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Gemeinde Ottenbach (Druckversion)

Schöffenwahl für die Amtszeit 2024-2028

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen und ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.

Interessentinnen und Interessenten bewerben sich bis zum 26.04.2023 für das Schöffenamt bei der Gemeinde Ottenbach, Hauptstraße 4 73113 Ottenbach. Das Bewerbungsformular erhalten Sie im Rathaus in Zimmer 2 oder unter folgendem Link zum Download.

Leitfaden für Schöffen

Bewerbungsformular für die Aufnahme in die Vorschlagsliste

http://www.ottenbach.de//rathaus-gemeinderat/schoeffenwahl