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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 04.01.2021

Bericht aus dem Gemeinderat

Die Jahresschlusssitzung des örtlichen Gemeinderats fand am Donnerstag, 17.12.2020 in der Gemeindehalle statt, diesmal bei Anwesenheit der Pressevertreterin und vier Interessierten aus der Einwohnerschaft. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz wurde die Sitzung pünktlich begonnen mit einem kurzen Jahresrückblick unter dem Tagesordnungspunkt

Laufendes und Bekanntgaben

Das Jahr 2020 nähert sich seinem Ende und BM Franz gab einen kurzen Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse in der Gemeinde. Er begann mit der immer noch andauernden Corona-Pandemie und informierte, dass es in der Gemeinde insgesamt 166 Personen in Quarantäne gab und davon 35 Infizierte waren bis hin zur Beatmung. Als erfreulich bezeichnete er, dass, sofern kein neuer Corona-Fall dazukommt, ab 18.12.2020 Ottenbach frei von Corona ist. Er machte deutlich, dass diese Pandemie neben den gesundheitlichen Auswirkungen für die Betroffenen auch erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde hat.

BM Franz erinnerte an die wichtigsten Projekte wie Baugebiet Wiedenberg III, 3. BA, Planung neue Ortsdurchfahrt/Sanierungsgebiet, Sanierung Mühleisenhofweg, Brücke Kitzener Straße, ländlicher Wegebau, Bebauungsplan Ottenbach-West etc. Außerdem wurde beraten bzw. beschlossen über Car-Sharing, neue Wohnformen für Senioren, Digitalpakt Grundschule, Mobilfunkmast, Elternbeiträge, Feuerwehrbedarfsplan, Fahrzeuge für den Bauhof etc.

Als schwierig bezeichnete er den Sitzungsplan im Laufe des Jahres, wobei lediglich eine Gemeinderatssitzung ausgefallen ist. Es fanden insgesamt 12 Sitzungen des Gremiums statt, teilweise im Bürgersaal, in der Gemeindehalle oder auch im schriftlichen Verfahren. Bei der Verwaltung wurde mit Frau Dommer eine neue Mitarbeiterin eingestellt als Nachfolgerin von Frau Schleicher als Hauptamtsleiterin und Gemeindepfleger Vogt konnte sein Jubiläum mit 40 Jahren im öffentlichen Dienst begehen.

Abschließend konnte BM Franz feststellen, dass sich die Gemeinde im Jahr 2020 trotz schwieriger Umstände gut weiterentwickelt hat. Er bedankte sich bei den Gremiumsmitgliedern für das immer konstruktive Miteinander.

Bauangelegenheiten

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, nachdem keine Bauangelegenheiten vorlagen.

Verlängerung der Übergangsfrist § 2b Umsatzsteuergesetz

Eine reine Formsache war der Beschluss dieser Verlängerung, denn aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bundesrat bereits im Juni d. J. dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt und damit die Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b bis zum 31.12.2022 verlängert. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Vorstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts

Druckfrisch erhielten die Gremiumsmitglieder bei der Sitzung als Tischvorlage einen 19seitigen Entwurf über das „Gesamtörtliche Entwicklungskonzept“ mit der Bitte, diesen über die Weihnachtspause durchzuarbeiten. Auf der örtlichen Homepage wurde dieser Entwurf zwischenzeitlich ebenfalls eingestellt und kann eingesehen werden.

BM Franz machte deutlich, dass es sich um eine Beschreibung des Ist-Zustands handelt und mit diesem Gemeindeentwicklungskonzept entsprechende Entwicklungsziele erarbeitet werden sollen. Dieses Gemeindeentwicklungskonzept ist auch Bestandteil der Unterlagen für den Antrag auf Städtebauförderung ohne die die kommunalen Aufgaben im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt nicht gestemmt werden können. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt und Gestaltung der Ortsmitte sollte eigentlich anlässlich einer Informationsveranstaltung im Mai 2020 vorgestellt und diskutiert werden. Durch die Corona-Pandemie konnte bisher jedoch keine Präsenzveranstaltung stattfinden, so dass mit dem Regierungspräsidium abgestimmt wurde, eine Fragebogenaktion durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren. Erfreulich ist, dass bereits ein Rücklauf von ca. 50 Personen im Rathaus eingegangen ist mit teilweise sehr guten Vorschlägen im Zusammenhang mit Schwerpunkten und Handlungsbedarf. BM Franz appelliert an die Gremiumsmitglieder, dafür zu werben, dass möglichst viele Meinungen der Bürgerschaft der Verwaltung zugestellt werden. Diese werden dann in die weiteren Planungen einfließen und anlässlich einer eventuell im Mai/Juni 2021 möglichen Präsenzveranstaltung vorgestellt und mit der Bürgerschaft diskutiert.

