Archiv: Gemeinde Ottenbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Ottenbach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jahreszeit wählen:
Archiv

Hauptbereich

Bericht aus dem Gemeinderat vom 23.07.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 06.08.2015

Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause fand sich der Gemeinderat am Donnerstag, 23.07.2015 im Bürgersaal des Rathauses ein. Bürgermeister Franz begrüßte die Gremiumsmitglieder sowie zwei Interessierte aus der Bürgerschaft, bevor es an die Abarbeitung der Tagesordnungspunkte ging.

Laufendes und Bekanntgaben

- Dass es in der Rechbergstraße eine Regelung im Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen geben muss, ist nicht nur Wunsch der Anlieger. Es fanden bereits verschiedene Vor-Ort-Termine statt und dem Landratsamt wurde ein Vorschlag, der aus der Anwohnerschaft vorgebracht wurde, vorgelegt.
BM Franz berichtete, dass der Vorschlag, Flächen zu markieren, auf denen nicht geparkt werden darf, vom Landratsamt für gut befunden wurde. Nach einem abschließenden Ortstermin liegt der Verwaltung zwischenzeitlich die Verkehrsanordnung vor, nach der an zwei Stellen zur Verdeutlichung des Haltverbotes in der Rechbergstraße eine Zick-Zack-Markierung anzubringen ist. Damit kann auf die Markierung von Parkflächen verzichtet werden.
BM Franz machte deutlich, dass durch diese Maßnahme bei Gegenverkehr das Ausweichen ermöglicht wird, ohne dass der Gehweg befahren wird. Die Markierungen werden angebracht, sobald im Ort weitere Markierungsarbeiten notwendig werden, voraussichtlich im Herbst d. J.

- Auch die immer wieder vorgebrachte Parksituation in der Hauptstraße vor der Bushaltestelle Krone war nochmals Thema des Ortstermins. Von den Fachleuten wurde zunächst empfohlen, die Situation weiter zu beobachten. Sollte diese auf Dauer nicht akzeptabel sein, kann kurzfristig ein Parkverbot verhängt werden.

Bauangelegenheiten

- Scheunen, Unterstellplätze o. Ä. können in der Regel problemlos erstellt werden, wenn sie einer Landwirtschaft dienen. Diese Privilegierung liegt nicht vor, wenn es sich um eine Hobby-Landwirtschaft oder –Tierhaltung handelt. Ein gewichtiges Wort hat in solchen Fällen das Landwirtschaftsamt, das die aktuelle Bauvoranfrage nach Errichtung eines Unterstellplatzes für Pferde mit Heulager auf Flst. 234/8, Schulstraße, nicht positiv beschieden hat, da es sich um kein privilegiertes Vorhaben handelt. In solchen Fällen kann auch der Gemeinderat seine Zustimmung nicht geben. Das Einvernehmen wurde einstimmig versagt.

- Problemlos wurde das Einvernehmen für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast auf Flst. 762, Saurenhof, erteilt. Hierbei handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, das Telekommunikationsleistungen dient. Das Einvernehmen erfolgte einstimmig.

- Mehrere Gründe sprachen für Gemeinderat und Verwaltung dagegen, die Erstellung eines Carports auf Flst. 87/5, Adlerstraße, zuzulassen. Obwohl es grundsätzlich positiv zu bewerten ist, wenn Anwohner ihre Autos von der Straße nehmen und auf ihrem eigenen Grund Abstellmöglichkeiten schaffen, wurde das Einvernehmen in diesem Fall einstimmig versagt. Die gewünschte Offenheit, die durch die im Bebauungsplan ausgewiesene nicht überbaubare Fläche entlang der Straße erreicht wurde, soll erhalten bleiben.

Finanzzwischenbericht 2015

Regelmäßig vor der Sommerpause wird der Gemeinderat über die Entwicklung des aktuellen gemeindlichen Haushalts unterrichtet. So hat auch diesmal Gemeindepfleger Vogt eine informative Sitzungsvorlage erstellt, aus der eine gute finanzielle Situation ersichtlich ist. Gemeindepfleger Vogt sprach von einem relativ angenehmen und ruhigen Jahr, in dem die Planansätze größtenteils gut erfüllt werden. Für die restlichen fünf Monate des Jahres werden keine extremen Risiken im Haushaltsjahr erwartet.

Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt informierte Gemeindepfleger Vogt, dass bei der Gewerbesteuer nicht ganz die Zahlen vom Jahr 2014 erreicht werden können und erinnerte, dass der Planansatz bewusst nach unten genommen wurde und derzeit davon auszugehen ist, dass die 450.000 € erreicht werden sollten.

Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt bezeichnete GemeindepfIeger Vogt die Situation im Zusammenhang mit der Kreisumlage als spannend, wie es im nächsten Jahr weitergeht. Wie aus der Presse zu entnehmen war, haben sich die Einnahmen des Landkreises sehr positiv entwickelt, so dass mit Bewegungen nach unten gerechnet werden kann. Bei den Aufwendungen im Bereich der Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes kommt es zu weiteren Mehrausgaben, da auch im Juli wieder zwei Rohrbrüche repariert werden mussten.

Insgesamt zeigte sich Gemeindepfleger Vogt aus aktueller Sicht zufrieden mit der finanziellen Entwicklung.


Sanierung Strudelhofweg

Die Sanierung dieser Gemeindeverbindungsstraße stellt für die Gemeinde eine große Herausforderung dar, sowohl in finanzieller als auch technischer Sicht. Nachdem aktuell die Möglichkeit besteht, Unterstützung durch entsprechende Fördermittel zu bekommen, wird mit Hochdruck an der Realisierung der Maßnahme gearbeitet. Nachdem von der für den Fördertopf zuständigen Stelle die ursprünglich eingeplante Gehwegbreite von 1,25 m bemängelt wurde und entsprechende Ausweichstellen bei Begegnungsverkehr empfohlen wurden, musste nochmals über das Thema beraten werden, bevor eine Ausschreibung erfolgt und dann aktuelle Unterlagen eingereicht werden können.

