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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 09.01.2023

Eine sehr umfangreiche Tagesordnung stand anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2022 auf dem Programm. Zum öffentlichen Teil der Beratungen fanden sich 14 Interessierte im Sitzungssaal ein und wurden, ebenso wie die eingeladenen Sachverständigen, durch den stellvertretenden Bürgermeister Wollny begrüßt. Mit der Abarbeitung der Tagesordnung wurde pünktlich begonnen:

Laufendes und Bekanntgaben

Der stv. BM Wollny gab bekannt, dass die Termine für die Sitzungen des Gemeinderats für das 1. Halbjahr 2023 vorliegen. Außerdem wurde ein Weihnachtsgruß des Gemeindekindergartens zur Kenntnis gegeben.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Bekanntgaben vor.

Lüftungsanlagen Grundschule, Kindergarten und Jugendraum

Nach einer durchgeführten Ausschreibung lagen aktuell die Ergebnisse vor. Ein Vertreter der mit der Planung beauftragten Firma Mohr Solutions Ingenieure informierte, dass zwei Angebote eingegangen sind und das Ausschreibungsergebnis erfreulicherweise etwas günstiger ausgefallen ist als angenommen wurde. Der Gemeinderat wurde nochmals über Details der Planungen und die vom günstigsten Bieter angebotene Lüftungsanlage informiert, bevor der Auftrag über 221.373,42 € an die Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH aus Ellwangen/Jagst vergeben wurde. Nach Abzug der bereits bewilligten Fördermittel von 80 % reduziert sich der durch die Gemeinde zu tragende Kostenanteil deutlich und wird bei ca. 50.000 € liegen. Der bei einer Enthaltung erfolgte Beschluss umfasst alle drei Bereiche, also Grundschule, Kindergarten und Jugendraum. Mit den Vorarbeiten wird kurzfristig begonnen, damit die Lüftungsanlagen im Frühjahr betriebsbereit sein können.

Regenüberlaufbecken Kitzbach

Als sehr teure Maßnahme steht die Modernisierung des RÜB Kitzbach an. Der planende Ingenieur informierte über die umfangreichen Arbeiten, die aufgrund neuer Vorschriften auch aus Sicherheitsgründen notwendig sind. Ein Erlass des Regierungspräsidiums muss zeitnah umgesetzt werden und für die Gemeinde wird dies laut vorgelegter Kostenberechnung eine Investition von ca. 475.793,05 € brutto erforderlich machen. Aufgrund der zu niedrigen Abwassergebühren in der Gemeinde können leider keine Fördermittel für diese Maßnahme bewilligt werden. Das Projekt wird jetzt ausgeschrieben. Ein Beschluss war nicht erforderlich, der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.

Bauangelegenheiten

- Bei einer Befangenheit wurde das erforderliche Einvernehmen zum Abbruch der Bestandsgarage und Neubau einer Garage mit Abstellraum auf Flst. 305, Breitfeldstraße, erteilt.

- Etwas Diskussionsbedarf gab es im Zusammenhang mit dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf Flst. 153/29, Buchenweg. Das moderne Wohngebäude wurde teilweise als nicht in das traditionelle Wohngebiet passend, andererseits aber auch als Aufwertung des Gebiets bezeichnet. Abschließend wurde dem vorgesehenen Pultdach am Wohngebäude und Flachdach auf den Garagen als Einzelfallentscheidung zugestimmt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

- Für den Neubau eines Pools mit Bepflanzung auf Flst. 66/0, Im Wiedenberg, wurde das erforderliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

- Ebenfalls einstimmig wurde der Nutzungsänderung einer Lagerhalle zum Einbau einer Hackschnitzel-Heizungsanlage auf Flst. 760 und 762, Saurenhof, zugestimmt.

Eigen-wirtschaftlicher Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Ottenbach durch die Deutsche Glasfaser GmbH

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen, da hier noch Abstimmungsbedarf besteht. Das Thema kommt wieder auf die Tagesordnung.

Verfahrenseröffnung zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart in den Bereichen Freiflächenphotovoltaik und Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Hier soll die Gemeinde eine Stellungnahme zu den geplanten Flächen auf ihrer Gemarkung abgeben. Die ursprünglich eingezeichneten Bereiche fanden nicht die Zustimmung des Gremiums, so dass eine Überarbeitung vorgenommen wurde.

Im Gremium wird nach wie vor gewünscht, dass die innerorts vorhandenen Dachflächen und sonstige befestigte Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen vorgeschlagen und keine Flächen außerhalb des Ortes freigegeben werden.

Einstimmig beschlossen wurde, dass durch die Gemeinde nur Flächen möglichst weit außerhalb des Ortes vorgeschlagen werden sollen. Am Ortsrand vorgesehene Bereiche sowie eine Biotopfläche oberhalb von Kitzen sind aus den Planungen herauszunehmen. Es sollen möglichst gemeindeeigene Flächen vorgeschlagen und auf die Einbeziehung von Dachflächen hingewiesen werden.

