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Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weiherwiesen"
Bekanntmachung über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Weiherwiesen"
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenbach hat am 24.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weiherwiesen“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat des Weiteren den Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 332, sowie einen Teil des Flurstücks 334/2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf rund 1,3 ha. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Wiesenfläche genutzt und befindet sich westlich der Salacher Straße am südlichen Ortrand der Gemeinde. Durch die Krumm wird es vom bereits bestehenden Gewerbegebiet getrennt. Im Osten schließt eine große Holzlagerfläche einer ortsansässige Zimmerei an. Erschlossen wird das Gebiet über den Kreuzwiesenweg im Nordosten.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 17.10.2024 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet „Gewerbegebiet Weiherwiesen“ ist im wirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Eislingen-Ottenbach-Salach als geplante Gewerbefläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist seit dem 29. Oktober 1998 rechtswirksam und wurde für den Planungszeitraum bis 2005 ausgelegt. Die geplante Gewerbefläche stellt derzeit den einzigen Entwicklungsbereich für Gewerbe innerhalb der Gemeinde Ottenbach dar.
Das Plangebiet stellt aufgrund seiner Größe, Topografie und der Nähe zum bestehenden Gewerbe eine sinnvolle Ergänzung der gewerblichen Entwicklung in der Gemeinde dar.
Im Zuge der Untersuchungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hat sich insbesondere in den letzten Jahren gezeigt, dass innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete, für die hier angesiedelten Betriebe, kaum noch Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Auch die stetig zunehmende Anfrage nach Entwicklungsmöglichkeiten durch ortsansässige Unternehmen, zeigt dass innerhalb der Gemeinde ein großer Bedarf besteht, weitere gewerbliche Flächen zur Verfügung zu stellen. Um für diese erforderlichen Gewerbebauflächen verbindliches Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 17.10.2024, der Vorentwurf zur Umweltprüfung vom 24.10.2024, sowie die schalltechnische Beurteilung zur Verkehrslärmzunahme (S23577_SIS_01) vom 14.08.2023 werden vom 08.11.2024 bis einschließlich 07.12.2024 im Foyer des Rathauses (EG), Hauptstraße 4, 73113 Ottenbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Ottenbach https://www.ottenbach.de/leben-wohnen/bauen-bodenrichtwerte/aktuelles-zu-bebauungsplaenen abgerufen werden. Sie stehen darüber hinaus auch unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ottenbach, den 07.11.2024
Oliver Franz
Bürgermeister
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weiherwiesen" - Auslegungsunterlagen
Bebauungsplan "Krummwiesen"
Bekanntmachung über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Krummwiesen"
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenbach hat am 24.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krummwiesen“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat des Weiteren den Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 50 und 50/12, die sich inmitten des bestehenden Ortskerns der Gemeinde befinden. Sie werden derzeit als private Wiesenfläche genutzt. Erschlossen wird das Gebiet über die bereits vorhandene Kitzener Straße im Süden, die weiter östlich an die Hauptstraße anschließt und das Gebiet somit optimal in das örtliche Verkehrsnetz einbindet. Im Westen wird das Gebiet von der Krumm, als Fließgewässer II. Ordnung abgegrenzt. Im Norden und Osten ist das Plangebiet vollständig von der bestehenden Wohnbebauung umgeben.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 17.10.2024 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Ottenbach zeichnet sich seit einigen Jahren ein deutlicher Anstieg des Bevölkerungsalters ab, welcher aus der demographischen Entwicklung der Altersstruktur resultiert. Durch den zunehmenden Anteil der Pflegebedürftigen in der Gesamtbevölkerung, möchte die Gemeinde frühzeitig auf den zunehmenden Bedarf an altersgerechten Wohnnutzungen und Pflegeeinrichtung reagieren.
Hierfür wurden innerhalb der Gemeinde verschiedene Standorte in Betracht gezogen und unter verschiedenen städtebaulichen Aspekten untersucht. Das hier darstellte Plangebiet hat sich am geeignetsten erwiesen für die Umsetzung altersgerechter Wohnungen inklusive Betreuungsangebot.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt noch kein Vorentwurf des Bebauungsplans vor. Zwar gibt es bereits erste Überlegungen in der Objektplanung, diese sind jedoch noch nicht ausgereift. Insbesondere der Umgang mit der HQ100 Fläche und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet im östlichen Teil des Plangebietes ist in der weiteren Planung große Beachtung zu schenken.
Durch die unmittelbare Nähe zur Krumm und dem dazugehörigen Ufergehölz sind darüber hinaus artenschutzrechtliche Untersuchungen für das Gebiet notwendig. Diese sind bereits beauftragt, so dass zeitnah mit ersten Ergebnissen gerechnet werden kann.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Lageplan des Bebauungsplans mit vorläufiger Begründung in der Fassung vom 17.10.2024 werden vom 08.11.2024 bis einschließlich 07.12.2024 im Foyer des Rathauses (EG), Hauptstraße 4, 73113 Ottenbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Ottenbach https://www.ottenbach.de/leben-wohnen/bauen-bodenrichtwerte/aktuelles-zu-bebauungsplaenen abgerufen werden. Sie stehen darüber hinaus auch unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ottenbach, den 07.11.2024
Oliver Franz
Bürgermeister
Bebauungsplan "Krummwiesen" - Auslegungsunterlagen
Bebauungsplan "Mühleisenbach"
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Mühleisenbach"
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenbach hat am 02.03.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühleisenbach“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Bebauungsplan vom Büro mquadrat vom 02.03.2023 maßgebend.
Zum Lageplan
Ziele und Zwecke der Planung
Zur Gemeinde Ottenbach gehören derzeit zwei Kindertagesstätten mit diversen Betreuungsangeboten für Kinder von 1-6 Jahren. Neben dem katholischen Kindergarten St. Elisabeth, befindet sich in der Schulstraße ein kommunaler Kindergarten mit einer Kinderkrippe und zwei Ganztagesgruppen. Die Gemeindeverwaltung hat 2021 eine Kindergartenbedarfsplanung aufgestellt mit dem Ergebnis, dass ab den Jahren 2024 und 2025 der Bedarf an Kindergartenplätzen im Bestand nicht gedeckt werden kann. Die bestehenden Räumlichkeiten im gemeindeeignen Kindergarten reichen nicht aus, um eine weitere Gruppe zu eröffnen. 2022 wurde daraufhin eine Standortuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden rund 12 potenzielle Standorte in der Gemeinde untersucht und die Bebaubarkeit bzw. auch der Ausbau bestehender Baukörper geprüft.
Nach langer und genauer Abwägung sämtlicher Möglichkeiten, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken am östlichen Ortsrand, ein neues Gebäude für eine weitere Kindertagesstätte zu errichten. Die beiden Flurstücke mit Nummern 153/9 und 153/10 umfassen eine Fläche von rund 0,75 ha und werden derzeit als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Um auf den Flächen Baurecht zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Bebauungsplan „Mühleisenbach“ soll Baurecht für den Kindergartenneubau, die benötigten Außenanlagen, Zufahrten und notwendigen Parkplätze schaffen.
Zum jetzigen Planungsstand ist noch kein Bebauungsplanentwurf mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen vorhanden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit soll zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Planung weiter ausgereift ist, durchgeführt werden.