Änderung der Hundesteuersatzung

Es ist kaum zu glauben, die Hundesteuer wurde letztmals auf 01.01.2004 erhöht, für den Ersthund bspw. auf 90 €. Im Vergleich mit den Landkreiskommunen ist dieser Steuersatz derzeit der zweitniedrigste und nach 17 Jahren sollte hier eine angemessene Erhöhung erfolgen. Einstimmig erfolgte der Beschluss, für den Ersthund ab 01.01.2021 die Hundesteuer auf 110 € pro Jahr zu erhöhen. Ein Zweithund und jeder weitere Hund kostet dann 220 € und neu aufgenommen wurde eine Hundesteuer mit 700 € für das Halten eines Kampfhundes oder gefährlichen Hundes. Im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen/-ermäßigungen wurde der bisher gültige Begriff des Jagdaufsehers durch den gesetzlich neu geltenden Begriff des Wildtierschützers ersetzt. Neu gefasst wurde der § 11 Hundesteuermarken, da die schon praktizierte Ausgabe von Hundesteuermarken mit dreijähriger Gültigkeit bisher noch nicht in der Satzung aktualisiert wurde. Die Veröffentlichung der ab 01.01.2021 gültigen Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer erfolgte bereits im Mitteilungsblatt.

Verschiedenes

- Mit dem Thema Breitbandausbau müssen sich Verwaltung und Gremium immer wieder befassen. Aktuell ging es darum, die Basis für eine mögliche Förderung des Breitbandausbaus mit Anschluss von Gewerbegebieten und Höfen zu legen. BM Franz informierte, dass eine grobe Baukostenschätzung erforderlich ist, um einen Fördermittelantrag stellen zu können. Einstimmig wurde beschlossen, eine Beraterfirma damit zu beauftragen, wobei auf die Gemeinde voraussichtlich ca. 3.000 € Kosten zukommen. Gleichzeitig ist eine Verfahrensbegleitung erforderlich, die zusammen mit anderen Kommunen ausgeschrieben werden kann, um dadurch die Kosten zu reduzieren und eine Vergrößerung des Versorgungsgebiets zu erreichen. Hier entscheidet das Gremium nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses, ob anhand dieser Parameter eine Umsetzung erfolgt.

BM Franz gab bekannt, dass in den Gewerbegebieten drei bei der Internetnutzung unterversorgte Unternehmen, d. h. weniger als 30 Mbit/s, vorhanden sein müssen, damit die Maßnahme förderfähig ist Dies wurde in Ottenbach erreicht und zeigt die Notwendigkeit eines Handlungsbedarfs. Diffiziler ist die Angelegenheit, was die Hofstellen angeht, da hier erhebliche Kosten erwartet werden.

- Im Zusammenhang mit dem Soforthilfeprogramm von Land und Bund wurden bereits verschiedene Maßnahmen im Bereich der Grundschule beschlossen und teilweise umgesetzt. Aktuell wurde der Auftrag für 26 digitale Endgeräte vergeben mit einer Lieferzeit von ca. 10 Wochen, so dass die Tablets voraussichtlich erst im März 2021 der Schule zur Verfügung stehen. Was im Zusammenhang mit ebenfalls förderfähigen Lüftungsgeräten unternommen wird, ist noch nicht abschließend entschieden.

- Auch die Gemeinderatsarbeit soll digital werden und der erste Schritt wurde mit der Beschaffung eines Ratsinformationssystems getan. In der Verwaltung wird bereits seit vielen Jahren mit dem elektronischen Arbeits- und Ablagesystem der Firma Regisafe gearbeitet. Deshalb wurde das Ratsinfosystem dieser Firma favorisiert und der Auftrag vergeben, zumal es sich auch um den günstigeren Bieter handelt.

- Welche Art Hardware beschafft wird, konnte noch nicht entschieden werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Angebote einzuholen und eventuell Anschauungsgeräte bis zur Sitzung im Januar 2021 zu besorgen.

Bürgermeisteramt

http://www.ottenbach.de//rathaus-gemeinderat/gemeinderat/tagesordnung-sitzungsberichte