Neubau Kindergarten

Bereits mehrere Sitzungen wurden in dieser Angelegenheit abgehalten. Einerseits steht die Gemeinde unter Zeitdruck, da Plätze zur Kinderbetreuung dringend geschaffen werden müssen. Andererseits bedeutet das Projekt einen großen finanziellen Aufwand und die Standortfrage muss entschieden werden. Deshalb wurde in Absprache mit dem beauftragen Planungsbüro beschlossen, dass die Planungen eingestellt werden und das Neubauprojekt bis auf Weiteres verschoben wird. Es wird eine provisorische Lösung für die Kinderbetreuung gesucht und im Frühjahr 2023 soll eine Ausschreibung mit Mehrfachbeauftragung über die Planungsleistungen für den Kindergartenneubau erfolgen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Sanierung der Ortsdurchfahrt Ottenbach

- Der von der Gemeinde beauftragte Planer informierte über das bisherige Vorgehen im Zusammenhang mit der angedachten Verlegung der Bushaltestellen. Aufgrund der Verlegung der Bushaltestelle Krone auf die gegenüberliegende Straßenseite müssen auch die weiteren Haltestellen verlegt werden, da der Omnibus zukünftig in entgegengesetzter Richtung fahren soll. Einstimmig beschlossen wurde, dass die Bushaltestellen Krone, Adlerstraße und Kitzener Straße, vorbehaltlich einer Zustimmung des Landratsamtes, auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Büro VTG Straub und der OVG geeignete Standorte zu finden und die Planungen anzupassen.

- Von der Kommunalentwicklung wurden verschiedene Vorschläge für die Umgestaltung im Bereich der Bäckerei vorgelegt. Nach Diskussion war sich der Gemeinderat einig darüber, dass ein Aufenthaltsplatz an dieser Stelle geschaffen werden soll und die Planungen weitergeführt werden sollen. Allerdings muss noch im Detail über dringend benötigte Parkplätze, vorgesehene Baumpflanzungen und Platzierung des Zebrastreifens nachgedacht werden. Die Zustimmung zum weiteren Vorgehen erfolgte bei zwei Befangenheiten.

Standesamtskooperation mit der Gemeinde Salach

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 müssen Standesbeamte eine zweiwöchige Ausbildung mit anschließender Prüfung absolvieren und halbjährlich einen Fortbildungslehrgang im Landratsamt Göppingen besuchen. Deshalb gibt es seit dieser Gesetzesänderung in der Gemeinde noch zwei Standesbeamtinnen und zwei Eheschließungsbeamten, letztere mit eingeschränkten Befugnissen.

Um im komplexen Rechtsgebiet des Standesamtswesens bei Personalausfall handlungsfähig zu bleiben, soll mit der Gemeinde Salach eine Kooperationsvereinbarung erfolgen. Dadurch können im Bedarfsfall erforderliche Beurkundungen gegenseitig vorgenommen werden. Die Zustimmung zur Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Salach erfolgte einstimmig.

Verlängerung der Übergangsfrist § 2b UStG

Im Zusammenhang mit der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde durch das Bundesfinanzministerium noch keine abschließende Regelung getroffen, so dass das bisherige Recht als Übergangsregelung befristet gilt. Nachdem die Befristung am 31.12.2022 ausläuft, wird eine erneute Verlängerung erforderlich. Einstimmig wurde der  Verlängerung der weiteren Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG bis zum 31. Dezember 2024 durch die Optionserklärung vom 22. November 2016 gegenüber dem Finanzamt Göppingen zugestimmt.

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG

Ebenfalls einstimmig erfolgte dieser Satzungsbeschluss. Die Satzung wurde im letzten Mitteilungsblatt 2022 veröffentlicht.

Änderung der Abwassersatzung

Aufgrund einer Systemumstellung im Bereich des Finanzwesens mussten die Fälligkeiten der Abwassergebühren auf drei Vorauszahlungstermine festgesetzt werden. Die Umstellung ist zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass wieder auf die ursprünglichen vier Vorauszahlungen pro Jahr zurückgekehrt werden kann. Die Anpassung der entsprechenden Paragraphen der Abwassersatzung wurde einstimmig beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im letzten Mitteilungsblatt 2022.

Änderung der Wasserversorgungssatzung

Gleiches gilt für diese Satzung. Auch hier kann wieder zu den ursprünglichen vier Vorauszahlungen zurückgekehrt werden. Zusätzlich musste eine Satzungsänderung vorgenommen werden, nachdem im kommenden Jahr die bisherigen Wasserzähler ausgetauscht und durch elektronische Wasserzähler mit Funkmodul ersetzt werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Auch diese Satzung wurde im letzten Mitteilungsblatt 2022 veröffentlich.

Bürgermeisteramt

http://www.ottenbach.de//rathaus-gemeinderat/gemeinderat/tagesordnung-sitzungsberichte