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Adresse Grüngutsammelstelle Ottenbach
Grüngutsammelstelle der Gemeinde Ottenbach
Betriebsgelände der Firma Kälberer
Geyrenwald 6, 73113 Ottenbach
Grüngutplatz zwischen den Jahren und Feiertagen
In der Zeit von Weihnachten bis Dreikönig, an Sonn- und Feiertagen sowie am Ostersamstag ist generell geschlossen.
Öffnungszeiten Grüngutsammelstelle Ottenbach
Die Öffnungszeiten für das Abladen des Grüngutes sind wie folgt:
von März bis Oktober: | |
Montag bis Donnerstag | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Samstag | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
von November bis Februar: | |
Montag | 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Freitag | 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Hinweis: Die Öffnungszeiten des Naturstein- und Baustoffcenters Kälberer weichen von diesen Öffnungszeiten ab!
Darüber hinaus können Sie Ihr Grüngut auch bei den landkreiseigenen Grüngutplätzen (z. B. Süßen, Eislingen, GP-Roßbachstraße) abliefern. Die Standorte und Öffnungszeiten der Plätze entnehmen Sie bitte der Übersicht Standorte Grüngutplätze des Landkreises Göppingen und dem Internetauftritt des AWB Göppingen unter https://www.awb-gp.de/entsorgung/gruengut/gruengutplaetze/.
Übersicht Standorte Grüngutplätze des Landkreises Göppingen
In der folgenden Übersicht können Sie die Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle Ottenbach mit denen der landkreiseigenen Grüngutplätze in Eislingen, Süßen und GP-Roßbachstraße vergleichen.
Übersicht Öffnungszeiten Grüngutsammelstelle Ottenbach und landkreiseigene Grüngutplätze
Berechtigungsausweis Grüngutsammelstelle Ottenbach
Wer ist berechtigt anzuliefern?
Berechtigt sind alle Ottenbacher Bürger sowie Grundstückseigentümer, die auf der Gemarkung Ottenbach ein Grundstück im Eigentum haben und im Besitz eines Berechtigungsausweis sind. Jeder Ottenbacher Bürger und Grundstückseigentümer erhält auf Anforderung einen Berechtigungsausweis pro Haushalt von der Verwaltung ausgestellt. Sofern Sie einen solchen wünschen, schicken Sie bitte eine E-Mail an info@ottenbach.de, benachrichtigen Sie uns per Post an Gemeinde Ottenbach, Hauptstraße 4, 73113 Ottenbach oder rufen Sie an unter 07165/912910. Bitte nennen Sie uns Ihren Namen und Ihre Adresse. Anschließend können Sie den Berechtigungsausweis zu den üblichen Öffnungszeiten bei uns abholen. Bitte legen Sie den Berechtigungsschein bei der Anlieferung gut sichtbar in Ihr Fahrzeug.
Gewerbliche Anlieferungen (auch im Auftrag von Privatpersonen) sind bei der Grüngutsammelstelle der Gemeinde Ottenbach nicht erlaubt, jedoch hat die Firma Kälberer eine Annahme gegen Bezahlung und während der Öffnungszeiten des Naturstein- und Baustoffcenters.
Anlieferung Grüngutsammelstelle Ottenbach
Was kann an der Grüngutsammelstelle angeliefert werden?
Biologische Reststoffe dürfen zur Kompostierung angeliefert werden.
Zugelassen sind zum Beispiel:
- Gras, Laub, Gehölzschnitt*, Reste von Stauden, Beet- und Balkonpflanzen, Schnittblumen, Topfpflanzen ohne Erdballen, Gemüse- und Obstabfälle aus dem Garten*
- Gehäckseltes Stroh, zerkleinerte und unbehandelte Rinde und Holzabfälle (Holzhäcksel, Sägemehl)
Nicht zugelassen sind zum Beispiel:
- Gemüse- und Obstreste aus der Küche
- Schalen von Südfrüchten
- Papier
- Tee mit Beutel, Kaffeesatz mit -filter
- Mit Schadstoffen belastete Gartenabfälle
- Gekochte Essensreste, Teigwaren, Fleisch, Fisch, Fett, Knochen, Brot, Eierschalen
- Befallene oder kranke Pflanzen und Pflanzenteile*
- Staubsaugerbeutelinhalt
- Straßenkehricht
- Holz- und Kohlenasche, Grillkohlenreste
- Windeln, Papiertaschentücher
- Kleintierstreu*
- Materialien von außerhalb des Gartens (z.B. Stallmist, Gemüsereste, Haare…)
- Behandeltes Holz, Leder, Gummi, Textilien, Chemikalien, Glas, Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien, Erde, Steine, Beton…
*Zu beachten ist:
- Wurzelstöcke und Äste mit Durchmesser > 10 cm müssen bei Grünplätzen des Landkreises abgeliefert werden (siehe Übersicht „Standorte Grüngutplätze des Landkreises Göppingen).