Ingenieur Fischer stellte die Planung vor, die sich von den Jackenhöfen bis zur Einmündung Strudelhof erstreckt und einen durchgehenden bergseitigen Gehweg vorsieht. Sollte der Gehweg talseitig angelegt werden, wird dieser mehrmals durch Einfahrten unterbrochen. Als problematisch bezeichnete er in diesem Fall die Wasserableitung und dass dann bergseitig zwei Drainagen eingebracht werden müssen. Ein ordentlicher Aufbau ist vorgesehen nach Abfräsen der Straße und Einlegen von Drainagen mit 2,5 % Querneigung und entsprechenden Längsneigungen, so dass das Wasser ablaufen kann. Das vorhandene Straßenmaterial soll recycelt und wieder eingebunden werden, so dass dieses nicht entsorgt werden muss. Wenn alles wie geplant und gewünscht verläuft, könnte mit der Maßnahme im Frühjahr 2017 begonnen werden.

Nachdem von einer Bauzeit von acht bis neun Monaten auszugehen ist, war es dem Gremium wichtig, dass auch während dieser Zeit die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken gewährleistet sein muss. Als ebenfalls wichtig wurden eine ordentliche Wasserableitung und die Stabilisierung der talseitigen Randbereiche vorgebracht. Dies alles wird jetzt in die Ausschreibung der Maßnahme einbezogen. Ergänzend werden die Landtagsabgeordneten über das Vorhaben und die Örtlichkeiten informiert und um Unterstützung im Zusammenhang mit den Fördermitteln gebeten.

Straßenunterhaltung

Ein wichtiger und kostenintensiver Bereich für die Gemeinde ist die Sanierung von gemeindlichen Straßen. Im Haushalt sind hierfür 25.000 € eingestellt, die jedoch nicht ausreichend sind für die anliegenden umfangreichen Maßnahmen. Deshalb plädierte BM Franz, den Betrag auf 50.000 € zu erhöhen und eine Prioritätenliste festzulegen, damit eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und die dringendsten Arbeiten im Herbst angegangen werden können.

Um dies zeitlich einigermaßen unterzubringen, wird während der Sommerpause des Gremiums eine außerordentliche Gemeinderatssitzung einberufen mit örtlicher Begehung bzw. Befahrung der zur Sanierung anstehenden Straßenabschnitte. Vor Ort soll dann festgelegt werden, welche Maßnahmen sofort erfolgen müssen, auch um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die restlichen Arbeiten werden auf Frühjahr 2016 verschoben.


Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Ein Feuerwerk kann was Schönes sein, so ein Gremiumsmitglied bei der Diskussion dieses Tagesordnungspunktes. Nicht so schön findet das eine Vielzahl von Gemeindemitgliedern, die durch die Häufigkeit und Intensität von Feuerwerken während des Jahres in ihrer Ruhe gestört sind. BM Franz machte deutlich, dass die Bevölkerung ein Recht auf Ruhe hat und auch Probleme bei Tieren bedacht werden müssen, da bspw. Pferde besonders auf diese Geräusche reagieren.

Bisher war die Verwaltung angewiesen, Feuerwerke zu genehmigen, ohne Gebühren dafür zu erheben. Dies soll sich nun ändern, da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern während des Jahres in der Regel für nicht notwendig erachtet wird und durch entsprechende Vorschriften und Gebühren eingeschränkt werden soll. Dies wird bei verschiedenen Umlandgemeinden auch so gehandhabt, wobei es sogar in einigen Gemeinden grundsätzlich nicht erlaubt ist, Feuerwerkskörper während des Jahres abzubrennen.

Nach längerer Diskussion dieses Themas wurde einstimmig beschlossen, dass ab sofort

- die Gemeindeverwaltung auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach der 1. SprengV erteilt und dafür eine Rahmengebühr in Höhe von 50 € erhebt.
- nur Feuerwerke ohne Heul-, Knall- und Böllereffekte abgebrannt werden dürfen.
- die Dauer der Feuerwerke auf maximal 10 Minuten begrenzt wird
- für das Abbrennen der Feuerwerke eine zeitliche Begrenzung bis spätestens 22.30 Uhr gilt.

Zu beachten ist, dass das Abbrennen eines Feuerwerks ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Bußgeld verhängt werden kann.

Besonders hingewiesen wurde aus dem Gremium darauf, dass es die Möglichkeit eines leisen Feuerwerks gibt, wie es bspw. in Südafrika ausnahmslos zum Einsatz kommt. Dies ist über das Internet ganzjährig zu beziehen und verursacht keine Lärmbelästigung.

Bebauungsplan Ziegelei Gairing

Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats vereinbart, wurden durch die Verwaltung Alternativangebote für den geforderten Umweltbericht eingeholt. BM Franz informierte, dass die vorliegenden Angebote nicht unbedingt untereinander vergleichbar sind. Deshalb empfahl er dem Gremium, die Verwaltung zu beauftragen, nach Prüfung der Angebote und Festlegung der notwendigen Leistungen, in Absprache mit dem Landratsamt, den Auftrag zur Erstellung des Umweltberichts zu vergeben.

Diesem Wunsch wurde einstimmig entsprochen, so dass in dieser Angelegenheit während der Sommerpause weitergearbeitet werden kann.

Verschiedenes

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Bürgermeisteramt