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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 21.09.2021

Bericht aus dem Gemeinderat

Die letzte Sitzung des örtlichen Gremiums am Donnerstag, 15.04.2021 begann mit der öffentlichen Tagesordnung ausnahmsweise erst um 20 Uhr nach vorangegangener nicht öffentlicher Beratung. Trotzdem konnte Bürgermeister Franz zwei Zuhörer in der Gemeindehalle begrüßen, bevor die Arbeit des Gremiums im öffentlichen Teil begann mit den Tagesordnungspunkten:

Laufendes und Bekanntgaben

Diesmal gab es zu diesem TOP keine Beiträge.

Bauangelegenheiten

- In der Kitzener Straße ist geplant, auf Flst. 58/10 einen Doppelcarport und einen Abstellraum als Grenzbebauungen zu erstellen. Die erforderliche Befreiung wurde einstimmig erteilt unter der Bedingung, dass durch abrücken einer vorderen Stütze oder einer kürzeren Seitenverschalung bei der Ausfahrt eine Sichtbeziehung zu Fußgängern und Radfahrern gewährleistet ist.

- Noch keine Entscheidung wurde im Zusammenhang mit dem Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube, Dunglege und Fahrsilo auf den Flst. 250 und 249/1, Holzhäuserhof, getroffen. Obwohl es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, das vom Gremium positiv begleitet wird, sind noch einige Fragen offen, die zunächst zusammen mit der Bauherrschaft und dem Landwirtschafts- und Naturschutzamt zu klären sind. Das Vorhaben kommt wieder auf die Tagesordnung.

- Ohne Diskussionsbedarf erfolgte die Zustimmung zur Errichtung einer Dunglege auf den Flst. 780 und 781, Lindenhof 2.

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung

Mit der Einführung des Euros zum 01.01.2002 wurde die Verwaltungsgebührensatzung neu gefasst und die darin enthaltenen Gebühren entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags in Euro im Verhältnis 2:1 umgerechnet. Verzichtet wurde dabei auf eine Gebührenanpassung. Die Satzung wurde aktuell auf Empfehlung des Gemeindetags überarbeitet, da zwischenzeitlich verschiedene geänderte oder neu hinzugekommene gesetzliche Regelungen und Vorschriften zu berücksichtigen sind. Die Gebührensätze wurden teilweise unverändert belassen, teilweise jedoch eine geringfügige Erhöhung vorgenommen. Einstimmig wurde die Neufassung beschlossen, die mit ihrer Veröffentlichung in Kraft treten wird.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hauptstraße“

Das derzeit in Arbeit befindliche Projekt wurde zwischenzeitlich in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Um die Fördermittel einsetzen zu können ist es erforderlich, eine Sanierungssatzung förmlich festzulegen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erfolgen, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben können.

Die Beauftragung zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde einstimmig an die LBBW KE vergeben. Durch diesen Beschluss und die noch zu erfolgende öffentliche Bekanntmachung werden für Gebäudeeigentümer und sonstige Betroffene innerhalb des Sanierungsgebiets Rechte und Verpflichtungen ausgelöst. Es besteht die Möglichkeit der Mitwirkung, andererseits bestehen aber auch Auskunftspflichten wie z. B. über den Zustand der Gebäude. Ebenfalls sind Duldungspflichten wie das Betretungsrecht von Grundstücken durch Beauftragte der Gemeinde oder beteiligter Behörden zu beachten. Dies alles ist notwendig, um die dringend erwartete Neugestaltung der örtlichen Hauptstraße in den nächsten Jahren realisieren zu können. Freuen wir uns auf sichtbare Veränderungen.

Umgang mit den Beiträgen für Schülerbetreuung und dem Schulbus für die Monate Januar und Februar 2021

Die Corona-Pandemie hält an und die Schülerbetreuung und –beförderung ist teilweise nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich. Einstimmig beschlossen wurde, wie schon im Zusammenhang mit dem Gemeindekindergarten gehandhabt, für die Monate Januar und Februar 2021 keine Beiträge (außer für die Notbetreuung) von den Eltern zu erheben.

Verschiedenes

- Nochmals die Corona-Pandemie stand hier zur Diskussion. BM Franz informierte, dass das Personal des Gemeindekindergartens wünscht, dass den Eltern der Kindergartenkinder auch Corona-Tests angeboten werden. Für Schulkinder sind die Tests zwischenzeitlich verpflichtend, im Kindergartenbereich freiwillig. Nachdem ein Teil der Pandemie-Bekämpfung auf regelmäßiger Testung basiert und das Personal geschützt und unterstützt werden muss, wurde einstimmig beschlossen, zunächst weitere 1.000 Tests zu beschaffen. Die konkrete Vorgehensweise der Testungen im Bereich des Kindergartens muss noch besprochen werden. Den Gremiumsmitgliedern wurde durch BM Franz angeboten, vor Beginn der nächsten Sitzung am 06.05.2021 ebenfalls Testungen durchführen zu können.

- Bereits bei der Entscheidung für die Beschaffung eines Fendt-Traktors für den Bauhof war klar, dass verschiedene Anbaugeräte notwendig sind. BM Franz gab bekannt, dass die Arbeitsgruppe aus Gemeinderäten und Bauhofmitarbeitern aktuell einen Vorschlag erarbeitet hat. Es soll als Grundgerät ein Ausleger besorgt werden und als Anbaugeräte ein Mulchgerät, ein Heckenschneider und als Option ein Kehrbesen. Damit könnten Fremdleistungen und Arbeitszeit des Bauhofpersonals eingespart werden. Derzeit ist mit einer längeren Lieferzeit zu rechnen, so dass auf Vorschlag von BM Franz verschiedene Fachfirmen kurzfristig um die Abgabe von Angeboten gebeten werden, damit möglichst in der nächsten Sitzung die Auswertung und Beschlussfassung erfolgen kann.

Bürgermeisteramt

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