- Fallobst von Streuobstwiesen muss in spezielle Fallobstcontainer entsorgt werden. Diese befinden sich unter anderem auf folgenden Grüngutplätzen des Landkreises: Eislingen, Göppingen (Roßbachstraße), Rechberghausen und Süßen. Die genauen Standorte und Öffnungszeiten der Plätze entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des AWB Göppingen unter https://www.awb-gp.de/entsorgung/gruengut/gruengutplaetze/.
- Befallene oder kranke Pflanzen und Pflanzenteile meint vor allem den sog. „Feuerbrand“. Befallene Pflanzen und Pflanzenteile dürfen aufgrund der seuchenartigen schnellen Ausbreitung keinesfalls angeliefert werden. Sie müssen über die Restmülltonne oder Selbstanlieferung im Müllheizkraftwerk entsorgt werden. Genauere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt „Feuerbrand“ des Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) unter Vertikale Netze zur Abdriftminderung im Obstbau (landwirtschaft-bw.de) bzw. dem Internetauftritt des Landwirtschaftsamtes Göppingen unter Landkreis Göppingen - Landwirtschaftsamt (landkreis-goeppingen.de).
- Weniger kritisch sind vom sog. „Buchsbaumzünsler“ befallene Pflanzen und Pflanzenteile, da dessen Raupen einen maschinellen Kompostierungsprozess nicht überleben. Sollten Sie vom Buchsbaumzünsler befallenes Grüngut anliefern wollen, teilen Sie dies bitte dem Betreuungspersonal vor Ort mit. Dieses hilft Ihnen das betroffene Grüngut ordnungsgemäß am Rand des Grünguthaufens abzulegen und kümmert sich um das weitere Verfahren. Genauere Informationen zum Buchsbaumzünsler entnehmen Sie dem Merkblatt „Buchsbaumzünsler“ des Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) unter Buchsbaumzünsler (landwirtschaft-bw.de) bzw. dem Internetauftritt des Landwirtschaftsamtes Göppingen unter Landkreis Göppingen - Landwirtschaftsamt (landkreis-goeppingen.de).
- Kleintiermist, Katzenstreu und ähnliches darf aufgrund von möglichen Krankheitserregern, die selbst beim späteren Kompostierungsprozess nicht vollständig abgetötet werden nicht abgeliefert werden und ist entweder selbst zu kompostieren oder über den Restmüll zu entsorgen.
Wie muss das Grüngut angeliefert werden?
Grundsätzlich ist das Grüngut lose abzuladen. Behältnisse wie Säcke (auch aus Papier), Eimer, Wanne, usw. müssen wieder mitgenommen werden. Sofern vorhanden, müssen Fremdmaterialien wie Plastikschnüre, Draht, usw. entfernt werden.
Wie viel Grüngut darf angeliefert werden?
Pro Anlieferungstag und Haushalt dürfen maximal 2 Kubikmeter angeliefert werden.
Landwirte unterliegen ebenfalls der Obergrenze von 2 m3 pro Anlieferungstag.
Größere Mengen sind für Landwirte und Streuobstwiesenbesitzer nur bei Baum- und Astschnitt in den Wintermonaten zugelassen. In den Sommermonaten hängt die Annahme der größeren Menge an Baum- und Astschnitt von der Auslastung der Grüngutsammelstelle ab. Hier liegt die Entscheidung über die Annahme bei dem Personal vor Ort.
Eine Anlieferung größerer Mengen an Grüngut ist nur auf den Grüngutplätzen des Landkreises mit zuvor erworbenen Anlieferungskontingenten möglich. Diese sind erhältlich beim AWB für aktuell 15 € pro Kubikmeter. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des AWB Göppingen unter https://www.awb-gp.de/entsorgung/gruengut/gewerbliche-anlieferungen/.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erfolgen unter www.awb-gp.de/entsorgung/gruengut/ oder hier auf unserer Homepage.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Betreuungspersonal vor Ort oder das Rathaus Ottenbach unter 07165/91291-0 zu den üblichen Öffnungszeiten.
Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative KSI: Errichtung eines Grüngutsammelplatzes in der Gemeinde Ottenbach
Förderkennzeichen: 03K12205
Laufzeit des Vorhabens: 01.03.2020 bis 31.08.2021
Beteiligte Partner:
- Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
- Helmut Kälberer GmbH
- Projektträger Jülich - Forschungszentrum Jülich GmbH
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Nationale Klimaschutzinitiative
Ziel und Inhalt des Vorhabens:
Auf dem Betriebsgelände der Firma Helmut Kälberer GmbH soll ein Grüngutsammelplatz angelegt werden. Der Grüngutsammelplatz soll in etwa 310 m² betragen. 80 m² sollen dabei die Bitumenfläche für das Grüngut ausmachen und 230 m² die asphaltierte Hoffläche. Eine Legostein-Stützmauer aus Beton soll dabei das Gebiet auf südöstlicher Seite eingrenzen.
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.