremium diskutiert, wobei das bestehende und zukünftige Abfallkonzept des AWB kritisiert wurde. Dass Müll reduziert werden muss und zudem gesetzlich vorgeschrieben ist, ist allgemein bekannt. Auf Unverständnis stößt jedoch, dass viel Geld für etwas bezahlt werden muss, dass nicht als grundsätzlich gut befürwortet wird. Eine notwendige saubere Mülltrennung wird als wichtig angesehen und überwiegend auch praktiziert. Für weniger Leistung sollte jedoch keine höhere Gebühr gefordert werden. Letztendlich wird aber die Entscheidung des Kreistags zu akzeptieren sein.

Erwerb von Anbauteilen für das Kommunalfahrzeug

Auch dieses Thema wurde bereits diskutiert. Nach Vorliegen von drei Angeboten für die gewünschten Anbaugeräte wurde jedoch noch keine Entscheidung zur Beschaffung getroffen. Es sind noch verschiedene Fragen offen, die zu klären sind und über die in einer der nächsten Sitzungen gesprochen werden soll.

Ausschreibung für Straßeninstandsetzungsarbeiten

Im Ort und im Außenbereich müssen dringend Straßen und Wege saniert werden, da Risse, Verdrückungen, Schlaglöcher, lose Bordsteine und Pflasterbeläge, defekte Schächte etc. vorhanden sind. Die Schäden wurden aufgenommen und dokumentiert, so dass eine beschränkt öffentliche Ausschreibung erfolgen kann. BM Franz erinnerte, dass im Haushalt 2021 für Straßensanierungsmaßnahmen 50.000 € eingestellt sind. Aus Sicht der Verwaltung könnte die gleiche Summe auch in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen und die entsprechenden Sanierungsbereiche in die Ausschreibung einbezogen werden.

Einstimmig wurde dies beschlossen und das Ing.-Büro VTG beauftragt, das Leistungsverzeichnis vorzubereiten, damit die Ausschreibung erfolgen kann. Es ist vorgesehen, mit dem dann beauftragten Unternehmen die Maßnahmen nach Prioritäten abzuarbeiten.

Verschiedenes

Beim Spielplatzbereich des Gemeindekindergartens wird es Veränderungen geben. Auf Frage aus dem Gremium informierte BM Franz, dass das Grundstück nach Neuvermessung u.a. einen neuen Zaun erhält. Insgesamt stehen mehrere Investitionen an, die zusammengefasst werden um dann über den zeitlichen Ablauf zu entscheiden.

Bürgermeisteramt