Tagesordnung & Sitzungsberichte: Gemeinde Ottenbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Ottenbach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jahreszeit wählen:
Tagesordnung & Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 09.02.2021

Gemeinderatssitzung vom 04.02.2021

Nachdem aus Gründen der Coronasituation die im Januar geplante Gemeinderatssitzung abgesagt wurde, traf sich das Gremium erstmals in diesem Jahr am Donnerstag, 04.02.2021 in der Gemeindehalle, da die notwendigen Hygienemaßnahmen mit ausreichendem Abstand dort eingehalten werden können. Die Abarbeitung der Tagesordnung konnte pünktlich starten bei Anwesenheit eines interessierten Bürgers. 

Laufendes und Bekanntgaben

- Aus der Presse war es schon zu entnehmen: Ottenbach erhält Städtebaufördermittel in Höhe von 500.000 € für Sanierungsmaßnahmen entlang der Ortsdurchfahrt und Ortsmitte. Jetzt können weitere Maßnahmen angegangen werden, wie bspw. vorbereitende Untersuchungen und auch Gespräche mit Anwohnern, um deren Sanierungsbereitschaft abzufragen. BM Franz betonte, dass das Projekt hohe Investitionen durch die Gemeinde erfordert, gleichzeitig aber die große Chance bietet auf weniger Lärm, verringerte Fahrgeschwindigkeiten und eine insgesamt schöne und moderne Ortsdurchfahrt und Ortsmitte. Allerdings wird dieses Großprojekt auch verschiedene Einschränkungen während der Bauzeit bringen.

In diesem Zusammenhang wurde durch die Gemeinde bereits eine Fragebogenaktion durchgeführt. BM Franz informierte, dass die Aktion abgeschlossen ist und ca. 180 Rückmeldungen vorliegen, die durch die Verwaltung ausgewertet wurden. Es liegt ein sehr gutes Meinungsbild mit sehr guten Vorschlägen aus der Bevölkerung vor, so dass in die weiteren Überlegungen viele Ansätze einfließen können. Eine auszugsweise Veröffentlichung ist auf der gemeindlichen Homepage einsehbar.

- Die aktuelle Statistik zum Fahrzeugbestand in der Gemeinde liegt vor und weist wieder eine höhere Anzahl an angemeldeten Fahrzeugen gegenüber dem Vorjahr aus. BM Franz gab bekannt, dass zum Stichtag 31.12.2020 in der Gemeinde insgesamt 2.698 Fahrzeuge angemeldet waren, davon 1.732 PKW, 8 E-PKW, 107 LKW, 259 Krafträder, 0 Omnibusse, 183 Zugmaschinen, 396 Anhänger und 13 sonstige Kfz. Die Gesamtzahl der im Landkreis Göppingen angemeldeten Fahrzeuge lag zum genannten Stichtag bei 231.091.

Bauangelegenheit

Die Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Abstellraum sowie einem weiteren Carport auf Flst. 87/20, Adlerstraße, wurde bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage diskutiert und dem Vorhaben zugestimmt unter der Bedingung, dass einige Forderungen im Baugesuch berücksichtigt werden. Jetzt lag das Baugesuch vor und das Einvernehmen konnte erteilt werden mit der Vorgabe, dass entlang des Grundstücks zwei öffentliche Stellplätze und ein vorhandener Baum erhalten bleiben. Die entsprechend notwendigen Maßnahmen haben in Absprache mit der Verwaltung zu erfolgen.

Annahme von Spenden

Im Zeitraum 01.09. bis 31.12.2020 ist bei der Gemeinde eine Spende zugunsten des Gemeindekindergartens eingegangen. Der Annahme musste der Gemeinderat noch formell zustimmen, was einstimmig erfolgte.

Neufassung der Hauptsatzung

Eine aufgrund der Corona-Pandemie geschaffene Ermächtigung für digitale Gemeinderatssitzungen ist zum 31.12.2020 ausgelaufen, so dass diese Möglichkeit in die Hauptsatzung der Gemeinde aufgenommen werden musste. Bei dieser Gelegenheit wurde die Satzung überarbeitet und bspw. die enthaltenen beschließenden Ausschüsse herausgenommen. Die Beschlüsse erfolgen zukünftig immer durch den Gemeinderat, wobei beratende Ausschüsse jederzeit einberufen werden können. Außerdem wurden bei verschiedenen Zuständigkeiten Summenanpassungen und Zusätze laut Vorschlag des Gemeindetags vorgenommen. Der Beschluss erfolgte einstimmig, so dass die Hauptsatzung mit ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft treten kann.

Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

In der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie erhält auch die kurzfristige öffentliche Bekanntmachung eine neue Bedeutung. In der Gemeinde sieht seit 1984 die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung als Regelfall die Bekanntmachung im Amtsblatt vor. Für Notfallbekanntmachungen außerhalb des Amtsblattes gibt es bisher keine Regelung. Deshalb wurde die aktuelle Satzung um den § 2 Notbekanntmachung ergänzt, so dass öffentliche Bekanntmachungen außer im Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde zulässig sind. Der genaue Wortlaut ist aus der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt ersichtlich, mit der die Satzung in Kraft tritt.

Einbringung Haushaltsplan 2021

Aktuell wurde der Haushaltsplanentwurf 2021 dem Gremium als umfangreiches Zahlenwerk vorgelegt. Ergänzend zeigte BM Franz eine positive Grafik, aus der der Gesamtschuldenstand der Gemeinde im Zeitraum 2010 bis 2020 und die Prognosen bis 2024 ersichtlich waren. Er betonte, dass es geschafft wurde, den Schuldenstand in zehn Jahren beinahe zu halbieren trotz erheblicher Investitionen. In diesem Zeitraum wurden 1,3 Mio. € Schulden abgebaut, wobei sich die Gemeinde trotzdem nach vorne entwickelt hat durch bspw. die Erschließung Kirchgässle, den Umbau Friedhof, den zweimaligen Umbau der Kindergärten auf neue Bedürfnisse, die Sanierungen der Straßen „Im Wiedenberg“, „Im Mergele“, Lindenhofweg, Strudelhofweg und Mühleisenhofweg, die Sanierung der Brücke Kitzener Straße, die Erschließung Baugebiet Wiedenberg, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED sowie den Kauf eines Unimogs und Kommunalfahrzeugs. Auch die Gründung des Stauferwerks mit einer gemeindlichen Einlage von ca. 500.000 € und einem resultierenden dauerhaften Ertrag für die Gemeinde erfolgte in diesem Zeitraum.

BM Franz bedankte sich bei den Gemeinderäten, auch den zwischenzeitlich ausgeschiedenen, und der Verwaltung mit Kämmerer für die immer konstruktive und weitblickende Arbeit. Er machte deutlich, dass die nächsten drei Jahre dominiert werden von der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt und deshalb eine weiterhin gute Haushaltsführung notwendig ist.

Gemeindepfleger Vogt betonte, dass das Jahr 2020 ein Jahr bleiben wird, das in die Geschichtsbücher eingeht. Corona-Pandemie und Lockdown mit der Folge eines heftigen und völlig unerwarteten Wirtschaftseinbruchs von ca. minus 5 % haben auch negative Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt. Die Prognosen für das Jahr 2021 sehen deutlich freundlicher aus, wobei es auf die Länge des derzeitigen Lockdowns ankommt. Es ist abzuwarten, ob das Vorkrisenniveau im Jahr 2022 wieder erreicht wird.

Gemeindepfleger Vogt stellte den Haushalt 2021 und die Prognosen der kommenden Jahre vor. Im Ergebnishaushalt ist der Zahlungsmittelüberschuss 2021 mit einem historisch niedrigen Betrag von 131.700 € geplant. Der deutliche Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist bedingt durch erheblich niedrigere Einnahmen, bspw. bei der Gewerbesteuer, Einkommensteuer, bei den Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschale. Bei den Ausgaben erhöht sich der Betrag bei der Kreisumlage trotz gleich bleibendem Hebesatz von 32,5 % auf 1.077.000 €. Durch die gestiegene Steuerkraft der Gemeinde bedeutet dies Mehrausgaben von +7.000 € gegenüber dem Vorjahr. Die höhere Steuerkraft der Gemeinde hat auch Auswirkungen auf die Finanzausgleichsumlage. Der Plan liegt bei 754.000 €, das ist ein Plus von 9.000 €.

Gemeindepfleger Vogt betonte, dass keine Erhöhungen erfolgten bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer, die letztmals 2016 angepasst wurden. Auch die Wasserzinsgebühren bleiben unverändert, lediglich die Abwassergebühren wurden nach zehn Jahren aufgrund gestiegener Unterhaltungsaufwendungen erhöht. Mit diesen Gebührensätzen liegt die Gemeinde aber weiterhin im unteren Drittel der Landkreiskommunen.

Als Fazit des Ergebnishaushalts stellte Gemeindepfleger Vogt fest, dass aktuell einzig Grundstücks- bzw. Bauplatzverkäufe der Gemeinde die Liquidität sichern und die Aufgabenerfüllung gewährleisten. Zu beachten ist jedoch, dass dies immer nur einmalige Erträge sind. Durch den erwarteten Verkauf der Bauplätze Wiedenberg III 3. BA sind in 2021 außerordentliche Erträge von 2.490.000 € zu erwarten und die Gemeinde kann dadurch das Gesamtergebnis 2021 mit 1.919.900 € positiv gestalten.

