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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat

Artikel vom 16.07.2020

Die im Zuhörerbereich vorbereiteten Stühle reichten bei der letzten Sitzung des Gemeinderats im Jahr 2019 nicht aus. Am Donnerstag, 12.12.2019, nahmen 22 Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit wahr, an der öffentlichen Beratung des Gremiums teilzunehmen. In der im Mitteilungsblatt veröffentlichten Reihenfolge wurden die Tagesordnungspunkte abgearbeitet:

Laufendes und Bekanntgaben

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die Vorschläge zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof erarbeiten soll. BM Franz konnte berichten, dass vorgeschlagen wird, im kommenden Jahr den Citroen Jumper durch ein neues Fahrzeug zu ersetzen und den New Holland Schlepper im Jahr 2021. Da für diese Fahrzeuge teilweise längere Lieferzeiten zu erwarten sind, soll bereits im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2020 über eine Ersatzbeschaffung diskutiert werden mit anschließenden Ausschreibungen. Der ebenfalls bereits in die Jahre gekommene Fiat Strada soll so lange gefahren werden, bis kein TÜV mehr möglich ist oder größere Reparaturen anstehen.

Bauangelegenheiten

- In der Adlerstraße gibt es auf Flst. 86/20 und 86/21 noch eine bebaubare Fläche, die aus ursprünglich zwei Baugrundstücken gebildet wurde. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde jetzt die Planung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Flachdach vorgelegt mit der Option einer späteren Aufstockung. Nachdem die Vorgaben des Bebauungsplans Flachdächer ausschließen, konnte der vorgesehenen Bebauung nicht zugestimmt werden. Der Bauherr hat jetzt die Möglichkeit, die Bauvoranfrage zurückzuziehen und eine neue Planung unter Berücksichtigung des Bebauungsplans vorzulegen.

- Ebenfalls abgelehnt wurde die gewünschte Errichtung einer Scheune mit Tierhaltung und Einzäunung auf Flst. 309/4, Bergstraße, die auch im Rahmen einer Bauvoranfrage vorgelegt wurde. Nachdem für das Vorhaben im Außenbereich keine Privilegierung vorliegt und auch Beeinträchtigungen/Geruchsbelästigungen bei einer Tierhaltung in einem Abstand von weniger als 50 m zur Wohnbebauung zu erwarten sind, konnte dem Vorhaben nicht zugestimmt werden.

Bebauungsplan Östlich der Eichholzstraße

Dieser Tagesordnungspunkt war für die überwiegende Zahl der Zuhörer ein Grund, in den Sitzungssaal zu kommen. Bei den Anwohnern im Bereich des Gebiets Eichholz sorgte das Vorhaben, für die angrenzenden Flächen einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen, für Unmut, und der Verwaltung und dem Gemeinderat wurden Schreiben mit Unterschriftenlisten zugestellt.

BM Franz informierte zunächst über die Ausgangssituation. Bei der Gemeinde wird eine Liste mit Bauplatzinteressenten geführt, die zwischenzeitlich ca. 60 Bewerber umfasst. Deshalb wurde überlegt, ob ein weiteres Baugebiet in Angriff genommen werden soll. Nachdem der Gemeinde durch Grundstückseigentümer Flächen im Gebiet Eichholz zum Kauf angeboten wurden, wurde eine Ideenskizze ohne detaillierte Planung erstellt als Basis für Gespräche mit den anderen Grundstückseigentümern in diesem Bereich. BM Franz sprach von keinem eindeutigen Ergebnis und einem nicht überschaubaren Areal, da zum Teil Verkaufsbereitschaft signalisiert wurde und zum Teil kein Interesse besteht.

Den § 13b Baugesetzbuch bezeichnete BM Franz als Chance zum Einstieg in die Planung, da hierdurch die Möglichkeit geboten wird, Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Ein Aufstellungsbeschluss muss bis 31.12.2019 erfolgen und es ist nicht bekannt, ob diese rechtliche Möglichkeit verlängert wird. BM Franz machte deutlich, dass die Gemeinde die letzten Bauplätze für Einfamilienhäuser im Jahr 2013 verkauft hat und derzeit das Bebauungsplanverfahren Wiedenberg III, 3. Bauabschnitt, in Arbeit ist. Deshalb hält es die Gemeinde für ihre Pflicht, den Aufstellungsbeschluss zu empfehlen, d. h. der Gemeinderat beschließt, ein Verfahren zu beginnen. Diese Absichtserklärung sagt aus, das Plangebiet zu prüfen und eine Abgrenzung vorzunehmen. Auch erforderliche Zufahrten sowie Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, die Interessen der Bürgerschaft, die Wirtschaftlichkeit und der Flächenverbrauch sind in die Prüfungen einzubeziehen. Obwohl in diesem Verfahren eine frühzeitige Bürgerbeteiligung unterbleiben kann, wird die Gemeinde diese Option nicht ziehen. Es soll eine Informationsveranstaltung im Bürgersaal stattfinden mit erarbeiteten Planungen und damit die Öffentlichkeit einbezogen werden. BM Franz bezeichnete das Verfahren als ergebnisoffen und machte deutlich, dass der Gemeinderat in dem Verfahren die Aufgabe hat, alle Interessen gegen- und untereinander abzuwägen und dann zu entscheiden.

In mehreren Wortmeldungen aus dem Gremium wurde auf die Chance, die das einfache Verfahren gemäß § 13b BauGB bietet, eingegangen und darauf hingewiesen, dass man damit auch für nachfolgende Generationen eine Option hat, bebaubare Flächen zu entwickeln und anbieten zu können. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass in diesem ersten Schritt lediglich die Fläche als bebaubar entwickelt werden soll und, sofern das Ergebnis der Prüfung nicht stimmt, das Verfahren eingestellt werden kann.

Bei einer Gegenstimme wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderats wird öffentlich bekannt gemacht.

Gutachterausschuss

Schnell abgehandelt werden konnte dieser Tagesordnungspunkt. Bekanntlich werden die Aufgaben des bisherigen Gutachterausschusses der Gemeinde ab kommendem Jahr durch die Stadt Göppingen erledigt. Aus diesem Grund wird die vorhandene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss nicht mehr benötigt und muss aufgehoben werden. Die erforderliche Aufhebungsatzung wurde einstimmig beschlossen.

Verschiedenes

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung der Ortsdurchfahrt durch den Landkreis kommen auf die Gemeinde verschiedene Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen zu. Hierzu ist im Vorfeld eine Bestandsaufnahme der Ortsdurchfahrt mit ca. 1,3 km Länge erforderlich. BM Franz gab bekannt, dass nach Vorlage eines Honorarangebots durch das Büro VTG Straub die Vermessungsleistungen bereits mündlich vergeben wurden, damit die Arbeiten noch vor einem möglichen Schneefall erledigt werden können. Es wird eine vermessungstechnische Aufnahme von Bordsteinen, Gehwegen, Mauern, Zugängen, Markierungen, Einbauten und Busbuchen etc. entlang der Ortsdurchfahrt vorgenommen, damit entsprechende Planungen erfolgen können.

Bürgermeisteramt

Bilder

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