Tagesordnung & Sitzungsberichte: Gemeinde Ottenbach

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Tagesordnung & Sitzungsberichte

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Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 01.12.2020

Bericht aus dem Gemeinderat

Am Donnerstag, 26.11.2020 fand die Sitzung des örtlichen Gemeinderats wieder in der Gemeindehalle statt. Diesmal ohne Zuhörer und Presse, dafür mit Anwesenheit von zwei Vertretern des Stauferwerks zum Thema E-Carsharing. Neben dem vollzählig anwesenden Gremium konnte Bürgermeister Franz neu am Tisch der Verwaltung Frau Dommer begrüßen, die sich derzeit in ihre neue Aufgabe als Hauptamtsleiterin der Gemeinde Ottenbach einarbeitet. Die öffentliche Sitzung beinhaltete folgende Tagesordnungspunkte:

Laufendes und Bekanntgaben

- Den Gemeinderäten wurden die durch die Verwaltung festgelegten Sitzungstermine für das erste Halbjahr 2021 vorgelegt.

- Die Jahresschlusssitzung 2020, die ursprünglich am Dienstag, 15.12.2020 stattfinden sollte, wurde auf Vorschlag von BM Franz auf Donnerstag, 17.12.2020 verlegt und findet ebenfalls in der Gemeindehalle statt.

Bauangelegenheiten

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, nachdem keine Bauangelegenheiten zur Beratung oder Beschlussfassung vorlagen.

E-Carsharing

Interessant wurde es bei diesem Thema, zu dem BM Franz Herrn Amann und Herrn Bollet vom Stauferwerk begrüßte und zunächst erinnerte, dass im Februar d. J. vom Gremium beschlossen wurde, eine E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten zu errichten und zwar auf dem Parkplatz unterhalb des Rathauses. Dort wurden bereits bei der Anlegung der Abstellplätze entsprechende Leerrohre eingelegt, so dass das Vorhaben unproblematisch umgesetzt werden kann. Aktuell ging es darum, zu entscheiden, ob die Gemeinde in das E-Carsharing-Projekt, das im Landkreis Göppingen umgesetzt wird, einsteigt und als Ankermieter auftritt.

BM Franz machte deutlich, dass das Mobilitätsverhalten überdacht bzw. der Individualverkehr reduziert werden sollte. Allein in der Gemeinde ist in den letzten zehn Jahren die Zahl der angemeldeten Fahrzeuge um 25 % gestiegen. So hat sich die Zahl der PKW in Ottenbach in 10 Jahren um 271 Fahrzeuge erhöht. Als Grund hierfür nannte er u. a. den relativen Wohlstand der Gesellschaft und den Wunsch oder die Notwendigkeit, nach uneingeschränkter Mobilität. Er betonte, dass dies auch Parkplatzprobleme im Ort verursacht, da oftmals so viele Fahrzeuge wie Familienmitglieder vorhanden sind und diese Fahrzeuge nicht ausschließlich auf privatem Grund untergebracht werden können. Um eine Alternative zum eigenen Fahrzeug zu haben, schlägt die Verwaltung den Einstieg in ein Carsharing-Projekt vor.

Herr Amann informierte über das E-Carsharing-Projekt und das bereits bewilligte Förderprogramm. Verschiedene Landkreiskommunen konnten bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln und mit der „deer GmbH“ ist ein guter und kompetenter Partner vorhanden. Das E-Carsharing soll kein Ersatz für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr sein, sondern eine Ergänzung und Alternative zum Zweitfahrzeug. Jeder Führerscheininhaber kann sich als Nutzer registrieren. Er muss eine jährliche Grundgebühr entrichten und kann das Fahrzeug dann nach Voranmeldung zu festgelegten Stunden- bzw. Tagessätzen nutzen. Die Fahrzeuge werden immer voll geladen zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf durch die Nutzer an allen Ankerpunkten der deer GmbH kostenlos geladen werden, das Stauferwerk sorgt für die Ladeinfrastruktur. Auch deutschland- und europaweit kann geladen werden, allerdings fallen hierfür dann Kosten an. Ankermieter können nicht nur die Kommunen sein, sondern auch Gewerbetreibende. Erfreulich ist, dass bereits eine große Anzahl an Ankerpunkten in den Nachbarkommunen bestehen bzw. geplant sind, so bspw. in Donzdorf, Salach, Eislingen und Göppingen. Auch dort können die Fahrzeuge nach Voranmeldung abgeholt bzw. abgestellt werden.

BM Franz bezeichnete das Angebot als große Chance. Das Gremium schloss sich an und stimmte dem Einstieg in das E-Carsharing zu. Die Gemeinde ist Ankermieter mit zunächst einem festen Wochen-Nutzungstag. Die Umsetzung des Projekts wird voraussichtlich bis Frühjahr 2021 erfolgen.