Gemeindepfleger Vogt betonte, dass eine strikte Ausgabendisziplin durch die derzeitige Abschwächung der Wirtschaft in den kommenden Jahren eine enorm hohe Priorität für Gemeinderat und Verwaltung hat. Nur die notwendigsten bzw. wichtigsten Ausgaben, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, können in den nächsten Jahren getätigt werden und auch der Begriff Schuldenbegrenzung hat weiterhin oberste Priorität.

Das Volumen des Finanzhaushalts sieht im Entwurf derzeit Auszahlungen von 1.354.000 € vor mit den Schwerpunkten Restbetrag Erschließung Neubaugebiet Wiedenberg, Grundstückserwerb, Neuanschaffung MTW für Feuerwehr, Oberflächenentwässerung Wiedenberg, Kompostplatz und Sanierung ländlicher Wege. Gemeindepfleger Vogt informierte, dass Zuschussbeträge für den MTW sowie die Sanierung ländlicher Wege und Kompostplatz beantragt wurden bzw. werden.

Für die Schuldentilgung ist ein Betrag von 124.000 € eingeplant. Im Zusammenhang mit dem Gesamtschuldenstand informierte Gemeindepfleger Vogt, dass im HH-Jahr 2021 keine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Er machte deutlich, dass auch dieser Haushalt 2021 wie jedes Jahr Risiken birgt und gerade im laufenden Jahr sich die Gewerbesteuereinnahmen kaum voraussagen lassen. Die Planung erfolgte mit den Zahlen der derzeitigen Vorauszahlungen. In der nächsten Sitzung wird der Haushalt 2021 beraten, danach entsprechende Änderungen eingearbeitet bis zur Verabschiedung des Haushalts, die in der Sitzung am 18.03.2021 vorgesehen ist.

Abrechnung verschiedener Baumaßnahmen der Gemeinde

Zur Kenntnis gegeben wurden Abrechnungen von infrastrukturellen Großprojekten, die in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurden. Nach Abschluss der Arbeiten wurde das Gremium über die abgerechneten Aufwendungen informiert:

852.730,04 €  Straße „Im Wiedenberg“ (Straße, Wasserleitung, Kanal)

217.202,85 € Straßenabschnitt Lindenhofweg

269.138,66 € Brücke Kitzener Straße, Zuschuss LGVFG-Mittel 117.000 €

758.733,42 € Mühleisenhofweg, Zuschuss LGVFG und Ausgleichstock ca. 455.000 €

Vorstellung der Angebote für die Beschaffung von Tablets für den Gemeinderat

Für die Nutzung eines Ratsinformationssystems für die Gemeinderatssitzungen sollen 16 Tablets für alle Gemeinderatsmitglieder und die Verwaltung beschafft werden. Durch die Verwaltung wurden für verschiedene Modelle Angebote eingeholt und dem Gremium vorgestellt. Einstimmig beschlossen wurde die Anschaffung des Modells Apple IPad Air mit Zubehör. Zum Einsatz werden die Tablets voraussichtlich nach der Sommerpause des Gremiums kommen.

Elternbeiträge für den Kindergarten während des Lockdowns

Der Gemeindekindergarten ist derzeit geschlossen, lediglich eine Notbetreuung wird angeboten. Einstimmig wurde beschlossen, dass während der Schließung keine Elternbeiträge erhoben werden (außer Notbetreuung). BM Franz informierte, dass dies auch vom Gemeindetag vorgeschlagen wird und 80 % der ausgefallenen Einnahmen vom Land getragen werden. Die Kommunen müssen 20 % übernehmen.

Verschiedenes

- Für einen neuen Mitarbeiter der u. a. für gemeindliche Hausmeistertätigkeiten eingesetzt wird und den Einsatz im Bauhof soll ein Kleinwagen angeschafft werden. Ein günstiges Angebot über ein benzin-betriebenes Fahrzeug liegt bereits vor. Nach Diskussion im Gremium wurde die Verwaltung beauftragt, vor einer Entscheidung alternativ die Leasing-Kosten für ein geeignetes E-Fahrzeug in Erfahrung zu bringen.

- Aus dem Gremium wurde vorgebracht, dass bei den Überfahrten entlang der Straße nach Kitzen die Rohre verstopft sind. Dies sollte behoben werden.

- Außerdem wurde ein tiefes Schlagloch in der Fasanenstraße gemeldet, das beseitigt werden sollte.

Bürgermeisteramt