Dienstrad-Leasing

Im Sinne einer neuen Mobilität und im Rahmen der Gesundheitsvorsorge können Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu ermuntern, ihr eigenes Mobilitätsverhalten zu überdenken. Eine Möglichkeit hierzu ist ein so genanntes Dienstrad-Leasing. Dabei werden die Kosten für das Leasing vom Bruttolohn der Bediensteten abgezogen. Je nach Art der Anstellung kann dann der Bedienstete anteilig Lohnsteuer und Sozialabgaben einsparen.

Einstimmig wurde die Verwaltung ermächtigt, einen geeigneten Leasinggeber zu suchen und auf Wunsch der Belegschaft entsprechende Verträge abzuschließen.

Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes der Gemeinde Ottenbach ab 01.01.2021

Der kalkulatorische Zinssatz der Gemeinde für die Verzinsung des Eigenkapitals liegt bisher bei 4,5 %. Aufgrund der Zinsentwicklung in den letzten Jahren ist es erforderlich, hier eine Anpassung vorzunehmen. Der Vorschlag der Verwaltung, den kalkulatorischen Zinssatz ab kommendem Jahr mit 3,0 % festzulegen, wurde einstimmig angenommen.

Änderung der Wasserversorgungssatzung

Durch Gemeindepfleger Vogt wurde informiert, dass zum 01.01.2022 im Bereich Finanzwesen eine Umstellung auf ein neues Verfahren erfolgt und dies auch eine Vollintegration der Veranlagungsverfahren beinhaltet. Aufgrund der Umstellung auf die neue Buchhaltungssoftware wird die Ablesephase des Wasserverbrauchs im kommenden Jahr voraussichtlich im Oktober 2021 beginnen und die gemeldeten Zählerstände einmalig zum Jahresende hoch- und abgerechnet. Dieser Zeitrahmen ist erforderlich, da die Abrechnung vor Sperrung des Altverfahrens Anfang Dezember beendet sein muss. Dies bedeutet, dass die bisher in der Wasserversorgungssatzung festgelegten Vorauszahlungen und deren Fälligkeiten (15.02./15.05./15.8. und 15.11.) ab 2021 geändert und auf drei Vorauszahlungstermine festzusetzen sind. Einstimmig wurde der erforderlichen Satzungsänderung mit neuen Vorauszahlungsterminen 30.03./30.06. und 30.09. zugestimmt.

Gemeindepfleger Vogt informierte, dass die Bürger bereits im Dezember 2021 ihre Wasserabrechnung erhalten und nach Migration der Veranlagungsdaten im Januar 2022 die Vorauszahlungsbescheide für 2022 im neuen Veranlagungsverfahren versandt werden.

Achten Sie deshalb auf die Information über das geänderte Abrechnungsverfahren 2021, die Sie bereits mit der Abrechnung 2020 im Februar 2021 erhalten.

Änderung der Abwassersatzung

Gemeindepfleger Vogt informierte, dass in Ottenbach die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren seit zehn Jahren unverändert sind. Er machte deutlich, dass eine Abwasserkonzeption erstellt werden muss, die zum Ziel hat, das Entlastungsverhalten zu messen und zu dokumentieren. Die üblichen Prüfungs-, Wartungs-, und Sanierungsmaßnahmen werden in den nächsten Jahren mit größeren Beträgen zu Buche schlagen. Außerdem stehen mehrere Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Abwasserkanäle an, die alle zehn Jahre durchfahren und geprüft werden müssen, um Schäden festzustellen und zu beheben. Bis 2022/2024 müssen im Zuge der Eigenkontrolle noch 20 km Kanäle durchfahren werden und hierfür sind Kosten von ca. 30.000 € bis 35.000 € pro Jahr zu erwarten. Diese Beträge fallen ohne investive Maßnahmen, bspw. im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt, an.

Die Abwassergebühr muss entsprechend erhöht werden, da die Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich deutlich nach oben gehen. Mit der bisherigen Schmutzwassergebühr von 1,50 €/m³ liegt die Gemeinde auf Platz 37 von 38 Landkreiskommunen. Nach einer einstimmig beschlossenen Erhöhung auf 1,88 €/m³ ab 01.01.2021 bedeutet dies Platz 28, der Durchschnittspreis im Landkreis liegt bei 2,17 €/m³. Die Niederschlagswassergebühr wurde mit 0,49 € je Quadratmeter versiegelter Fläche festgelegt und die Fälligkeiten der Vorauszahlungen analog der Wassergebühren geändert. Die erforderliche Änderung der Abwassersatzung wurde einstimmig beschlossen.

BM Franz machte deutlich, dass die Anforderungen an das Abwassersystem laufend steigen. Um die juristischen und ökologischen Vorgaben einhalten zu können, muss in diesem Bereich mit einem höheren Unterhaltungsaufwand gerechnet werden.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Beiträge vorgebracht.

Bürgermeisteramt